Mitglied inaktiv
..... also ich/wir: - haben unseren Hauptwohnsitz in Deutschland "normal" abgemeldet (wie man das bei Umzug innerhalb Deutschland´s ja auch macht) und da wir uns in Deutschland nirgendw wieder angemeldet haben, wurde der damalige Zweitwohnsitz automatisch zum Wohnsitz in Deutschland! (Nicht Neben-, Zweit-, Haupt-, oder ähnliches!) Das hat uns die Prozedur für den Eintrag unseres in Spanien geborenen Sohnes ins Familienbuch SEHR erleichtert - beziehen weiterhin deutsches Kindergeld, da mein GG für ein deutsches Unternehmen im Ausland tätig ist (hat aber einen spanischen Vertrag mit der spanischen Dependance hier) und in deutschland weiterhin die Sozialbeiträge zahlt, da es nur für vorrübergehend ist! - kommen Ende des Jahres zurück, und ich bin sehr gespannt was für Formalitäten dann auf uns zukommen und wieviele Informationen dann wohl falsch waren und es vielleicht doch einiges falsch gelaufen ist! *schmunzel* Die wissen weder in Deutschland noch in Spanien (hier am allerwenigsten) was sie genau tun! *lach* VON WEGEN E U R O P A ! ! ! ! Da kann ich echt nur lachen!
o.t.
Hej! Natürlich bezieht Ihr aus Dtld. Kindergeld, wenn Dein mann füreine dt. Firma i mAusland arbeitet. das wurde ja bereits mehrfach gesagt und ist auch dort nachzulesen, wo ich die Links gefunden habe. Anders ist es für diejenigen, die ganz aus Dtld. wegziehen. Selbst mit Wohnsitz dort (und den kan nman durchaus aus diversen Gründen behaölten) erhält man eben NICHT automatisch Kindergeld - wenn die Voraussetzungen nicht stimmen, kann es zu saftigen Strafen kommen! Du bekräftigst insofern das, was hier gesagt wurde. Schönes Wochenende - Ursel, DK
hi, ich lebe in australien und habe hier fuer mein visum/permanent residence auch diesen (zumindest damals) gruenen beleg meiner abmeldung in d gebraucht. fuer meinen neuen reisepass hab ich dann wieder genau diesen zettel beim deutschen konsulat in sydney vorlegen muessen... scheinbar ists in europa anders geregelt? lg, christine
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