kangaru
Wer hat da Kenntniss/Erfahrung? Wann muss eine Frau an ihren, dann Ex-Mann, Unterhalt zahlen? Und ab wann? Schon im Trennungsjahr? Das Sorgerecht werden sie sich teilen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Mutter.
Hallo, mit welcher begründung will der Ehepartner denn Unterhalt verlangen? Ist es Betreuungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt? Ehepartnmer sind einander zum Unterhalt verpflichtet, das gilt auch für das Trennungsjahr. Nachehelicher Unterhalt ist i. d. R. sogar etwas niedriger. Viele Grüße Désirée
Trennungsunterhalt muss dann gezahlt werden, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte sich selbst nicht unterhalten kann. Dies ist z.B. bei Hausfrauen und -männern der Fall, die sich innerhalb des Trennungsjahres dann wieder einen Job suchen müssen. Bevor der Staat hier Hartz IV bezahlt, wird der Ehepartner zur Zahlung verpflichtet. Wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter liegt, gehe ich mal davon aus, dass sie das Kind auch betreut, der Mann also arbeiten gehen kann. Hier werden strickte Voraussetungen gesetzt. Erst einmal hat natürlich die Frau in diesem Fall einen höheren Selbstbehalt (da sie ja auch das Kind versorgen muss und wahrscheinlich Betreuungskosten übernehmen muss). Sie müsste also schon sehr gut verdienen! Im Gegenzug ist der bald Ex-Mann zum Kindesunterhalt verpflichtet. Daher unterliegt er einer erhöhten Erwerbsobliegenheit. Er wird also auf jeden Fall sehen müssen, dass er schnell eine Arbeit bekommt. Unter den genannten Umständen ist es eher unwahrscheinlich, dass nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss. Selbst der Trennungsunterhalt würde wahrscheinlich nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen. Auf jeden Fall zum Anwalt gehen!
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