Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Bloß kein Tchibo-Haus bauen ...

Bloß kein Tchibo-Haus bauen ...

Herbstsonne30

Beitrag melden

http://www.test.de/themen/bauen-finanzieren/schnelltest/Tchibo-Haus-Kostenfallen-drohen-4233812-4233814/ ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Tchibo-Haus: Kostenfallen drohen 10.05.2011 Tchibo bietet ein massives Einfamilienhaus der Baufirma Heinz von Heiden an. Der Kaffeeröster nennt es „Energie-Konzepthaus“ und bringt es in drei Versionen auf den Markt, das günstigste für 170 000 Euro. test.de hat gemeinsam mit den Baurechts-Experten der Verbraucherzentrale Bremen die Verträge geprüft. Energie von der Sonne und aus der Erde Das Energie-Konzepthaus des Unternehmens Heinz von Heiden bietet Tchibo in drei Varianten mit Wohnflächen von 158 bis 168 Quadratmeter und Preisen zwischen 169 990 und 178 990 Euro an. Das Grundstück muss der Bauherr selbst bereitstellen. Im Preis ist eine Bodenplatte enthalten, ein Keller kostet extra. Verlockend klingt die Versorgung mit erneuerbaren Energien. Auf dem Dach ist eine kleine Solaranlage mit einer Leistung von rund 2,34 Kilowatt peak (kWp) vorgesehen. Die Heizwärme kommt aus der Erde und wird mit einer Wärmepumpe im Haus verteilt. Das Haus soll mindestens 30 Prozent weniger Energie benötigen als ein Standard-Neubau nach der Energieeinsparverordnung. Mit diesem Standard können Hausbauer zinsgünstige Kredite der staatlichen KfW-Bank beantragen. Abenteuerliches Energiekonzept Für die Erdwärmeanlage müssen zwei Sonden mindestens 60 Meter tief in der Erde versenkt werden. Dazu sind Bohrungen nötig. Erreicht der Bohrer plötzlich Felsgestein oder Grundwasser wird die Arbeit teuer. Das Risiko trägt der Bauherr. Solche Bohrungen und auch der Einbau der Wärmpumpe müssen Behörden genehmigen. Die Gebühren dafür zahlt der Bauherr. Verweigert das Amt die Bohrung, enthält der Bauvertrag keine Alternative. Zusatzkosten für eine andere Heizung trägt der Bauherr. Eine Erdwärmeheizung ist zwar einiges teurer als eine Öl- oder Gasheizung. Dennoch können dem Kunden Zusatzkosten entstehen. Heinz von Heiden legt einen Festpreis für das gesamte Haus fest und schlüsselt die einzelnen Posten nicht auf. Der Bauherr erfährt von den Kosten für die Erdwärme-Heizung nichts und kann sie somit auch nicht abziehen. Ebenso muss er die Kosten für den Abtransport des Erdaushubs übernehmen. Ob für die Solaranlage wie versprochen Marken-Module von SIG Solar auf das Dach kommen, ist nicht sicher. Im Vertrag steht „oder gleichwertig“. Keine Kosten- und Planungssicherheit Wenn der Kunde den Vertrag mit Heinz von Heiden unterschreibt, weiß er nicht, was ihn das Haus tatsächlich kostet. Auch die baurechtliche Planung ist nicht gesichert. Sollte das Bauvorhaben scheitern, hat das Bauunternehmen gegenüber dem Kunden einen Schadenersatzanspruch, weil der Vertrag bereits unterschrieben ist. Der Kunde zahlt, um aus dem Vertrag rauszukommen. Welche Fenster, Türen, Treppen, Dachziegel, Sanitär- und Elektroausstattung das Haus haben wird, ergibt sich aus dem sogenannten Bemusterungsgespräch. Das findet auch erst nach Vertragsschluss statt. Sonderausstattungen kosten meistens extra. Der Preis steigt weiter. Nicht enthalten im Festpreis sind Fußbodenbeläge und Malerarbeiten. Auch durch das Grundstück können Mehrkosten entstehen, etwa wenn es am Hang liegt. Die Beschaffenheit des Grundstücks wird aber erst nach Vertragsschluss geprüft. Unwirksame Zahlungsvereinbarung Grundsatz beim Bauen ist: Die Baufirma geht in Vorleistung. Sie muss die Leistungen vertragsgemäß erbringen, erst dann zahlt der Bauherr. Im Zahlungsplan des Vertrags ist jedoch eine erste Zahlung in Höhe von zwei Prozent des Gesamtpreises nach Vertragsabschluss fällig, ohne dass bereits ein Gegenwert da ist. Diese Abschlagszahlung ist rechtlich unwirksam. Der Bauherr hat einen gesetzlichen Anspruch auf Vertragserfüllung und kann damit fünf Prozent der Vergütung als Sicherheit behalten. Sie soll dem Bauherrn die rechtzeitige Fertigstellung ohne gravierende Mängel garantieren und ihn im Insolvenzfall der Baufirma abfedern. Stattdessen sieht der Zahlungsplan die Schlussrate in Höhe von zwei Prozent des Gesamtpreises nach Hausübergabe und nach im Wesentlichen mangelfreier Abnahme vor. Auch diese Abschlagszahlung ist unwirksam. Zwang zum Versicherungspaket Der Bauherr wird im Vertrag verpflichtet, eine Baufertigstellungsversicherung, Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungs-, Feuerrohbau- und Gebäudeversicherung der LVM abzuschließen. Die ersten zwei Jahre sind die Policen im „5-Sterne-Bauherren-Schutzbrief“ beitragsfrei. Wie hoch die Kosten für den Eigentümer danach sind und wie lang die Laufzeit ist, erfährt er erst bei Unterschrift. Mit Bezugsfertigkeit soll automatisch auch eine Leitungswasserversicherung, eine Sturm- und Hagelversicherung einschließlich deren Haftungserweiterung „Wohngebäude-Plus“ beginnen. Die Baufertigstellungsversicherung soll den Bauherren glauben machen, dass er vor finanziellen Ausfällen bei Insolvenz des Bauunternehmens während der Bauphase geschützt ist. Die Police tritt aber im Versicherungsfall nur ein, wenn es sich um zusätzliche Kosten handelt. Sie gibt also keine Sicherheit. Tipp: Je nach Laufzeit der Verträge können Sie spätestens nach drei Jahren und nach Ablauf jedes folgenden Vertragsjahres alle Versicherungen kündigen. Drei Monate vor Ablauf der Frist muss die Kündigung eingehen. Dann würden Sie einmalig die Jahresbeiträge zahlen. Danach können Sie eine gute Bauversicherung aus dem Test wählen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

Mhhh, das muss dann aber wirklich was mit Tchibo zu tun haben. Wir und 4 weitere Familien aus unserem engeren Freundeskreis haben mit Heinz von Heiden gebaut und wir sind alle durchweg zufrieden mit Heinz von Heiden und wir mussten auch nur nach fertiggestelltem Bauabschnitt zahlen und nicht mehr. Also Heinz von Heiden kann ich sonst wirklich empfehlen.


Herbstsonne30

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Deshalb warne ich auch nicht ausdrücklich vor der Baufirma. Denn die Vertragsgestaltung ist (normalerweise) frei. Wenn die Baufirma unbedingt eine Vorabzahlung haben möchte, ohne einen Handschlag getan zu haben, dann unterschreibe ich dort NICHT, sondern gehe zur nächsten Firma. Baufirmen gibt es ja genug. Wir haben auch die Prozente der einzelnen Abschlagszahlungen geändert (andere Firma), weil wir mit der Standardversion nicht einverstanden waren und es wurde so akzeptiert. Das betraf besonders die Schlusszahlung, die wir erhöht haben, um noch mehr Druckmittel zu haben.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

Na ich wollte es halt nur nochmal erwähnen, dass es nicht an der Baufirma liegt. Nicht das die Leute nun denken das Heinz von Heiden solche Verträge abschließt.


Herbstsonne30

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Die werden irgendeinen Knebelvertrag mit Tchibo haben ... Und eben nur unter diesen Bedingungen macht Tchibo auf diese Art Werbung für sie. Wer als Bauwilliger auch nur halbwegs gescheit ist, unterschreibt keinen Hausbauauftrag ohne rechtlichen Beistand oder Bauberater - mit solchen Tücken wie in den Tchibo-Vertrag. Und DANN wird die Firma Heinz von Heiden auf diesem Weg (über Tchibo) nämlich kein Haus bauen. Und es wirft in meinen Augen dann doch ein schlechtes Licht auf diese Firma, dass sie sich auf sowas einlässt.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

die dort alles andere als glücklich waren die Firma ist wie viele andere auch eine recht günstige Firma die auch die Subunternehmen günstig bezahlt. Ich bin halt der Ansicht wer sowas unterschreibt und nicht vorher durchliest der ist in gewisser Weise selbst schuld, oder ? Schlüsselfertig ist kein geschützter Begriff, also lass ich mir schriftlich geben was darin enthalten ist. Unseriös wäre es, wenn Kosten nicht rausrechenbar sind zB Fliesen man nicht selbst kaufen kann und dann das Geld ( vorher muss auch drinstehen wieviel € pro qm) wiederbekommt. Wir zB haben das so gemacht ich fand den Händler sehr teuer und habe viel hochwertige anderswo bekommen war kein Problem das rauszurechnen. Auch mit der Erdwärme ehe ich das unterschreibe erkundige ich mich oder wenn ich nicht sicher bin mache ich ne Rücktrittsklausel rein... dagmar


deischuhzu

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

da ist wohl eher Tchibo das Problem, wahrscheinlich das Versicherungspaket, an dem sie profitieren. Ansonsten, ist doch klar, dass man erst einen Bauantrag oder Bauanfrage stellt, ob das Haus mit Erdbohrung so gebaut werden darf und das der Erdaushub auf eigene Kosten entsorgt werden muss ist auch verständlich. Nachher ist der Boden kontaminiert und die Hausbau firma muss wegen den Entsorgungskosten noch Insolvenz anmelden. Ich würde sowieso kein Haus beim Kafferöster kaufen sondern mich direkt an eine Firma wenden.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Herbstsonne30

all die o.a. Dinge weiss man wenn man sich gut informiert vorher. Das mit dem Baustrom und Aushub, Heizung etc ist fast normal das kalkuliert man ein. Dass teurer bemustern kostet ist auch normal in jedem Vertrag steht alles drin oder man lässt es aufnehmen. Heftig dagegen finde ich versicherungszwang etc aber auch das steht sicher vorher drin dagmar