Mitglied inaktiv
Hallo ihr lieben, ich bin neu und nicht sicher ob ich in dem Forum richtig bin.
Ich hab ein Problem und bin dankbar für Tipps.
Ich bin seit August 2014 in elternzeit und müsste im August 2017 wieder arbeiten, jedoch war ich so blöd und habe meinem Chef schriftlich rein gereicht, dass ich die Vollzeit stelle nicht wieder antreten werde.
Jetzt die Fragen :
Gilt dies als Kündigung ?( es steht nur drin das ich nicht antreten werde)
Was mach ich , wenn ich wieder schwanger bin?
Wie und wo bin ich dann versichert? Mein Mann ist Beamter ( also privat und Beihilfe, bei der gesetzlich würde uns das 350€ kosten, das Geld haben wir nicht)
Meine Freundin sagte, es sei kein Problem. Es würde über die elterngeldkasse laufen, Stimmt das ?
Habt ihr Ideen, Tipps, Internetseiten wo ich gucken könnte.
Werde wahnsinnig &561;&
560;
Vielen Dank für eure Hilfe, wünsche euch einen schönen Feiertag :)
Hi, Ja, das kann dir u.U. Als Kündigung ausgelegt werden, mind. aber als Androhung einer Arbeitsverweigerung und dann als Kündigungsgrund. Wäre das der Fall, hättest du kein ruhendes Arbeitsverhältnis mehr ab August 2017 und damit auch keine Krankenvers. mehr. Die Beitragsfreiheit in der Elternzeit setzt nämlich ein bestehendes aber ruhendes Arbeitsverhältnis voraus. Ich kann dir nur raten, mit deinem AG zu sprechen und das ganze als Mißverständnis darzustellen. Vielleicht lässt es sich ja noch in die Richtung korrigieren (und schriftl. bestätigen), dass du damit nur sagen wolltest, dass du nach der EZ in TZ wiederkommen möchtest... Gruß, Speedy
Also wie das mit deiner Arbeit ist weiß ich nicht genau. Zur Krankenkasse: Wenn dein Mann Beamter ist und du nicht selber arbeitest und so versichert bist, dann bist du beihilfeberechtigt, in den meisten Bundesländern mir 70%, das musst du am besten über die zuständige Stelle klären. Dann eben eine Versicherung dazu abschließen, aber viel günstiger wird das je nach dem wie alt du bist wohl auch nicht werden. Bei wem ist euer Kind denn versichert? Auch Beihilfe oder über dich? Denn dann käme das ja auch noch dazu.
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