Mitglied inaktiv
Hallo an alle! Weiß nicht so recht ob das Thema in dieses Forum passt. Geht eigentlich nicht um die Finanzen. ich fühle mich benutzt und eigentlich auch völlich vera...... Von meinem Ex und seiner Mutter. Mein Ex-Ehemann, wir sind seit 10.2005 getrennt und im August 2007 geschieden, hat jetzt für 2006 die getrennte Veranlagung beantragt. Somit bin ich jetzt verpflichtet für dieses Jaht meine Steuern einzureichen, was eigentlich kein Problem darstellt. Während der gesamt Ehezeit, ca 3 Jahre, war ich Geringverdienerin, bzw.Schülerin (habe mein Abitur nachgeholt) und Studentin. Somit haben wir dann die Lohnsteuerklassen auf 2 und 5 verteilt, damit Er steuerlich gesehen besser dasteht. Ich muss sagen, dass ich mit meinen Minijobs wehrend der Zeit kompllett am Haushalt beteiligen musste und auch wollte. Er hatte, durch die Ehe große Vorteile: Entfernungsgeld, Familienzulage und da seine Ma beim Finanzamt ist, macht sie natütlich seine Steuererklährung. Er hatte ummer so um die 2000 bis 2500 Euro zurückbekommen. Ich muss sagen, dass ich nie sein Geld wollte, und als dieser Alptraum vorbei war, als ich endlich beschloss auszuzihen; hatte ich von seiner Mom als erstes einen Zettel unter die Nase geschoben bekommen, dass ich auf mein Unterhalt verzichten würde und mit 6 Monate a. 100€ einverstanden wär. Ich hatte sofort meinen Namen dahingekrizelt, ich wollte nur noch meine Ruhe. Weg. Die 100€ Monatlich hatte ich nie gesehen. Ich hatte 2006 große finanzielle sorgen und musste während der Prüffungszeit voll arbeiten. Mein Studium war mir beinahe um die Ohren geflogen. Deshalb bin ich auf das Thema mit meinem Ex und seinem Mom uberhaupt nicht zu sprechen. Und nun erfahre ich, als ich beim F.amt doch kräftig nachgefragt habe ob er eventuell auch im Trennungsjahr mich von seinen Steuern absetzen möchte, hatte mir dann die Beamtin gesagt, dass er eingereicht hätte mit Unterhalt gezahlt zu haben... Ich versteh die welt nicht. warum tut seine Ma das?? Jedenfalls ist der Punkt im Schreiben des Amtsgerichts nicht erwähnt. Somit muss ich nachweisen, dass ich nix bekommen hab. So wollte ich erst ein formloses Schreiben fertigmachen. Und dann der ganze Wald von Finanzamt Papier. :( Genau das richtige für mich.... Da das ganze einem Steuergeheimnis unterliegt, habe ich dann nur noch "kann ich nicht sagen, müssen Sie selber" beim F.amt anhören müssen. Bin echt traurig, warum ich auf so ein Ar.... reingefallen bin. Fühle mich echt ausgenutzt, ausgeliefert. Zumal, dass es nicht nürbei der L.erklährung so leuft. es war noch soo viel anderes vorgefallen. Da kann man ein Film von drehen. :( Ich danke Euch fürs zuhören. LG Tatiana
Kannst Du es mit Kontoauszügen nicht beweisen, das dort nie Unterhalt angekommen ist?Reicht das nicht aus. Kenn mich nicht damit aus, aber hört sich alles ein wenig verworren an und da würd ich den Gang zum Anwalt empfehlen. gruss Chrissie
Hallo, bitte mach' unbedingt einen Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt aus! Der Schrieb, in dem Du auf Unterhalt verzichtest, ist vermutlich nicht rechtsgültig. Auch musst nicht Du, sondern ER nachweisen, dass er Unterhalt gezahlt hat. Er muss Kontoauszüge vorlegen, wonach auf Dein Konto überwiesen wurde. Du hast Dich - sorry - bisher natürlich sehr unklug verhalten. Es ist jetzt extrem wichtig, dass Du nicht wieder auf eigene Faust herumfuhrwerkst mit dem Schriftkram, das geht in die Hose. Ein Beratungstermin kostet nicht die Welt. Es kann sehr gut sein, dass der Unterhaltsverzicht keinerlei Bindung hat, und dass Du den Unterhalt im Nachhinein noch bekommen kannst. Zuvor musst Du natürlich mit anwaltlicher Hilfe klarstellen, dass Du den nicht erhaltenen Unterhalt auch nicht versteuern musst. Bitte-bitte nimm Dir jetzt endlich professionelle Hilfe, ja?! Dein Mann und seine Mutter sind da viel klüger gewesen und haben Dich mehrfach tüchtig hereingelegt. Es wird Zeit, dass Du die Dinge gerade rückst, und das kann man als Laie nicht allein! Alles Liebe, Mimi
Hallo, an sich kenne ich mich ja mit dem Thema "Finanzamt" einigermaßen aus, arbeite immerhin schon seit einigen Jahren dort - aber so ganz verstehe ich Dein Problem noch nicht, fürchte ich... Dein Ex-Mann und Du seid seit 2005 getrennt und seit 2007 geschieden, habe ich das so richtig verstanden? Dann kann er doch für 2006 gar keine getrennte Veranlagung mehr beantragt haben?!? Auch wenn's paradox klingt, getrennte Veranlagung geht (genauso wie Zusammenveranlagung) nur, wenn man in dem Jahr noch zusammen war. Wenn Ihr 2006 schon getrennt war, geht für 2006 nur noch die Einzelveranlagung, für beide. Und dann hat Deine Erklärung mit seiner Erklärung nur noch ausgesprochen wenig zu tun. Dann hat er in seiner Steuererklärung 2006 angegeben, dass er Dir Unterhalt gezahlt hat, verstehe ich das richtig? Es gibt zwei Methoden, Unterhalt an den dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten steuerlich abzuseten - einmal als "Sonderausgaben" über die Anlage U, da braucht er Deine Unterschrift dazu, dass Du von ihm jährlich xxx Euro Unterhalt bekommst. (Äh - das war nicht zufällig der Zettel, den seine Mutter Dir hingehalten hatte, oder?) Dann kann er den Unterhalt absetzen - und Du musst denselben Betrag als Einkünfte versteuern (und müsstest deswegen eine Steuererklärung für 2006 abgeben). Oder er kann das Ganze als "außergewöhnliche Belastung" absetzen, da braucht er nicht unbedingt Deine Unterschrift, muss aber die Zahlungen nachweisen und (ganz wichtig!) auch nachweisen, dass Du insgesamt nicht viel Einkünfte hattest und deshalb von ihm finanziell unterstützt wurdest. Ansonsten - was für Einkünfte hattest Du denn 2006? Hast Du auf Lohnsteuerkarte Klasse V gearbeitet, hattest Du einen (ggf. pauschal versteuerten) Minijob,...? Ansonsten, was das Steuergeheimnis betrifft - seine Steuererklärung für 2006 geht Dich ja an sich auch nichts mehr an, aber wenn er da eine (angeblich?) von Dir unterschriebene Anlage U vorlegt und Du deshalb Einkünfte versteuern solltest, geht diese Anlage U Dich dann sehr wohl etwas an! Ich würde Dir wirklich gerne irgendwie konstruktiv weiter helfen, aber noch weiß ich leider nicht so wirklich genau, worum es jetzt konkret bei Dir geht... Vielleicht magst Du ja noch einmal dazu etwas schreiben..? LG, L.
Hallo Leena, es war ein formloses Schreiben. Ich habe nichts an Formulare ausgefüllt. Ich habe vom F.amt nur den Bogen bekommen in dem ich allegemeine Angabe zu meiner Person angeben muss und Anlage N. Ich wüsste als ertes nur gern ob ich jetzt meine Kontoauszüge raussuchen muss oder einfach ein formloses Schreiben verfassen soll. Kann ich einfach ein Wiederspruch einlegen? LG Tatiana
Zu der Frage wie ich gearbeitet habe: Ich hatte in dem Jahr die ganze Zeit einen Minijob gehabt. Und vielen Dank noch Mal für dein Posting. Tatiana
Tut mir leid, irgendwie bin ich immer noch dabei, den Sachverhalt zu sortieren... Also verstehe ich es richtig, dass Du jetzt vom Finanzamt die Aufforderung zur Abgabe Deiner Steuererklärung für 2006 bekommen hast und es jetzt darum geht? Und dann hast Du beim Finanzamt angerufen und dort wurde Dir gesagt, es sei wegen der getrennten Veranlagung, die Dein Ex-Mann für 2006 beantragt hätte oder weil er Unterhalt für Dich steuerlich abgesetzt habe? (Ach so, Dein Minijob - war der pauschalbesteuert oder lief das über Lohnsteuerkarte..?)
Hallo! Jetzt habe ich es endlich geschafft für heute. Ja, genau so ist es abgelaufen. Im Schreiben stand... meine Mann hätte die getrennte Veranlagung eingereicht. Ich hatte meine Abrechnungen etc. gesammelt und bin dann zum Amt. Nun war die Dame dort zu keinem anderen Satz fähig außer: Es ist ein Steuergeheimnis, sie könne mir nicht helfen. Sie dachte wohl ich will meine Erklährung ausgefühlt haben.... :/ Das mit den Unterhaltszahlungen ist Ihr dann rausgerutscht, glaube ich, als ich dann etwas genauer nachgefragt habe, was die gertennte Veranlagung eigentlich bedeutet. (ich dummi) Dann war es mir erst klar geworden worum es bei der Geschichte geht. Ich habe für 2006 keine Kontoauszüge mehr und nix. Kann sie aber kostenpflichtig anfordern. Ich hatte einen pauschal versteuerten Minijob gehabt. Da ich zu der Zeit Studentin war und nicht mehr als 7000 und noch was verdient habe. ohne Lohnsteuerkarte. LG
So - sorry, gestern bin ich nicht mehr zum Antworten gekommen... Als wenn Du mit Schreiben vom .... aufgefordert wurdest, Deine Steuererklärung abzugeben, würde ich erstmal beim Finanzamt auf der zuständigen Stelle (also nicht in irgendeinem Service-Center, wo man zwar allgemeine Auskünfte bekommen kann, aber kaum Details zum jeweiligen Steuerfall bekannt sind) anrufen. Denen erläutern, dass Ihr ja schon seit 2005 getrennt sind und somit für 2006 KEINE getrennte Veranlagung mehr in Betracht kommen kann. Getrennte Veranlagung wäre, genauso wie Zusammenveranlagung, letztmals für 2005 gegangen... Und dann angeben, dass Du 2006 nur einen pauschalbesteuerten Mini-Job hattest (hast Du dazu noch irgendwelche Unterlagen? das wäre auf jeden Fall hilfreich!) und ansonsten nur Studentin warst. Und eben wahrheitsgemäß angeben, dass Du 2006 keinerlei Ehegatten-Unterhalten von Deinem dauernd getrennt lebenden Ehemann bekommen hast. Ansonsten kann Du das Ganze auch formlos schriftlich beim Finanzamt einreichen, so nach dem Motto "Ich gehe davon aus, für den Veranlagungszeitraum 2006 keine Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen. Getrennte Veranlagung kommt für 2006 nicht in Betracht, da mein damaliger Ehemann und ich uns bereits 2005 getrennt hatten. Im übrigen lagen meine Einkünfte 2006 unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, da ich lediglich einen pauschalbesteuerten Minijob ausgeübt habe (Belege s. Anlage) und ansonsten nur Studentin war und keinerlei weiteren Einkünfte hatte. Unterhaltsleistungen von meinem damaligen Ehemann hatte ich nicht." (So sinngemäß zumindest, wenn's inhalt denn stimmt.) Dazu die Belege zum Minijob, und dann ab damit zum Finanzamt und dann mal abwarten, was die dann sagen... ...wäre jedenfalls mein Tipp dazu.
Hallo! Ich danke Dir noch Mal für deine Hilfe. So werde ich das jetzt machen. Das einzige, was mir Sorgen bereitet ist diese sehr unfreundliche Beamtin, die für mich zuständig ist. Sie ist wirklich ein fall für sich, sie wimmelte mich bis jetzt nur ab. Zu meinen Unterlagen, die ich Ihr vorlegen wollte, hat si nur sehr komisch gelächelt und gesagt, sie könne damit nichts anfangen und ich muss die Erklährung ausfüllen. Ích kenne meine rechte oder Pflichten beim Finanzamt nicht. Aber sehr merkwürdig ist diese person schon. Ich danke dir noch Mal. LG Tatiana
Das Problem zwischen der Bearbeiterin dort und Dir scheint mir irgendwie eine Art Missverständnis zu sein... Anscheinend ist bei IHR der Eindruck entstanden, Du hättest mit den Formularen und allen gesammelten Belegen bei ihr vorgesprochen, weil Du wolltest, dass sie Dir beim Ausfüllen helfen sollte - und genau das ist ihr streng verboten, das DARF sie nicht, sonst kann sie in Teufels Küche kommen. Aber es gibt genügend Leute, die genau das versuchen, einen auf hilflos machen - und sich hinterher freuen, den Steuerberater gespart zu haben. Also reagieren an dem Punkt viele Kollegen etwas "allergisch". Außerdem habt Ihr ja von zwei verschiedenen Dingen geredet - DU hast gesagt, hier, ich muss gar keine Erklärung abgeben, schauen Sie sich doch die Belege an!, und SIE hat gesagt, was soll ich mir die Belege anschauen, ich darf es Ihnen doch eh nicht ausfüllen! Im Grunde hast Du gesagt, Du musst doch gar keine Erklärung abgeben, und sie hat davon geredet, wie das Vorgehen ist, WENN Du eine Erklärung abgibst. Also ganz klassisch aneinander vorbei geredet! :-) Was Deine Rechte und Pflichten angeht - Du bist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Du gesetzlich dazu verpflichtet bist (z.B. wegen der Art oder Höhe der Einkünfte) oder wenn das Finanzamt Dich dazu auffordert. Also wenn die Dame dort auf der Abgabe einer Erklärung besteht, MUSST Du eine Erklärung abgeben, letzten Endes. Aber meistens hilft es doch, zu erklären, warum man der Meinung ist, nach den Gesetzen keine Erklärung abgeben zu müssen... Ich wünsch Dir viel Erfolg, und dass Ihr das Problem doch noch miteinander klären könnt!
Hallo Leena, vielen Dank noch Mal für deine Hilfe. Werde es diese Woche in angriff nehmen. Viele Grüße an das Finanzamt... Tatiana
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