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Nachname der Mutter

Nachname der Mutter

dandana

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Hallo zusammen, ich trage einen Doppelnamen und zwar von mir und von meinem Mann. Darf das Kind, mit Zustimmung des Vaters nur den Namen von der Mutter tragen oder muss das Kind unbedingt den Namen des Vaters auch tragen, da ich diesen auch trage?


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von dandana

Das kommt ja wohl immer auf das jeweilige Land an. Menie Kinder heißen in DK anders als in Dtld., weil es in Dtld. keine Zwischennamen gab/gibt.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von dandana

Welches Namensrecht willst du anwenden? Bei deutschem Namensrecht muss das Kind den Familiennamen tragen. Ich habe US-Namensrecht nutzen dürfen und hätte völlig frei einen oder mehrere Nachnamen vergeben können. Wir haben uns aber mit einem Doppelnamen aus Nachname von Mutter und Vater entschieden.


dandana

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Hey. Das gleiche hier. Mit oder ohne Bindestrich?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von dandana

Wenn du US-Namensrecht wählen darfst, dann kannst du mit oder ohne Bindestrich - wie du möchtest. Du darfst dem Kind auch einen ganz anderen Nachnamen geben, bspw. Schachtschnabel oder Kühlschrank oder X Æ A-12.


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Es ist schon toll, was sich in Dtld. geändert hat! Als ich das erstemal Heiratsgedanken bekam und meinen Namen behalten woltle, wie esi m Land meines Mannes möglich war, ging das nicht und dem damals ebenso jungen Standesbeamten wie ich es war (also kein verknöcherter Beamter nahe an der Pensionierung) grauste buchstäblich vor dem Chaos, das ausbrechen würde! "Stellen Sie sich das mal vor!" Obwohl es dann schon eine andere Nemensregelung gab, wwar bei der Eintragung meiner ältesten der Zwischenname, wie hier üblich, noch nicht möglich, weshalb die Kinder jetzt einen unterschiedlichen Namen haben Damit kann man leben, aber ich frage mich manchmal, wie das der junge Standesbeamte (inzwischen natürlich auch nicht mehr jung) überlebt hat...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Ursel, wieso in Deutschland? Wir sprachen von US-Namensrecht.


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ja, aber nach Eurem Schreiben rechnete ich damit, daß das niDtld. anerkannt ist? Sonst laufen Eure Kinder wie meine mit 2 Namen rum?


Pamo

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Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Der Name ist in Deutschland anerkannt, ein ganz schlichter Doppelname aus Mutter- und Vaternane. Hätte ich als Nachname "Kühlschrank" gewählt, dann hätte es vielleicht andere Reaktionen vom deutschen Konsulat gegeben (wo auch nur irgendwas gemacht wurde, nicht inhaltlich nachvollziehbar).


DK-Ursel

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ja, das meine ich ja nur: Es hat sich doch einiges geändert in all den Jahren, was mancher (auch junge) Standesbeamte noch als chaotisch und undenkbar empfand.


luvi

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Antwort auf Beitrag von dandana

Hallo, Wir haben das Namensrecht aus dem Land des Vaters gewählt. Unsere Kinder haben zuerst den Namen des Vaters, dann den der Mutter. Ohne Bindestrich. Wir leben in Deutschland. Hier stört mich allerdings, dass die Leute das oft falsch machen. Viele denken, der 1. Familienname ist der 2. Vorname. Oder er wird mit Bindestrich geschrieben. LG luvi


reblaus

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Antwort auf Beitrag von luvi

Hola luvi Hier umgedreht: alle denken der 2. oder 3. Vorname sei der erste Nachname...


Maxikid

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Antwort auf Beitrag von reblaus

beim Mittelnamen meiner Großen, denken alle erst einmal das dieser zum Nachnamen gehört. Aber langsam gewöhnen sich die Menschen dran. Lustig ist, der Mittelname ist ein Alt-Dänischer und daher auch eine andere Aussprache, dass selbst Dänen die das nicht wissen uns immer wieder verbessern wollen, wie der Name doch richtig ausgesprochen wird. Ein Mutter die ich kenne, denkt immer noch, wir wären zu blöd, um den Namen unserer Tochter richtig auszusprechen. LG maxikid