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doppelte Staatsbürgerschaft

doppelte Staatsbürgerschaft

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Hallo, jetzt bin ich wohl im richtigen Forum für meine Frage... Also ich bin deutsch mein Freund ist Franzose und wir kriegen im Oktober eine Tocher. Kann sie beide Staatsbürgerschaften bekommen? Wie stellt man das an und welche Vorteile hat das? Kann mir das jemand sagen? Gruß Lylo


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Hallo lylo - bei uns ist es ähnlich: ich bin Spanierin, mein Mann Deutscher und unsere Kinder haben beide Staatsbürgerschaften. Und zwar gilt hier das Abstammungsprinzip: dafür müßt Ihr gar nichts machen. Euer Kind wird automatisch Deutsche weil Du selbst es bist, und Französin weil Dein Mann es ist. (ich bin mir nicht 100%ig sicher ob es auch für Franzosen gilt.) Wenn ihr wollte könnte Ihr Euer Kind im zuständigen Konsulat anmelden und einen Reisepass austellen lassen. Wir selbst haben allerdings auch nur einen deutschen Kinderausweis weil ich den einfach und schnell bei uns in der Stadt ausstellen lassen konnte. Für einen span. Reisepass hätte ich erst nach Düsseldorf zum Konsulat gemußt. Allerdings habe ich sie angemeldet und in unser spanisches Familienstammbuch eintragen lassen. Ich suche mal nach einem Link den ich mal gefunden hatte. Bis später, rebeca


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Der Link bezieht sich zwar auf Einbürgerung ausländischer Mitbürger aber dort kannst Du - glaube ich - den Hinweis finden ob die Franzosen auch nach Abstammungsprinzip verfahren. Liebe Grüsse, rebeca


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Hier ist der Link zu Wikipedia. Dort steht dass die Franzosen das Abstammungsprinzip haben und auch in Frankreich geborene Kinder Franzosen sein können. http://de.wikipedia.org/wiki/Abstammungsprinzip


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http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/beauftragte-fuer-integration.html


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Hej allesammen! Hier noch einmal folgende Gesetzeslage: 1. Beispiel - deutsche Staatsbürgerschaft - trifft wohl zunächst auf unsere Kinder zu: Achtet darauf, daß Eure Kinder irgendwo in dt. Behörden aktenkundig sind!!!!! - wir haben schon Fälle gehabt, wo sich Deutsch-Dänen, die nie in Dtld. (sondern in DK odersonstigem Ausland) gelebt haben, die deutsche Staatsbürgerschaft neu beantragen mußten! das muß man, *ausser* man hat eine deutsche Geburtsurkunde oder man ist dem deutschen Konsulat gemeldet oder man ist bei Standesamt I zu Berlin "registriert" [eins aus den dreien reicht als Nachweis]... wenn man das alles NICHT hat, dann sollte man sich was einfallen lassen [z.B. nimm Mutter's Geburtsurkunde und die eigene und gehe zum Konsulat zwecks Feststellung seiner Staatsbuergerschaft, ABER wie gesagt NUR notwendig, wenn man bisher NIE und Nirgendwo den Deutschen Behoerden in irgendeiner Weise gemeldet worden war] Deshalb: macht das bitte! Aus deutscher Sicht bist Du - so nach 1974 geboren IMMER Deutscher, wenn ein/ beide Elternteile Deutsche sind, egal WO Du nun zu diesen Deinen Eltern geboren wirst ---> "Recht des Blutes" Soweit zur deutschen Staatsbürgerschaft. Erkundige Dich unbedingt auch, wie es mit Frankreich ist - in DK müssen Kinder, die im Ausland (also nie in DK) wohnen, auch ab einem gewissen Alter die Staatsbürgerschaft neu beantragen! Eine Mailingliste zum Thema macht Ariane in den USA, die sich bei IDA sehr engagiert : fuer Mehrstaatigkeit als solche: zweipaesse -> http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/ oeffentlich lesbar so YahooID vorhanden Und hier ist noch ne Info zur Staatsbuergerschaft http://www.migration.at/va.staatsbuergerschaft.htm Gruß Ursel, DK


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Hallo zusammen, schönen Dank für eure Antworten. Wie ich das jetzt verstehe, müssen wir prinzipiell gar nichts tun, da beide Staaten nach dem Abstammungsprinzip die Staatsbürgerschaft vergeben. Ich frag dann nur nochmal im französischen Konsulat nach, ob die Staatsbürgerschaft für immer erhalten bleibt und ob wir auch einen französischen Pass fürs Kind ausstellen lassen sollen. lieben Gruß Lylo


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Hej Lylo! Lebt Ihr in Dtld.? Wenn nicht, würde ich auf jeden Fall das mit Standesamt I in Berlin machen (kann dauern!!!) und/oder einen deutschen Kinderausweis beantragen -. einfach um die Bedingungen zu erfüllen, falls Ihr nie in Dtld. lebt. (s. den Text, den ich oben gepostet habe). Viel Glück mit der restlichen Schwangerschaft - Ursel, DK


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Hallo! Also: ich bin Franzose, meine Frau Deutsch und unsere Kinder haben beide Staatsangehörigkeiten. Ihr müsst die Kinder beim Konsulat melden und ins französischen Familienbuch eintragen lassen (geht per Post auch). Ich habe seit letztem Jahr auch die deutsche Staatsangehörigkeit (und dabi die französische nicht abgeben müssen - das gilt allerdings nur mit D und F). Vorteile : ich kann sowohl in D als auch in F wählen und es würde uns Probleme beim Sorgerecht ersparen (man muss nicht immer an Scheidung denken, auch ein Sterbefall bringt solche Probleme mit sich!). Lass Deinen Mann doch das Konsulat anrufen: die erklären alles. Ciao, Sylvain