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ALG 1 nach Elternezeit

ALG 1 nach Elternezeit

supermisia

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Hu hu Mädels, ich bräuchte mal Eure Hilfe, ich bekommenzur Zeit Teil ALG1 nach Elternzeit. Nun ist es so, dass die Kiga zeiten von meiner Tochter sich geändert haben, sie bleibt jetzt länger. Das ist doch ein Vorteil für mich und ändert auch den Anspruch was das Geld angeht. In 1 Wo habe ich den Termin bei meinem SAchbearbeiter, kann er die SAchen für mich ändern und bekomme ich dann einen neuen Bescheid oder wie soll das jetzt ablaufen? Ich werde wohl ja keinen neuen Antrag stellen müssen oder ? LG und danke


Tabsi83

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Antwort auf Beitrag von supermisia

Verstehe ich nicht. Bekommst Du nur einen Teil ALG1? Ich habe damals komplett ALG1 bekommen, als mein Sohn im Kiga war. Denn dann ist man ja auch wieder erwerbsfähig und somit steht einem doch ALG1 zu. Oder wie meinst du das genau?


supermisia

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

Es wird ja anteilig bezahlt, wenn das Kind nur halbtags betreut wird. Sie war bis jetzt 25 st im Kiga, ab jetz haben wir 10 st wöchentlich mehr.


Tabsi83

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Antwort auf Beitrag von supermisia

achsooooo. Meiner war damals 6 Std/Tag und ich hatte das volle Geld bekommen. Als ich dann Arbeit hatte, konnte ich auf 9 Std/ Tag aufstocken


supermisia

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Antwort auf Beitrag von Tabsi83

Also, ich muss jetzt das dem Sachbearbeiter sagen, dass sie länger bleibt und er leitet es weiter? wegen mehr geld ?


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von supermisia

Verstehe ich das richtig? Dein Kind ist jetzt länger in der Kita und dafür bekommt man mehr Geld vom Amt?


-chOcO-

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Das ALG1 wird nur noch nach Verfügbarkeit gezahlt. Kann man aufgrund der Betreuungszeiten nur halbtags arbeiten, bekommt man auch nur halbes ALG1 (Beispiel: Es steht einem ein ALG1 von 1000 € aufgrund der Anrechnungszeiten zu, aber man kann nur halbtags arbeiten. Ergo bekommt man nur 500 € ALG1, selbst wenn man vorher 20 Jahre Vollzeit gearbeitet hätte). Da braucht man also keinen blöden Smiley machen, denn das Geld was sie nun mehr bekommen könnte, steht ihr zu, da sie es ja auch vorher erwirtschaftet hat. An die TE: Ja, du solltest das deinem SB melden, denn dann bekommst du eine Neuberechnung.


supermisia

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Antwort auf Beitrag von -chOcO-

Danke, dass wollte ich nur wissen. Man kann sich immer auf Euch verlassen, wenn man selber nicht mehr durchblickt.