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Ersatz Spritkosten bei Reklamation

Ersatz Spritkosten bei Reklamation

Goldbärchen

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Hallo, ich muss für eine Reklamation 60 km (einfache Strecke) fahren. Habe ich eine Chance die Spritkosten ersetzt zu bekommen? Gruß, Goldbärchen


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Goldbärchen

einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Keine Ahnung um was es sich bei Dir handelt.... Ich weiß aber, dass Ikea dies in einigen Häusern macht.


Caiss

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Antwort auf Beitrag von Goldbärchen

nein hast du nicht, denn du bist ja auch für den Kauf soweit gefahren ...


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Goldbärchen

bei ikea meldet man das vorher an und die entscheiden, ob man hinkommen muss oder es eingeschickt wird und die kosten muss ikea übernehmen. egal wo ich was gekauft habe - der händler ist für die gesamtkosten der reklamation zuständig, auch für transport, fahrt usw. leider wissen das zu wenig leute eine bekannte von mir musste mal 30 km extra zu adler fahren, sie hat dort auch gefragt wegen der fahrtkostenübernahme und bekam diese erstattet. http://www.123recht.net/Ware-defekt-umtauschen-fahrtkosten-__f52850.html http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/ Kann ich den Verkäufer anrufen und das defekte Gerät bei mir zuhause abholen lassen? Ja, das ist möglich. Es ist gesetzlich geregelt, dass im Rahmen der Reklamation und Gewährleistung die defekte Ware zuhause beim Kunden abgeholt werden muss, wenn dieser das wünscht. Besonders bei großen Objekten wie beispielsweise einer Waschmaschine, einem Geschirrspülautomaten, einem Kühlschrank, einem Fernseher oder einem Wäschetrockner ist diese Regelung sehr praktisch. Wenn ich zu dem Händler fahre und die defekte Ware persönlich zur Reklamation in das Geschäft zurück bringe, muss der Händler mir meine Fahrtkosten ersetzen? Ja, denn der Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, ist zum Ersatz aller Kosten verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Reklamation bzw. der Gewährleistung stehen. Bekomme ich die Versandkosten ersetzt, wenn ich die defekte Ware per Post an den Verkäufer zurück schicke? Schicken Sie das defekte Produkt per Post an den Händler zurück, so muss dieser Ihnen die Portokosten und die Versandkosten ersetzen. Haben Sie zuvor bei einer kostenpflichtigen Hotline angerufen, so ist der Händler auch zum Ersatz dieser Telefonkosten verpflichtet. Erleidet die verschickte Ware auf dem Transportweg einen zusätzlichen Schaden, so ist das ein Problem des Händlers. Dieser haftet für Transportschäden. Er kann keinen Schadensersatz vom Kunden verlangen. Wenn der Käufer eine defekte Ware auf dem Postweg an den Händler zurück schickt, so sollte der Kunde nachweisen können, dass er es tatsächlich bei der Post aufgegeben hat. Es empfiehlt sich, den Versandbeleg der Post gut aufzuheben. Schon beim Verpacken der Ware sollte ein Zeuge als Beweis hinzugezogen werden, als auch ein Foto mit der Digitalkamera gemacht werden. Gibt es später rechtliche Probleme, so kann auf diese Weise nachgewiesen werden, dass die defekte Ware ordnungsgemäß verpackt wurde. Eine unfrankierte Versendung ist nicht empfehlenswert. Verweigert der Empfänger die Annahme, so erhalten Sie das Paket zurück und müssen Strafporto bezahlen. Bei einer unfrankierten Versendung sollte vorher mit dem Händler gesprochen werden. https://www.google.de/search?q=fahrtkosten+erstattung+bei+reklamation&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a


sibs1

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Antwort auf Beitrag von Goldbärchen

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/ LG Sibs