Mitglied inaktiv
hallo marion, da ich schon ein paarmal tips von dir in der richtung gelesen habe frage ich dich auch mal was! ich hab die badezimmertür zugeknallt, kleiner gefühlsausbruch... dabei ist sie leider kaputtgegangen (obwohl es gar nicth so fest war). also nicht die tür, aber da wo das türschloss ist ist der türrahmen kaputtgegangen, eigentlich so, als hätte sich jemand von außen mit wucht gegen die tür geworfen. zählt sowas als mietsachschaden und kann von der haftpflicht übernommen werden?? auch wenn ich den schaden verursacht habe? (wir haben sogar an nicht-geknallten türen schon feine risse im schlossbereich, türen scheinen nicht so der hit zu sein?) danke! vg,mama.frosch
ot
Ja, das ist ein Miet-Sachschaden. Wobei ich aber nicht sagen würde, dass ich die aus Wut zugeknallt habe. Vorsatz ist, wenn ich mich recht erinnere, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ich würde schreiben, ich hätte vergessen, dass noch Fenster zum Lüften aufstanden, u.a. auch im Bad, und dass bei Durchzug die Tür mit Karacho zugeschlagen ist. Da es aber eher ungewöhnlich ist, dass eine zuschlagende Tür Schaden nimmt, muss man immer damit rechnen, dass ein Sachverständiger kommt und den Schaden begutachtet. LG Marion
leider haben wir kein fenster im bad :-( wie wäre es mit "kind ist beim toben aus versehen gegen die tür gefallen"?
1. Muss ein Verschulden vorliegen. Wenn jemand taumelt oder stürzt, ist das kein Verschulden. 2. Bei Kindern unter 7 (in alten Verträgen) und unter 9 oder 10 (in neuen Verträgen) musst du die Aufsichtspflicht verletzt haben, damit die PHV zahlt. LG Marion
hallo mama.frosch, ich habe, als mein sohn zur welt kam, ihn bei uns mit in die "haftpflichtversicherung" eintragen lassen! in so einem fall wäre es bei uns egal ob ein mietverhältnis zum geschädigten besteht, da es mein sohn ja nicht "mit vorsatz" gemacht hat! somit würde eine normale haftpflichtversicherung zahlen!!! hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen, LG schneckchen
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