Mitglied inaktiv
Hallo da ich unsere Tochter betreue und deshalb nur geringfügig verdiene,kann ich nicht`s zur Abzahlung des Hauses leisten. Mein Mann steht allein im Grundbuch (vor Ehe gekauft bzw.unterschrieben. Was steht mir im Falle einer Trennung zu (Zugewinngemeinschaft) Vielen lieben Dank!!!!!!!!!! Nadja
Hallo Nadja, bei einer Zugewinngemeinschaft werden die beiden Anfangsvermögen klar von dem späteren gemeinsamen Vermögen getrennt und nur der Zugewinn/die Wertsteigerung stehen beiden gemeinsam zu. Im Falle des Hauses z.B. steht Dir also nur ein Anteil an der Wertsteigerung der Immobilie zu. War das Haus bei Kauf 300.000 € Wert und bei Scheidung 400.000 € sind die 100.000 € Differenz der Zugewinn. Ansonsten hast Du keine Rechte. Grüße, Luna28
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