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Namensänderung! l spanisches Recht

Namensänderung! l spanisches Recht

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Hallöchen, habe mal eine frage zur Namensänderung. Mein Mann ist Spanier(hier geboren und aufgewachsen)und ich bin Deutsche. wir haben nach deutschem Recht geheiratet. Das heißt ich habe seine beiden Nachnamen angenommen und die Kinder(in der ehe geboren) haben auch seine beiden Namen als Familiennamen. Soweit sogut. Nun erkennt das spanische Konsulat zwar die Ehe, aber nicht die Namenswahl. BEi denen bleibt mein Name wie vor der Ehe und die KInder haben einen Doppelnamen aus seinem und meinem(wie da halt üblich ist in Spanien)in Deutschland aber haben wir alle den gleichen Namen(seine Beiden). WARUM? das ist sehr verwirend für alle weil wir hier so heißen und dort so. Gibt es eine Möglichkeit, dass das Konsulat die Deutsche Namenswahl anerkennt oder wir uns in deutschland nachträglich der spanischen namendgebung anschließen können,also ich zurück zu meinem Geburtsnamen und die Kinder den zusammengewürfelten Namen von beiden?? Oh mann die haben aber auch GEsetze von vor 1000Jahren und sind so dermassen stur beim Konsulat. Vileicht weiß ja jemand bescheid von euch??? gruß ines


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Ich habe hier geheiratet und meinen Maedchennamen musste ich behalten. Ich darf den Namen meines Mannes benutzten werde aber von allem öffentlichen mit meinem Mädchennamen angeschrieben. Ich könnte beim Deutschen Konsulat eine Namensänderung machen so das ich in Deutschland und in den Papieren Offiziell den Namen meines Mannes haben. Aber auch das zaehlt in Holland nicht. So mit benutze ich immer grade den Namen den ich lust habe LOL Unsere Tochter hat den Namen meines Mannes bekommen und alle weiteren Kinder bekommen den auch Automatisch Lg trixi


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Hallo Trixi, ich muss Dich korrigieren ;), denn es ist durchaus moeglich in Holland zu heiraten und den Namen des Mannes als "eigen geslachtsnaam" anzunehmen, aber das ganze ist eine Papier-Odyssee und nur wenigen bekannt. Mein Mann ist Englaender und ich bin Deutsche und wir haben in Holland standesamtlich geheiratet. Ich hatte/habe noch einen 2. Wohnsitz in Deutschland und ja es stimmt die Hollaender tragen als Namen der Frau nach der Eheschliessung den Maedchennamen der Frau in die Heiratsurkunde ein. Wir sind danach zum Standesamt meines 2. Wohnsitzes gegangen und haben dort den Nachnamen meines Mannes als Familiennamen bestimmt (er musste dabei sein und zustimmen). Die Erklaerung wurde dann ans Standesamt 1 in Berin geschickt und von dort bekommt frau dann eine Urkunde, dass mit sofortiger Wirkung der neue Nachname ***** lautet. Mit der Urkunde habe ich mir dann einen neuen Pass, perso & Fuehrerschein ausstellen lassen und alle dt. Kontokarten umschreiben lassen. Dann bin ich mit dem neuen Pass und besagter Urkunde hier in Holland auf die Gemeinde gegangen und habe den Nachnamen in der Basis-Administratie als "eigen Geslachtsnaam" registrieren lassen. Mit dem Auszug des hollaendischen Einwohnermeldeamtes bin habe ich dann Kontokarten, sofi-nummer, Krankenversicherung und all den anderen Gesums umschreiben lassen. Bei der Geburtsmeldung unseres Sohnes hat mein GG dann alle Papiere wieder mitgenommen und so steht auch in Finnley's NL und Internationalen Geburtsurkunde Nachname der Mutter = Nachname des Vaters. Bei Ausstellung der Britischen Geburtsurkunde dito und auf dem DT Konsulat habe ich dem erstaunten Mitarbeiter erklaert, dass Frau durchaus in NL heiraten und Kinder bekommen kann UND einen Familiennamen fuehren kann ;-)). Vielleicht sollte ich ja beim Konsulat beraten ;-)?! Ob Dir die Info noch etwas bringt und ob Du rueckwirkend noch mal den ganzen Akt machen willst *keine Ahnung, aber vielleicht hilfts ja der naechsten Frau die in NL heiraten und einen Familiennamen moechte. LG Tina


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Nun bei mir in Rotterdam war das komplett anders lach. Wir haben damit ganzzz lange Diskusionen gehabt mit dem Konsulat und der Gemeinde hier. Nun den ich weiss ja nicht wann ihr geheiratet habt aber uns wurde gesagt das seid 2003 das so laeuft und nun leben wir damit lach Gruss Trixi


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Hallo Trixi, wenn Du damit "lachend" leben kannst und es -Dir- nicht so wichtig war, um so besser ;-). -Mir- war es wichtig, den selben Nachnamen wie mein Mann und mein Sohn zuhaben. Vielleicht bin ich da hoffnungslos altmodisch ... aber hat sich durchaus bei Internationalen Reisen in die USA und Mexico bewaehrt .. Wir haben 1997 geheiratet, aber ich habe im engen Bekanntenkreis auch einen gleichen Fall, mit selbem Ergebnis und die Betroffene hat den gleichen Status wie ich (Eheschliessung 2004). IMHO ist es einfach das selbe wie mit der Anerkennung des Europaeischen Fuehrerscheins "You get what you fight for and what (European Laws you know and can argue). Ich wette Rotterdam dank good old Rita, hat Dir auch erzaehlt, dass wenn Du Deinen Dt. Fuehrerschein nicht binnen eines Jahres umschreiben laesst, dann musst Du die Pruefung widerholen ??? Tatsache ist, dass Du den "alten, rosa" Dt Europaeischen Fuehrerschein bis zu 7 Jahre mit dem RWD "registrieren" lassen kannst und der Europaeische Gerichtshof ein gueltiges Urteil gesprochen hat, dass der "neue" check-card Europaeische Fuehrerschein von den NL zu akzeptieren ist. Aber wien gesagt, wenn's fuer Dich keine Rolle spielt ... LG Tina


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Ich hätt auch so gerne den Namen meines Freundes, aber das geht hier in Belgien leider auch nicht :-(((


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Wir haben wie gesagt echt lange da hintergeeiert mit dem Ergebniss das es das sind mehr gibt Offiziell lach. Ich habe überlegt vielleicht irgent wann noch mal eine Namensänderung zu machen. Mal schauen. Da ich den Namen ja benutzen darf tue ich es auch lol. Als ich die Untertrauung gemacht habe musste ich ankreuzen welchen Namen ich haben möchte und ich habde den meines Mannes angekreuzt.Damit habe ich das Recht habe ihn zu benutzen.Angeschrieben werde ich trotzdem mit meinem Mädchennamen.Eine Cousine von meinem Mann hat nach uns geheiratet(im August) und sie hat acuh ihren Mädchennamen behalten müssen weil es das offiziell nicht mehr geben tut. SIe hat aber das gleiche Recht wie ich den Namen des Mannes zu benutzen.Vollkommen beknackt lach. Lg trixi


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hallo, ich habe 2003 in holland geheiratet. (mit einem hollaender.) ich habe danach beim deutschen konsulat in amsterdam meinen namen aendern lassen. (hat ein paar wochen gedauert bis allles fertig war) mit diesen dokumenten bin ich dann zur gemeinde in holland und die haben ohne probleme meinem namen geaendert.


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Hallo! Ich habe jetzt nicht alle bisherigen Antworten gelesen und eine Lösung habe ich auch nicht, aber wenigstens eine Erklärung. In Spanien hat man "apellidos" keine "nombre de familia". Das heißt: in Deutschland zeigt der Nachname an zu welcher Familie du derzeit gehörst, aber nach spanischem Verständnis zeigt der Nachname Deine Abstammung an und deshalb gibt es einfach keinen vernünftigen Grund diesen zu ändern. Meinem Mann (deutsch) und mir (spanisch) geht es genauso. Wir haben uns für das spanische Namensrecht entschieden. Ich finde es zwar etwas nervent, weil wir in Deutschland leben und ich ständig unsere Familiengeschichte erzählen muß, damit klar ist warum die Kinder anders heißen als ich und er anders als die Kinder und überhaupt... aber, da kann man wirklich nicht viel machen. Eine spanische Freundin von mir (Rechtsanwältin) hat es von ca. 10 Jahren auf juristischen Weg versucht und ist gescheitert, aber wer weiß... vielleicht hat sich ja inzwischen etwas geändert (obwohl ich es eher bezweifle). Lieben Gruß villa


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Hallo - also bei uns ist es so, dass mein Mann Deutscher ist und ich Spanierin. Wir haben jeder unsere Namen behalten aus dem Grund, weil ich zwar seinen Namen hätte annehmen können, aber solange ich Spanierin bin bekomme ich keinen Pass ausgestellt mit seinem Namen. (eben wegen dem Namenrechts in Spanien) Zu Deiner Frage: abgesehen davon dass ich nicht weiß ob Du Deinem Mädchennamen zurückbekommen könntest (dass wäre ja auch ein "deutsches" Problem und nicht vom span. Konsulat), macht es von daher keinen Sinn, weil Kinder in Deutschland keinen Doppelnamen tragen dürfen. Deine Vorstellung, dass Eure Kinder dann im Deutschen wie im Spanischen den gleichen Nachnamen tragen ist also so auch nicht durchführbar. Da wir beide bei der Eheschließung unsere Namen behalten haben, mußten wir uns für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden und haben den Namen meines Mannes gewählt. Unsere Kinder haben also so wie Eure den Namen meines Mannes und den ersten von mir - allerdings auch nur bei den Spaniern!!! In deutschen Ausweisen tragen sie den Familiennamen, den wir bei der Heirat bestimmt haben - also nur den meines Mannes. Es ist etwas anders - aber ich finde es heutzutage nicht mehr ungewöhnlich dass Kinder anders heißen wie die Mutter, weil es ja durchaus viele Frauen gibt die ihren Namen behalten und deren Kinder tragen dann ja vielleicht auch den Familiennamen des Vaters. Und wenn die Kinder den Familiennamen der Mutter tragen, dann hat der Vater halt einen anderen Namen... Ich persönlich mag das spanische Namensrecht sehr, weil ich es genauso "romantisch" finde, dass meine Kinder eine Mischung aus beiden Elternnamen erhalten wie dass ich genauso heiße wie mein Mann. Aber warum stört Dich das denn überhaupt? Wenn ich so überlege dann ergeben sich doch für Euch keine besonderen Schwierigkeiten,oder? Die Kinder haben ja auch die deutsche Staatsangehörigkeit und von daher kannst Du ja auch deutsche Kinderausweise für sie ausstellen, in denen sie ja genauso heißen wie Dein Mann und Du. Spanische Ausweise mußt Du ja für die Kinder nicht ausstellen lassen. Liebe Grüße, rebeca