Mitglied inaktiv
habe mal ne Frage lebe jetzt seit 5 Monaten von meinem Noch Ehemann getrennt ab wann kann ich zum Anwalt gehen und die Scheidung einreichen? Wer hat tipps was ich da beachten muß und und und? Wäre für alle möglichen Tipps dankbar
Man muss erstmal ein Jahr getrennt leben, bevor man die Scheidung einreichen kann. Habe früher beim Scheidungsanwalt gearbeitet, das hat sich aber nicht geändert! Ehegattenunterhalt kann man vorher schon einklagen sowie Kindesunterhalt. Meine Schwägerin hat allerdings auf Ehegattenunterhalt verzichtet diesen einzuklagen, da durch das Kindesunterhalt schon die Pfändungsfreigrenze des Ehemannes erreicht war, es wäre also nichts mehr zu holen gewesen. Der Selbstbehalt für den Ehemann liegt bei ca 900 Euro, die genaue Zahl weiß ich nicht. Und wieviel Unterhalt er zahlen muss liegt daran, wie alt die Kinder sind 0-5 Jahre und 6-12 Jahre und 13-18 Jahre ist gestaffelt - die größten Kinder kosten am meisten Unterhalt.
einvernehmlich oder im Streit? Mein Ex und ich waren uns nämlich einig, dass wr schon 1 Jahr getrennt lebten obwohl wir das eigentlich erst 2 Monate taten. Im Januar bin ich ausgezogen, im August waren wir geschiedene Leute (aber bis heute noch befreundet).
Genau, die Scheidung kann erst nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, der andere Partner kann die Scheidung jedoch auf bis zu 3 Jahre hinauszögern und während der Trennung kann man Trennungsunterhalt beanspruchen.
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