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nochmal Staatsbürgerschaft

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nochmal Staatsbürgerschaft

21sep2010

Ich bin Deutsche, der Vater Belgier, leben in Belgien. Für meinen Sohn habe ich bei Geburt einen Pass beantragt, der war mit 12 ausgelaufen. Meine Tochter habe ich nie "angemeldet" bei der deutschen Botschaft. Beide Kinder haben belgische Personalausweise und Pässe. Mir wurde damals gesagt, das die Kinder für Belgien belgisch sind, und für Deutschland deutsch. Ich habe mir da noch nie drüber Gedanken gemacht. meine Kinder brauchen doch nicht einen deutschen Pass um nach deustchland einzureisen, oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?


Pamo

Antwort auf Beitrag von 21sep2010

Da es keine Passkontrollen an der deutsch-belgischen Grenze gibt: Nein, sie brauchen keinen deutschen Pass, um nach Deutschland einzureisen.


Pamo

Antwort auf Beitrag von 21sep2010

Da es keine Passkontrollen an der deutsch-belgischen Grenze gibt: Nein, sie brauchen keinen deutschen Pass, um nach Deutschland einzureisen.


DK-Ursel

Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich würde aber dennoch dazu raten, sie beim Standesamt 1 in Berlin einzutragen. Das geschieht bei Beantragung eines dt. Passes oder auch einer dt. Geburtsurkunde.


Pamo

Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Das würde ich auch tun und das habe ich auch getan. Die Frage war aber eine andere...


DK-Ursel

Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich weiß. Aber im Gespräch und in Foren kommt man auch schon mal auf Nebenspuren, oder?


21sep2010

Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Danke für den Hinweis. Da ich den Pass für meinen Sohn bei Geburt beantragt hatte, ist er dann automatisch bei diesem Standesamt eingetragen? Können die Kinder das mit 18 allein machen oder ist das "verpflichtend" wenn man Eltern mit verschienden Staatsbürgerschaftern hat?


Pamo

Antwort auf Beitrag von 21sep2010

Was für einen Pass hast du beantragt? Ein echter EU-Reisepass hat auch die Funktion einer Geburtserklärung und ist quasi im Standesamt I hinterlegt. Oder war das so ein Kinderreisepass? Der nicht... Die Kinder können das sicher auch später selber machen. Es ist nicht so wie bspw in den USA wo der Consular Report of Birth Abroad nur vom amerikanischen Elternteil und unbedingt vor der Volljährigkeit des Kindes beantragt werden muss. Aber es ist ganz sich einfacher, wenn du es tust, da mit deinem.Antrag für ihn durch deine Unterlagen (deine Stabü) sein Anspruch bereits nachgewiesen ist.


Pamo

Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Jaja, du bist einfach zu nett und mitdenken! :)


desireekk

Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Seit einigen Jahren besorgt man sich die deutsche Geburtsurkunde bei dem Standesamt, bei dem man zuletzt gemeldet war in Deutschland, nicht mehr in Berlin. Wobei man zur Ausstellung eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises, keine deutsche Geburtsurkunde benötigt. VG D


Silvia3

Antwort auf Beitrag von 21sep2010

Nein, innerhalb der EU wird eh nicht kontrolliert, und selbst bei einer außereuropäischen Flugreise sieht man den Kindern doch nicht an, dass sie auch die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bei Ländern, in denen vor der Einreise ein Visum gefordert wird, könnte das mal ein Thema werden, aber sicher nicht innerhalb des Schengenraums. Deine Tochter hat ja nicht einmal die deutsche Staatsbürgerschaft, sondern nur die belgische, da sie beim Zentralstandesamt in Berlin nicht erfasst ist. Der deutsche Staat weiß offiziell nichts von ihrer Existenz.


21sep2010

Antwort auf Beitrag von Silvia3

Vielen Dank für eure Antworten. Wir waren dieses Jahr in England da hatten die Kinder und mein Mann weniger Problème mit dem belgische Pass als ich mit dem Deutschen Es hatte mich jetzt getrezzt, da wir nächstes Jahr Ende Sommer zu viert zu meinem Bruder nach australien reisen. Wäre es da besser den deutsche Pass zusätzlich zu beantragen? Mein Sohn hatte damals nur den Kinderpass.


Silvia3

Antwort auf Beitrag von 21sep2010

Grundsätzlich ist es den Australiern egal, mit welchem EU-Pass du in ihr Land einreist. Du musst dich an der Grenze sowieso entscheiden, ob du den deutschen oder den belgischen Pass vorlegst. Mit beiden gleichzeitig kann man nicht einreisen. Aber wie gesagt, deine Tochter ist bisher keine deutsche Staatsbürgerin, da stellt sich die Frage gar nicht. Ich würde ehrlich gesagt auch nicht mit einem "deutschen" Kind und einem "belgischen" Kind ins außereuropäische Ausland reisen wollen. Erstens könnten da die Immigration Officer neugierig werden, außerdem wären in einem Notfall unterschiedliche Botschaften für euch zuständig - wobei die EU-Länder wohl gegenseitig zur Nothilfe verpflichtet sind.


desireekk

Antwort auf Beitrag von 21sep2010

Hallo, Wie schon gesagt: das ist das Problem und der Luxus, wenn man zwei Staatsbürgerschaften besitzt. Grundsätzlich gilt: Deutsche müssen nach Deutschland mit deutschem Reisepass einreisen. Das kann mit bis zu 5000 € gearbeitet werden. Fakt ist: es gibt keine Grenzkontrollen, derzeit. Also geht derzeit keine Hand danach. Ich wollte trotzdem dringend raten, in Belgien auf das Konsulat zu gehen und den Kindern ihre deutschen Papiere zu besorgen. Das gehört einfach dazu, wenn man mehrere Staatsbürgerschaften besitzt. VG D


21sep2010

Antwort auf Beitrag von 21sep2010

Vielen Dank für die Hilfe und Informationen! Ich werde einen Termin machen und die Pässe beantragen! Schönes Festtage an alle!