Mitglied inaktiv
Hallo, weiß jemand, wo ich diesbezüglich Infos bekommen/finden kann? Meine Kinder sind 5 und 8 und gehen in Spanien zur Schule. Hat man da eine Möglichkeit auf diesen muttersprachlichen Unterricht zurückzugreifen, oder nicht? Ich habe heute zum 1. Mal davon gelesen und finde es ja super, dass sowas angeboten wird. LG und Danke sehr!
Ich weiß, dass man in Deutschland muttersprachlichen Ergänzungsunterricht in sehr vielen Sprachen nehmen kann. Die Infos bekommt man beim Schulamt des Kreises oder der Stadt. Der Unterricht ist kostenlos. Aber mir ist nicht bekannt, dass es in Spanien solchen Unterricht für ausländische Kinder gibt...ich glaube nicht, aber rufe vorsichtshalber beim Schulamt deiner Stadt an. LG cristina
Hej Christina - und ???
Vorsicht, Vorsicht!
Ich habe wie andere schon mehrmals darauf hingewiesen, daß Muttersprachenunterricht ein EU-RECHT ist und somit in allen (zumindest alten) EU-Ländern etabliert ist und gilt.
Natürlich sind die Kommunen nicht begeistert, sowas anzubieten, das kostet nämlich.
Daher informieren sie wenig und manchmal sitzen in den Ämtern auch uniformierte, falsch informierte, die unabsichtlich eine Anfrage abschlägig behandeln.
Ist sogar uns in DK so passiert!
Dennoch findet Muttersprachenunterricht statt - wo nicht, muß er eben auf Anfrage und bei entsprechenden Voraussetzungen eingerichtet werden.
ich weiß von Schweden, daß Kinder dort sogar Einzelunterricht bekamen, gängig ist wohl die Praxis, eine best. Anzahl Kinder in einem größeren Gebiet zu sammeln und gemeinsam zu unterrichten.
Mit dem Hinweis darauf,daß den Eltern keine KOsten entstehen soltlen, habenwir sogar die Fahrtkosten nach Aarhus (ca. 25km) erstattet bekommen.
Vielleicht kannst Du in Spanien Deine Veraltung hiermit überzeugen.
noch besser ist es, auch selber aktiv zu werden und interssierte Eltern mit ihren Kindern zu sammeln.
Es geht um die Richtlinie 77/486/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern
(ABl. L 199 06.08.1977 S. 32)
Nachzulesen in allen EU-Sprachen hier:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexdoc!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=31977L0486&model=guicheti
insbesondere Artikel 3:
Die Mitgliedstaaten treffen nach Maßgabe ihrer innerstaatlichen Verhältnisse und ihrer Rechtssysteme in Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten geeignete Maßnahmen, um unter Koordinierung mit dem Regelunterricht die Unterweisung der in Artikel 1 genannten Kinder in der Muttersprache und der heimatlichen Landeskunde zu fördern. (1)ABl. Nr. C 280 vom 8.12.1975, S. 48. (2)ABl. Nr. C 45 vom 27.2.1976, S. 6. (3)ABl. Nr. C 13 vom 12.2.1974, S. 1.
Außerdem kann man auf die UN Kinderkonvention verweisen:
http://www.blja.bayern.de/Textoffice/gesetze/TextOfficeUN_Kinderkonvention.htm
insbesondere den Artikel 29c:
Artikel 29 [Bildungsziele; Bildungseinrichtungen]
(1) Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,
a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen;
b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln;
c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln;
d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten;
e) dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.
(2) Dieser Artikel und Artikel 28 dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigen, Bildungseinrichtungen zu gründen und zu führen, sofern die in Absatz 1 festgelegten Grundsätze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den von dem Staat gegebenenfalls festgelegten Mindestnormen entspricht.
In der Regel beginnt der Unterricht erst für Schulkinder --- und die unterrichtete Sprache muß zuhause gesprochen werden!!!
(Nachdem ich mit der Lehrerin hier Fälle kennenlernte, wo ein Elternteil zwar deutsch war, die Sprache zuhause mit den Kindern aber nie praktizierte und dann vom Muttersparchenunterricht erhoffte, daß die Kinder - quasi mit Fingershcnippen -Deutsch beigebracht bekämen, wundert mich manchmal nichts mehr! )
Viel Glück - und erzähl ruhig mal, wie Ihr weitergekommen seid!
Gruß Ursel, DK
Hallo 2Süsse, wir leben in Portugal und unsere Beiden nehmen Italienisch unterricht am ital. Konsulat, dort wurde ein "Kinderkurs" vor 2 Jahren in Eingeninitiative ins Leben gerufen.Klappt ganz gut. Ev. informierst Du Dich mal auf der dt. Botschaft LG
Dann werde ich mich einfach mal an die Deutsche Botschaft hier wenden. Mal sehen, was dabei rauskommt :-). Viele Grüße aus dem sonnigen Valencia
Wenndie deutsche Botschaf nichts weiß, gib nicht auf. Zuständig sind die Kommunen der ländern - nicht Dtld. Dtld. ist nur zuständig IN Dtld., um den Muttersprachenunterricht in anderen Sprachen als Deutsch zu gewährleisten. Slso - ist ja nett,wenn die so gut unterrichtet sind bei der Botschaft, zu ihrem Job gehört der Muttersprachenunterricht nicht!!! Gruß Ursel, DK
Hallo! Ich bin zum ersten mal in diesem Forum und gerade eben auf deinen Beitrag gestossen. Ich wohne mit meiner Familie auch in Valencia. Meine Kleine Maus ist zwar erst 4 Monate alt, deshalb ist das Thema Sprachunterricht noch nicht so arg aktuell, aber es interessiert mich doch, ob du schon etwas herausgefunden hast. Ausserdem bin ich natürlich auch an Kontakt mit anderen deutschen Eltern hier in der Stadt interessiert! Liebe Grüsse, Azahar
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