Papa München
Liebe Forumsteilnehmer, eine Frage in die Runde: In Bayern werden wir ja offensichtlich doch in den Genuss des Betreuungsgeldes kommen. Unser Sohn geht nicht in eine öffentlich geförderte Kita, wir haben ihn in einer privaten Einrichtung untergebracht. Damit werden wir voraussichtlich Anspruch auf das Betreuungsgeld haben. Meine Frage: Kann ich dann zusätzlich die Kosten für die private KiTa steuerlich absetzen?
Sicher, dass die private Kita keine öffentlichen Zuschüsse erhält? Ich kenne es aus Niedersachsen so, dass auch die Kitas, die zu einem privaten Träger gehören, Anspruch auf Förderung von Land und Stadt/Gemeinde haben - somit würde für Euch die Grundlage für den Bezug vom Betreuungsgeld entfallen.
@ Johanna2, ja, da sind wir eigentlich sicher, denn wir haben extra nachgefragt. Die Krippe wird offensichtlich nicht staatlich gefördert.
Hallo, das verstehe ich jetzt nicht.... Wenn das Kind doch in eine Kita geht, wieso soll denn dann Anspruch auf Betreuungsgeld bestehen? Und jede private Kita wird mit Personalkosten von den Kommunen unterstützt. Nur die Träger sind andere (staatlich, kirchlich oder privat). gruu
Das Betreuungsgeld soll es geben, wenn das Kind nicht in einer öffentlich geförderten Einrichtung untergebracht ist. Gilt also auch in dem Fall, da man keinen öffentlichen Kita-Platz erhalten hat, sondern das Kind in einer privaten Einrichtung versorgt wird. So weit so klar, wie ich es verstanden habe. Mich beschäftigt aber die Frage, ob ich den privaten Kita-Platz zusätzlich steuerlich absetzen kann. Spricht ja eigentlich nichts dagegen.
Wieso sollte das nicht gehen? Ich würde es zumindest versuchen. Im schlimmsten Fall wird es halt nicht anerkannt werden.
doch es gibt kitas die komplett nicht gefördert werden. unsere war so eine bis 2012, elternini/waldkiga. da haben wir alles selbst getragen, auch personalkosten, waren eben sehr hohe elternbeiträge. bei uns war die kommune lange nicht bereit uns zu fördern. seit 2012 sind wir gefördert und weiterhin in privater trägerschaft und zahlen jetzt genau die gleichen beiträge wie jeder regelkiga.
Eine private KiTa kann man auch als Sonderausgabe absetzen: http://www.finanztip.de/kinderbetreuungskosten/
@ TheFirefox, vielen Dank, die Regelung kannte ich auch. Und dort steht ja nicht, dass der Bezug von Betreuungsgeld ein Ausschlusskriterium wäre.
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