zeitnah
Hallo, ich habe zwar dieses Posting bereits in ein anderes Forum gesetzt aber ich dachte mir, dass ihr mir vielleicht auch helfen könnt. Mein, von mir getrennt lebender, Nochehegatte möchte Prozesskostenhilfe in einer Steuersache beantragen und möchte nun von mir die letzten 3 Gehaltsnachweise. Muss ich ihm diese diese zukommen lassen? Ich habe nämlich keine Lust für diese Steuergeschichte bzw. für seinen Anwalt zu zahlen. Er ist zwar arbeitsuchend, ich bin berufstätig. Jedoch betreue ich unser Kind und er zählt keinen Unterhalt. Danke für eure Antworten!
Hallo, spontan denke ich NEIN, nicht machen. Ich habe damals bei meiner Scheidung Prozeßkostenhilfe beantragt und alles über meine Anwältin gehen lassen, ich selbst habe ihm keine Unterlagen gegeben. Wenn, dann informierte mich meine Antwältin bzw bekam ich Unterlagen von ihm automatisch zur Ansicht zugesandt. Aus meiner Sicht sind Steuerdinge getrennt zu betrachten. Hast du dir den Nachweis über das Getrenntleben beim Einwohnermeldeamt geholt? Das Schreiben hat mir später...auch bei Steuerdingen meines ExMannes sehr geholfen. Alles Gute!
Welchen Nachweis des Einwohnermeldeamtes bräuchte man da? Er ist Anfang des Jahres ausgezogen und er hat in seiner alten Heimat umgemeldet. Mittlerweile bewohne ich unsere Ehewohnung auch nicht mehr und bin mit unserem Kind wo anders gemeldet.
Ich habe mir damals beim einwohnermeldeamt einfach ein Schriftstück geben lassen, auf dem stand: getrennt lebend seit.... War wichtig für mich, da mein ExMann erst noch mit bei uns wohnte und wir die Trennung erst innerhalb der häuslichen Gemeinschaft vollzogen haben. Und wichtig eben dann, als später nochmal Fragen wegen eben dieser Zeit auf kamen. Alles Gute...Gerit
hallo ich kann mir nicht vorstellen das dein gehalt dafür relevant ist! nicht mal bei unserer scheidung wollte jemand was von meinem exmann als ich für diese pkh beantragt habe!
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