Mitglied inaktiv
bei Praktiker kosten die Kohlen nur heute 1,79 € für 10 kg. Vormittags war ich arbeiten und als ich da 13:30 Uhr aufgetaucht bin, gibts natürlich keine mehr. Darf man nicht arbeiten gehen, wenn man auch mal günstig was kaufen will? Bei McDonalds ist auch nur Müll drin
ehrlich gesagt nein... bei so einem Angebot muss man schon vor öffnungszeit anstehen .... ich kenne dieses problem auch nur zu gut... bei sowas schicke ich dann sämtliche freunde(wenn vor ort sind), familie in die spur lg cosmoline
wäre es vorgestern gewesen oder nächste Woche wärs ja kein Problem, da hab ich frei
Discounter Lidl hat eine empfindliche Schlappe vor dem Oberlandesgericht erlitten. Die Richter des OLG entschieden, dass Discounter von Artikeln, die in großem Umfang mit Zeitungsannoncen beworben werden, eine ausreichende Menge an Waren bereitstellen müssen. Schnäppchen müssen nach dem OLG zwei Tage vorrätig sein. Im vorliegenden Fall verbot das OLG dem Discounter für einen Computerbildschirm beziehungsweise eine Funk-Tastatur in hervorgehobener Weise zu werben, wenn nicht genügend Artikel für den zu erwartenden Kundenansturm vorhanden seien. Eine Ausnahme gelte nur, wenn Discounter nachweisen könnten, dass eine kürzere Frist im Einzelfall angemessen sei oder aber, wenn der Händler beweisen könne, dass er zwar richtig kalkuliert habe, der Ansturm unerwartet groß gewesen sei. (mit dem letzteren versuchen sie sich gerne rauszureden) Das "Nur solange Vorrat reicht" bedeutet lediglich, dass es sich um ein Sonderangebot und kein Dauerangebot handelt. Dennoch muss auch bei Sonderangeboten eine "ausreichende Menge" vorrätig sein, wobei "ausreichend" an der Größe des Geschäfts, der Form der Werbung und dem Preis des Produkts gemessen wird. Hier ein Artikel zu dem Thema, in dem auch die rechtliche Grundlage erklärt wird: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/pressemitteilungen/detail.asp?id=100 mmer wieder wenden sich verärgerte Verbraucher an die Mitarbeiter der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Anlass ist die sogenannte Lockvogelwerbung. Händler werben mit besonders preisgünstigen Angeboten, die bei konkreter Kaufnachfrage allerdings nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten werden. Ganz aktuell: Ein Baumarkt wirbt mit dem Angebot “Kauf 2, nimm 3″ für eine Innenwandfarbe. Als der Verbraucher am Tage nach dem Erscheinen der Werbung das Angebot nutzen will, war es bereits zu spät. Nach Angaben der Verkäuferin wurden die letzten 12 Eimer nach morgendlicher Eröffnung des Marktes verkauft. Der Verbraucher weiß natürlich, dass viele Unternehmen mit Sonderangeboten für ihre Waren werben, um so die Kunden zu animieren, wegen der herausgestellten günstigen Preise ihr Geschäft aufzusuchen. Insbesondere Lebensmitteldiscounter werben häufig für Sonderprodukte wie Elektronikartikel, Gartengeräte und anderen saisonalen Schnäppchen. Sonderangebote sind natürlich rechtlich zulässig. Die Grenze zur unzulässigen wettbewerbswidrigen Lockvogelwerbung wird allerdings dann überschritten, wenn die angebotenen Waren oder Dienstleistungen nicht oder im Verhältnis zur Nachfrage in viel zu geringer Menge vorhanden sind und der Kunde, der so ins Geschäft gelockt wurde, zum Kauf von anderer Ware verleitet wird. Im Regelfall muss die beworbene Ware mindestens zwei Tage vorrätig sein. Dies ist ausdrücklich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt. Welcher Warenvorrat ausreichend ist, richtet sich nach der zu erwartenden Nachfrage. Je attraktiver der Preis, desto höher wird die Nachfrage sein. Bei ganz besonders preisgünstigen Sonderangeboten muss der Händler daher einen größeren Warenvorrat bereithalten, da mit zusätzlichen Kunden gerechnet werden muss, die eventuell auch Vorratskäufe tätigen. Verbraucher haben leider keinen Anspruch darauf, die zu einem günstigen Preis angebotene Ware auch tatsächlich zu erwerben oder den Händler zur Bestellung der vergriffenen Ware zu bewegen. Aber der Verbraucher kann auf die unzulässige Werbung hinweisen und als Schlussfolgerung für sein künftiges Einkaufsverhalten diesen Markt meiden. (hier habe ich aber auch schon andere Gerichtsbeschlüsse gelesen. Man hat als Kunde das Recht, die Ware zu bekommen und der entsprechende Markt muss diese beschaffen. Ich habe mich schon öfter bei der Zentrale beschwert und mir wurde der Artikel dann beschafft) Auf jeden Fall würde ich eine richtig fette Beschwerdemail an den Verein schicken - gleich die ganzen Artikel hier mit reinkopieren, denen sagen, was man davon hält und wie begeistert man von Praktiker und den Lockvogelangeboten ist und das man sicher NIEMANDEN diesen Baumarkt empfehlen wird, weil doch alles nur Kundenfang ist usw.
wie angegeben, sondern nur einige große ! dagmar
Mein Mann war heute auch wegen den Kohlen im Praktiker. Er hat gesagt es war wie im früher als wir nach Bananen angestanden haben. Die Leute haben sich ihre PKW´s vollgekracht ohne daran zu denken ob die Achsen das aushalten. Er hat auch ein paar Pakete gekauft , aber alles im Rahmen. Ich würde aber auch mal ne Mail an Praktiker schicken und mich beschweren. Du kommst bei sowas meist zu deinem Recht. Gruß Conny
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