Elternforum Partnerschaft

Hartz 4 und neuer Partner?

Hartz 4 und neuer Partner?

Gabii

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Hallo, habe mal eine Frage, hoffe es kennt sich jemand aus. Ich bin AE habe zwei Kinder und lebe zur Zeit von Hartz 4. Mein neuer Partner, ebenfalls getrennt, geht zwar arbeiten, zahlt aber für seine Ex Frau und die Kinder Unterhalt, so dass ihm nur 1000,-- Euro netto bleiben. Meine Frage, wenn wir jetzt zusammenziehen, muß er dann für mich aufkommen? Ab wann gilt eine Bedarfsgemeinschaft? Vielen Dank für eure Antworten.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Gabii

da scheiden sich die geister, ab wann die bedarfsgemeinschaft gilt. die einen sagen, ab sofort, die anderen erst nach einem jahr, in der sich die beziehung gefestigt hat. dann wird das nettogehalt deines freundes angerechnet. dürfte aber nicht ganz für euch vier reichen, so daß es aufstockend alg2 gibt. kindergeld und unterhalt wird mit eingerechnet.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Gabii

die bg besteht eigentlich schon wenn ihr sie anmeldet, also wenn er zur zeit bei dir gemeldet ist zum beispiel oder sobald ihr zusammen wohnt:) lg


Pedilein

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mein partner ist im juni zu mir gezogen, haben alles beim amt vorgelegt und der h4 bescheid wurde neu berechnet so das wir das gleiche raus haben wie vorher und er muß dann auch etwas weniger unterhalt zahlen.