Schessi1983
Hallöchen ihr Lieben
Sorry das ich hier einfach so reinplatze aber ich bräuchte mal ein wenig Rat.
Folgendes ich und mein Mann sind seit 1.8.2010 offiziell getrennt lebend,
wir haben 2 Kinder gemeinsam.
Ich möchte mich nun scheiden lassen, meine Frage ist
wie lange wird das dauern? Gilt der Tag ab dem ich die Scheidung einreiche oder das Trennungsjahr ?
Zudem hab ich das Problem das mein Nochehemann nicht zulassen will
das unsere Kinder dann meinen Nachnamen tragen sollen
Er meinte das sei meine Strafe weil er weiss das ich weder seinen Nachnamen noch das was mit dem Nachnamen familiär zusammenhängt noch haben möchte... für mich wäre es schlimm wenn meine Kinder nen andren Nachnamen hätten als ich, aber gleich soviel ich will auf jeden Fall meinen alten Nachnamen zurück ...
Ich kenne mich mit alldem überhaupt nicht aus .. vielleicht könnt ihr mir bisschen helfen ...
GLG Schessi
Wie lange das dauert, hängt von diversen Faktoren ab: Wie viel hat das Gericht zu tun, wie lange dauert der Rentenausgleich, welche Sachen sind strittig, was bekommt Ihr ohne Gericht geregelt...... Bei mir hat es zwei Jahre gedauert - aber es war auch so ziemlich alles strittig, und die Gerichte hier sind stark ausgelastet. Die Frage mit dem Tag verstehe ich nicht. Was gilt ab welchem Tag? Mein Ex-Mann würde auch nie einer Namensänderung für unsere Kinder zustimmen. Ich kann das schon verstehen, auch wenn ich es damals schade fand. Jetzt ist es eh zu spät - die Kinder sind 15 und 10 und leben beide schon zu lange bewußt mit DIESEM Namen, als daß die beiden das selber wollen würden. Ist auch okay. Allerdings war meine kleine Rache an meinem Ex, daß ich dann auch seinen Namen behalten habe. Er wollte, daß ich seinen Namen ablege - ich wollte aber nicht anders heißen als meine Kinder. Ganz ehrlich: Wenn er nicht will, dann hast Du keine Chance auf eine Namensänderung für die Kinder. Ist so, rein rechtlich. Du darfst Dich darüber ärgern, was aber nichts an der Rechtslage ändert, deswegen wäre zu überlegen, ob man da viel Energie reinsteckt. Ich denke, die brauchst Du jetzt für andere Dinge....
hallo ein jahr nach der trennung kann man die scheidung einreichen,die muss aber irgendwo festhalten sein,d.h. dein mann könnte jetzt sagen nööööööööööööwir sind noch kein jahr getrennt. deshalb sollte man nach der trennung zum anwalt gehen und dort alles festhalten lassen. wie lang lebt er nicht mehr bei euch,die ummeöldung kann man auch als termin nehmen. ich war af den tag genau 2 jahre nach der trennung geschieden,das war wohl schnell,wenn was unklar ist bei den renten sachen etc. kann es sich ziehen. wir haben uns einvernehmlich scheiden lassen,d.h. ich habe einen anwalt genommen und mein exmann nicht,ich hab nur so viel verdient das ich nichts zahlen musste und er musste auch nichts zahlen. wenn es eigentum usw. gibt braucht man 2 anwälte. den namen kannst du nur mit unterschrift von ihm ändern,aber ich frage mich warum man sowas machen will? ist der name für dich so schlimm das du ihn ablegen möchtest,am ende ist e nur ein name!
meine Scheidung hat knapp 3 Jahre gedauert, weil er nicht mitgewirkt hat. Er hat sich geweigert, die Papiere zum Versorgungsausgleich auszufüllen.
Frühester Scheidungstermin ist der Tag an dem das Trennungsjahr vollendet ist. Bei diesem Termin müssen allerdings beide Parteien zustimmen. Eine Scheidung ohne Einwilligung gibt es nach drei Trennungsjahren. Du kannst Deinen Nachnamen ändern, die Kinder nur mit Einwillung des Vaters. Wenn er nicht will, werden die Kinder ihren Geburtsnamen behalten. Das wirst Du nicht ändern. Ihr könnt auch (beiderseitiges Einverständnis vorausgesetzt) das Trennungsdatum auf einen anderen Termin setzen. Zum Beispiel den 12.07.2010. Dann kann die Scheidung in die Wege geleitet werden. Sind schon die finanziellen Dinge und der Rentenausgleich geklärt?
Mein Ex-Mann und ich hatten keine Kinder und haben beide auf Rentenausgleich verzichtet - deshalb ging alles relativ schnell. Ich hab 1,5 Jahre nach der offiziellen Trennung die Scheidung eingereicht und 4 Monate später war der Gerichtstermin. Allerdings gabs bei uns auch echt keine Streitpunkte. Zum Scheidungstermin war ich schon mit meinem Ex-Mann "befreundet" und wir beide wieder ganz frisch in Beziehungen...
als ich letztens beim jugendamt war wegen vaterschaftanerkennung meines dritten kindes un neuem partner habe ich gefragt wie das mit der namensgebung sei denn meine beiden "großen" (knapp vier un fünfjahre alt) sei hieß es, dass die kinder sich das aussuchen dürften wenn sich 6jahre alt sind. ich war über diese aussage ziemlich geschockt, denn ich finde nicht das kinder in diesem alter darüber entscheiden können... sie wissen doch die bedeutung dafür gar net... meine beiden großen haben den namen vom meinem ex (ihr biologischer vater) wir haben auch das gemeinsame SR waren aber nie verheiratet...
du sagst ihr habt euch vor einem knappen Jahr getrennt, du hättest da schon die Scheidung einreichen können, dann läuft das ganze Verfahren über das Trennungsjahr und die Gerichtsverhandlung findet dann sobald das Jahr um ist statt. Ja und mit dem Namen wirst du wenig Chancen haben.
Aussuchen nicht, nur mitentscheiden. Aber auch das nur, wenn überhaupt eine Entscheidung ansteht. Zum Beispiel wenn Mama neu heiratet werden sie für die Einbenennung gehört.
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