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Erbe schulden

Erbe schulden

melania

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Hallo Ist hab keine Ahnung was ich noch tun kann das Gericht gibt keine Auskunft Mein Vater ist vor 2 Monaten gestorben.. Viel Kontakt hatten wir nicht, jetzt habe ich ein Brief bekommen das ich Erbin bin weil ich 6 Wochen danach nicht ausgeschlagen habe jnd man dann automatisch erbt. Warscheinlich hat mein Vater schulden gehabt muss ich die zurückzahlen?? Wenn ja aufeinmal? Bin im 7 MonAT schwanger habe noch einen Sohn wie soll das gehen


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von melania

Ja freilich musst du die Schulden dann zurückzahlen. Warum hast du denn das Erbe nicht ausgeschlagen? Ich würde mir schnellstmöglich einen Anwalt nehmen, der kann dir dann auch sagen ob es Möglichkeiten gibt die Schulden nach und nach abzuzahlen. Ich verstehe nur nicht ganz wieso du da nun erst hinterher dran denkst. Ab zum Anwalt und alles Gute!


omagina

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

und wenn sie erst in diesem brief vin allem erfahren hat??...sowas soll es ja geben...versuch zum gericht zu gehen und das persönlich zu klären...zur not mit anwaltshilfe...ich wünsche dir viel erfolg


melania

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich war noch nie in so einer Situation. Und früher war es bei bekannten so das man bedcheid bekam ob man annehmen oder das erbe ablehnen möchte. nicht das man automatisch nach 6 Wochen erbin ist


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von melania

Das ist nur so wenn wer anders schon abgelehnt hat. Dann gehen die an den nächsten Erben, und der hat dann 6 Wochen Zeit sich zu entscheiden. Da Du aber, sofern Deine Frau bzw die aktuelle Ehefrau (falls das nicht Deine Mutter ist) nicht mehr lebt, warst Du und deine möglichen Geschwister die "Ersterben". Und die schreibt das Gericht nicht an. Die 6 Wochen gelten ab Kenntnis des Todes. ich gehe mal davon aus du hast es am selben tag gewusst oder mindestens zeitnah. Solltest Du zudem irgendwas von deinem Vater genommen haben, zB Sparbuch oder auch nur irgendwelcher Schmuck oder sogar Dinge ohne echten Wert, dann gilt das Erbe eh automatisch als angenommen. Hattest Du einen Erbschein beantragt? Selbst wenn Du ausgeschlagen hättest, Du hättest für Deine Kinder und auch für das ungeborene auch ausschlagen müssen. Sonst würden die jetzt erben. Selbst dann wenn das Kind noch nicht geboren ist. Mein Rat wäre, mache wirklich ganz, ganz dringend einen Termin bei einem Anwalt. Evtl gibt es noch irgendeine Chance. oder wenigstens um heraus zu finden was genau Sache ist. Und im Fall der Fälle würde ich mich mit den Gläubigern zusammen setzen und schauen was man machen kann.


trekkie

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Antwort auf Beitrag von melania

Hallo, wir haben das bei unserem Schwiegervater auch verpasst. Wir hatten keinen Kontakt und haben eine Mitteilung bekommen...und haben das Erbe nicht innerhalb der Frist ausgeschlagen. Wir wussten es auch nicht. Eine Freundin hat es mir erzählt, die eine Schulung zu Erbrecht hatte. Wir hatten es auch verpasst. Aber anscheinend hatten wir Glück und es waren keine Schulden. hier mal was aus dem Internet dazu http://www.finanztip.de/erbausschlagung/ Viel Glück


melania

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Ja der erbschein hat meine Schwiegermutter beantragt und ich hatte heute vom Gericht eine kopie davon daher hab ich erstotal davon erfahrene das ich zu 1/6 Erbin bin Meine 2 Geschwister ebenfalls uns 1/2 meine Schwiegermutter. Habe beim Gericht angerufen und gefragt ob die mir sagen können ob schulden bestehen aber die sehen anscheinend nichts


melania

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Antwort auf Beitrag von melania

Sorry Stiefmutter also die Frau von meinen Vater hat den erbschein beantragt


sara31

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Antwort auf Beitrag von melania

Du hast eine bestimmte Zeit Zeit (glaube zwei Jahre), um dein Pflichtteil einzufordern. Du hast zwei Möglichkeiten: 1. Lehnst dich zurück und machst gar nichts und dein Anteil verfällt nach der Frist. Bei Schulden kommt sicherlich die Frau auf dich zu und fordert, dass ihr euch mitbeteiligt. 2. Du forderst deinen Erbteil an, am besten über einen Rechtsanwalt. Dann ist sie verpflichtet alles offen zu legen, wieviel Schulden, wieviel barvermogen am Todestag, aber auch Kosten der Beerdigung, Haus, Wertgegenstände... Und dann wird alles gegen einander gerechnet und durch Eure Anteile geteilt


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von melania

Das Thema Erbschaft haben wir gerade durch.... Wenn der Erbschein beantragt wurde und du Post vom Amtsgericht bekommst, kannst du JETZT immer noch ausschlagen. Ruf am besten beim Amtsgericht an oder gehe hin. Dann wird die Erbfolge noch geändert. Dass evtl Schulden auf dein ungeborenes Kind übergehen, da brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Kinder übernehmen keine Schulden.


lisi3

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Kinder scheinen auch Schulden erben zu können, wenn man für sie das Erbe nicht aus schlägt. Als wir erbberechtigt waren, weil alle vor uns berechtigten Erben ausgeschlagen hatten, mussten wir auch für unsere Kinder ausschlagen, sonst hätten sie die Schulden geerbt .


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von lisi3

Beim AG sagte man uns, wir müssen für die Kinder gleich mit ausschlagen. Haben wir auch gemacht. Ist ja kein Akt...


+sumsebiene+

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Antwort auf Beitrag von lisi3

ich kenne es auch nur so, das die Sculden dann an die Kinder gehen.. daher immer (bei Minderjährigen) das Erbe für die mitauschlagen bzw. den Kidnern (bei Volljähreigen)sagen, es euch gleich zu tun


Salkinila

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Antwort auf Beitrag von +sumsebiene+

Für die Kinder muss unbedingt auch das Erbe ausgeschlagen werden - dafür braucht es dann auch die Zustimmung des Kindsvaters! Solltest du irgendwelche Hilfe brauchen ist übrigens kein Anwalt sondern ein Notar dafür zuständig.


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Nein, das war wohl früher mal so. Schlägt man als Eltern aus, setzt das JA einen Vormund für diese Sache ein. Ist Vermögen da, darf dieser nicht ausschlagen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

FALSCH !!!! Und zwar ganz, ganz deutlich. Ich habe das ganze Prozedere durch. Ich war hochschwanger wie ich für unsern ungeborenen Sohn ausgeschlagen habe. Notariell und zusätzlich beim Amtsgericht. Dann erfolgte ein vorläufiger Bescheid vom Familiengericht welche NACH der Geburt nach Vorlage der Geburtsurkunde in einen endgültigen ausgestellt wurde. Andernfalls hätte unser Sohn spätestens mit Volljährigkeit für die Schulden haften müssen. Klar, als Kind nicht, aber wer will mit 18 Jahren Schulden haben? Und die hätte er 100% gehabt ohne Ausschlagung in seinem Namen. da gebe ich mehr auf die Auskunft vom Amtsgericht und Familiengericht welche mir das beide so gesagt haben!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Volljährige kinder müssen selber ausschlagen, bei minderjährigen müssen beide eltern unterschreiben. man braucht aber eine geburtsurkunde bei uns war das gerade aktuell....... also nix von wegen "das war früher so"


Maxikid

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In den letzten 5 Jahren, das letzte mal im Januar, haben wir für unsere Kinder 4x ausgeschlagen. Also, auch sehr aktuell. War kein Akt. Man kann auch zum Notar gehen, der regelt das alles. Ist auch nicht so teuer. LG maxikid


+sumsebiene+

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

ich kenne das "Problem" mit dem Ausschlagen des Erbes bei evtl. Schulden auch nur als aktuell.. "Bundeslandmäßig" wird es da ja auch keine Unterschiede geben.. leider bin ich unterwegs, und nur mit dem Handy on.. sonst würde ich nach einem aktuellen link dazu suchen


mama von joshua am tab

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Das war die Info, die wir hier vom Amtsgericht erhalten hatten, als der Erbschein ausgestellt wurde- und das ist gerade mal knapp 2 Monate her.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Maxikid

Es kostet 30 Euro, egal wieviele Menschen ausschlagen. Wir waren damals 6 Personen, 30 Euro. Geht man allerdings einzeln, kostet es je "sitzung" 30 Euro.


lisi3

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Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

Merkwürdig, bei uns ist es auch nicht länger als 2-3 Monate her. Wir mussten für uns und unsere minderjährigen Kinder, unser volljähriger Sohn für sich beim Amtsgericht ausschlagen . Alle Familien, die vor uns "an der Reihe" gewesen wären haben dies ebenso gehandhabt.


hormoni

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War bei uns vor kurzem (Juli) auch so. Wir Eltern mussten BEIDE für unsere minderjährigen Kinder ausschlagen. Gebraucht hat man dazu die Geburtsurkunden. Gruß h


Ellert

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Antwort auf Beitrag von lisi3

dagmar


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von melania

Hallo Melania, geh zum Gericht und versuch die Sache zu klären. Ich denke nicht, dass das Gericht eine Aufstellung des Vermögens oder der Schulden hat. Überleg dir, ob du das Erbe ausschlagen möchtest, wenn du noch kannst, und handle dann entsprechend. Einen Rechtsanwalt oder Notar würde ich erst einschalten, wenn du selbst mit dem Amtsgericht nicht klarkommst. Du musst den Anwalt oder den Notar bezahlen, wenn du ihn für dich arbeiten lässt. Viele Grüße Mehtab


sarahT

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Antwort auf Beitrag von melania

Du hast nicht ausgeschlagen, also bist du Erbin. Und ja, wenn dein Vater Schulden hatte, dann hast du auch die Schulden geerbt. Aber nicht nur du. Ihr als Erbengemeinschaft habt die Schulden geerbt. Heißt leider nicht, dass du nur 1/6 der Schulden geerbt hast, aber alle Erben sind verantwortlich. Das Gericht kümmert sich nur um die Erbfolge, nicht um das Erbe. Ich gehe mal davon aus, dass es kein Testament gab. Bevor du einen Anwalt engagierst würde ich empfeheln, dass du dich mit deiner Stiefmutter und deinen Geschwistern zusammen setzt und ihr gemeinsam schaut, was vorliegt, Schulden und Vermögen, und besprecht, wie ihr mit allem umgeht. Denn wenn deine Stiefmutter sich weigert, dir Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wird es erst mal schwierig an alles ran zu kommen. Einen Ra kannst du zu einem späteren Zeitpunkt immer noch einschalten. Es tut mir leid, dass du zu dem Verlust nun auch noch diese Schwierigkeiten hast. Wünsche dir, dass ihr das gut über die Bühne bekommt.


allwa

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Antwort auf Beitrag von melania

Ab Erhalt des Schreibens hast du davon Kenntnis erlangt und ab dann gilt die 6 Wochen Frist. Das Gericht kann in den meisten Fällen auch nicht mitteilen ob es etwas zu erben gibt oder nicht bzw. ob Schulden da sind. Ich hatte einmal ein Erbe ausgeschlagen wo ich wusste das es Schulden gibt aber auch ein Haus. Das Haus habe ich mir zeigen lassen, ich hatte einen Bautechniker (Bekannter) mit der mir klar sagen konnte das es besser ist hier auszuschlagen. Für meine Tochter habe ich ebenso ausgeschlagen. Im Moment bist du erstmal Erbe, das gilbt solange bis du es ausgeschlagen hast. Irgendwo meine ich gelesen zu haben das jemand aus der Familie den Erbschein hat. Frage einfach mal nach, Google ein bisschen, bissl Detektiv spielen und versuchen im Ansatz herauszufinden wieviel Erben es sonst noch gibt und ob überhaupt irgendwie was bei rauskommen könnte. Wenn die Person nicht verschuldet war, warum nicht auf das Erbe annehmen. Eine Fristverlängerung zur Ausschlagung des Erbes gibt es nicht.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von melania

Wusstest du vom Ableben deines Vaters? Wann hast du davon Kenntnis erlangt?