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Elternzeit länger als befristeter Arbeitsvertrag

Elternzeit länger als befristeter Arbeitsvertrag

Ufunk

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Hallo, ich habe bereits einiges im Forum gelesen, aber nicht 100% erhellt zu diesem Thema. Meine Frau ist bis Mitte März 2019 befristet beschäftigt. Seit Oktober 2018 haben wir unsere zweite Tochter bekommen. Meine Frau möchte trotzdem gerne Elternzeit für 2 Jahre machen. Ich befürchte jedoch, dass Elternzeit nur bis Mitte März 2019 möglich ist. Ab Beendigung der besfristeten Beschäftigung wäre man also arbeitslos aber nicht arbeitssuchend. Weder Elterngeld, Rentenversicherungspunkte oder Arbeitslosengeld würde man bekommen. Richtig verstanden? Danke & Gruß!


Mitglied inaktiv

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Falsch verstanden. Elternzeit und Elterngeld sind unterschiedliche Dinge. Selbstverständlich bekommt sie weiter Elterngeld und ist versichert, aber Elternzeit hat sie dann nicht mehr, sondern sie ist Hausfrau im Elterngeldbezug. Arbeitslos ist sie ebenfalls nicht. Ob sie sich beim Arbeitsamt melden muss, weiß ich nicht.


Mutti69

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Elterngeld setzt keine aktuelle Beschäftigung voraus. Es berechnet sich ja aus Einkünften VOR der Geburt. Somit wird natürlich auch nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses weiter Elterngeld bezahlt.


QueenMum

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Also der Arbeitsvertrag endet ja zum März 2019 wenn deine Frau jetzt nicht hingeht und fragt was danach sein wird, was ich mal schleunigst tun würde. Sie muss auch wenn Sie in Elternzeit ist sich arbeitslos melden um keine Sperre zu riskieren. Ein Anrecht auf Elternzeit hast du 3 Jahre egal ob vorm Arbeitsamt oder vorm Arbeitgeber so ist das Gesetz. Keiner kann Sie zwingen ohne gesicherte Betreuung eine Arbeit aufzunehmen weder Arbeitsamt noch Jobcenter. Sie bekommt Elterngeld solange wie Sie es beantragt hat und dann Arbeitslosengeld.


Mitglied inaktiv

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Wie kommst Du darauf, dass sie nach dem Elterngeld Arbeitslosengeld bekommt? Wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, weil sie entweder weiter das Kind betreuen möchte oder aber keinen Betreuungsplatz nachweist, bekommt sie eben kein ALG 1.


QueenMum

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Der 1 Gang ist sich arbeitslos zu melden dafür ist das Arbeitsamt zuständig, diese verweisen dann an die Stelle wo man ergänzendes Hartz4 beantragen kann wenn das Elterngeld nicht zum Leben reicht. Das man erst Arbeitslosengeld bekommt wenn man das Kind betreuen lassen kann ist mir klar, aber der Anspruch verfällt nicht. Ab Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit hat man 4 Jahre Zeit diese zu beanspruchen.


Felica

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Der Vater hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre EZ. Seinen eigenen Anspruch. Sie nur bis März. Ausser sie hat danach einen neuen AG. EZ ist etwas was nur Arbeitnehmer haben können. Ohne AG also keine EZ. Sie kann sich auch beim Amt nicht für 3 Jahre freistellen lassen. Nicht dann jedenfalls wenn öffentliche Mittel beantragt werden. Wie geschrieben wurde, ab März ist sie Hausfrau mit EG. Sobald das EG durch ist muss sie sich selbst versichern, in die Familienversicherung des Mannes wechseln oder due Voraussetzungen für ALG1 erfüllen, sprich sich arbeitssuchend melden und eibe Kinderbetreuung nachweisen. Hartz4 wird oft auch nur dann noch gezahlt wenn nachgewiesen werden kann das es vor Ort keine ausreichende Kinderbetreuung gibt. Das war mal das das Amt einen 3 Jahre zugestanden hat.


Mitglied inaktiv

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Deine Auskünfte sind einfach ohne Sinn. Du weißt doch überhaupt nicht, was der Mann verdient und ob Hartz 4 überhaupt in Frage kommt. Davon war von seiner Seite keine Rede, aber Du setzt einfach mal voraus, dass zusätzliches Geld nötig ist. Er ist lediglich davon ausgegangen, dass sie ohne Arbeitgeber kein Elterngeld mehr bekommt und das ist falsch.


QueenMum

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was verstehst du an der Aussage nicht ? Ich habe geschrieben FALLS das Geld zum Leben nicht reicht ! Ich gebe nur Tipps denn anscheinend weiß weder er noch Sie was man dann beantragen kann. Und Arbeitslos melden muss man sich so oder so, sonst verliert man den Anspruch uns riskiert eine Sperre. Bei Verträgen die so auslaufen ohne das der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen muss was ja bei befristeten Verträgen nunmal so ist, ist das Arbeitsamt strenger als bei plötzlicher Kündigung.


Mitglied inaktiv

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Danach hat er doch aber gar nicht gefragt. Er ging davon aus, dass sie ab Ende des Vertrages gar kein Elterngeld mehr bekommt. Von Zuschüssen über das Elterngeld hinaus während Elterngeldbezug war nicht die Rede.


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von Felica

Aber wenn man Elterngeld beantagt wird es so berechnet wie man es beim Arbeitgeber beantragt hat. Also entweder 1,2 oder 3 Jahre, aber BEVOR man in den Mutterschutz geht, oder?! Daher muss der Antragsteller ja wohl wissen wie lange er Elterngeld bekommt und/oder er danach Arbeitslosengeld bekommt. Da würd ich als erstes das Arbeitsamt fragen, anstatt irgendein Halbwissen von Forumsmitgliedern zu erhoffen. Außerdem bekommt man doch eine genaue Auflistung wieviel und wielange man Elterngeld bekommt, soweit ich mich erinnere. Ich würde sagen Elterngeld so wie beantragt und dann Arbeitslosengeld, also am besten sofort nach einer Betreuungsform suchen damit man wieder "auf dem Markt" ist und arbeiten gehen kann.


Badefrosch

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Mein Vertrag ist im Mutterschutz ausgelaufen. Ich habe ein Jahr Elterngeld bekommen. 3 Monate vor Ende des Jahres habe ich mich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet. Tagesmutter hatte ich bereits organisiert. Arbeitslosengeld gab es direkt im Anschluß an das Elterngeld, da ich mich voll zur Verfügung gestellt habe. Ich war 4 Monate in einer Wiedereingliederungsmaßnahme, dann noch 6 Monate auf der Suche. 22 Monate nach der Geburt hatte ich einen Job. Deine Frau kann arbeitssuchend gemeldet sein ohne Leistungsbezug, in der Zeit ist sie auch krankenversichert, notfalls Familienmitversichert bei dir. Leistungen aus ALG 1, bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, die Kinderbetreung für die Verfügbarkeit muss nachgewiesen werden. Alternativ ergänzendes Hartz 4. In Bayern gibt es nach dem Elterngeld noch das Familiengemd 250 Euro bis max. zum 3. Geburtstag. In der Rente gibt man Elternzeit an und bekommt Punkte nach dem Durchschnittseinkommen. Anerkannt werden bis 3 Jahre. Im Prinzip heißt es entweder selber das 2. Jahr finanzieren, deswegen würde ich Elterngeld immer auf 2 Jahre auszahlen lassen. Dann kann man mit Minijob die Lücke füllen. Kümmert euch im Frühjahr 2020 um einen Kitaplatz zu September 2020.


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von Ufunk

Ihr seid gesetzlich pflichtversichert in einer Krankenkasse Wenn ihr vor der Geburt in einer der gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert wart, dann behaltet ihr euren Versicherungsschutz und werdet beitragsfrei gestellt, d.h. ihr müsst erstmal keine Versicherungsbeiträge zahlen. Dies gilt allerdings nur, wenn ihr neben dem Elterngeld keine weiteren Erwerbseinkommen habt, für die ihr Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen müsst (z.B. einen Teilzeitjob).