Mitglied inaktiv
Um was es geht steht ja schon im Betreff. Im April kommt mein zweites Kind auf die Welt. Ich = Deutsche, Vater = Amerikaner. Frage: Wo kann ich doppelte Staatsbürgerschaft beantragen und welche Unterlagen werden dazu benötigt? Fand leider im Internet keine Info, auch nicht bei der Amerikanischen Botschaft auf der Webseite.
Hallo, wohnt ihr in D oder USA? Wenn ihr in D wohnt, setzt du dich am besten telefonisch mit der US Botschaft in Verbindung. Dort solltest du dann auch nach der Geburt die Certificate of Birth (Geburtsurkunde), Social security number und Passport beantragen können! Hier ein paar Infos: http://germany.usembassy.gov/acs/reportsofbirthabroad-new.html Wenn ihr jedoch in den USA wohnt und das Kind dort geboren wird, bekommt es automatisch die US Staatsbürgerschaft. Dann müsst ihr bei der deutschen Botschaft die deutsche Geburtsurkunde baentragen. LG
Also ich wohne in Deutschland, Männe zur Zeit in den USA.
Von daher wird wohl das amerikanische Konsulat zuständig sein.
Bei Kind 1 war er noch hier stationiert, da ging alles über die Army Base.
Danke vielmals für den Link, hat mir schon sehr weitergeholfen.
Man beantragt keine doppelte Stabue, die doppelte Stabue ist von Geburt an. Zu den Papieren: Wenn das Kind nicht in den USA geboren wurde, dann muss der amerikanische Elternteil ein "Consular Report of Birth Abroad" entweder beim US-Konsulat oder bei USCIS in den USA einreichen. Bei diesem Termin muss das Kind anwesend sein. Gleichzeitig kann man SSN und Pass beantragen. Du musst dazu auch anwesend sein, wenn du sorgeberechtigt bist. Eine amerikanische Geburtsurkunde brauchst du nicht. Die deutsche Stabue hat das Kind durch dich ohne weiteren Papieraufwand, es schadet nichts einen EU-Reisepass zu haben. Wenn das Kind in den USA geboren wurde, dann musst du gar nichts tun. Du solltest für das Kind entweder beim deutschen Konsulat oder beim Deutschlandbesuch einen EU-Reisepass beantragen, damit es korrekt nach D einreisen kann, wenn ihr auf Besuch seid.
.......nach D einzureisen.... Sie stehen aber auch Beide bei mir im deutschen Reisepass und ich musste bei ihren als Mutter unterschreiben.....vielleicht hatte ich deshalb noch nie Probleme bei der Ein-und Ausreise ?!?!? Liebe Gruesse, Diana, Dale & Alexander !!!!!!!
Vielleicht kriegen sie keine Probleme, es ist aber schlicht gegen das Gesetz. Ein Deutscher muss mit deutschem Pass nach Deutschland einreisen, ein Amerikaner muss mit amerikanischen Pass in die USA einreisen.
....also ist es doch Legitim, wenn sie mit dem amerikanischen Pass reisen, oder ?!?!?! Liebe Gruesse, Diana, Dale & Alexander !!!!!!!
Wenn die Kinder doppelte Staatsbürger sind, dann müssen sie mit dem US-Pass in die USA einreisen und mit dem deutschen Pass nach Deutschland. Du bist doch Deutsche? Dann haben die Kinder über dich (auch) die deutsche Stabü und brauchen für die Einreise nach Deutschland einen deutschen Pass.
Hej allesammen! Für Deutsche gilt aber, daß sie - sofern sie nicht in Dtld. leben - im Standesamt I oder einem dt. Konsulat in Berlin irgendwie "erfaßt" sein müssen. Dies geschieht für "normale" deutsche Kinder, die in Dtld. geboren werden, mit der dt. Geburtsurkunde (die man ja auch beantragen könnte). Oder eben mit der Beantragung/Ausstellung eines deutschen Passes. [eins aus den dreien reicht als Nachweis]... Wenn man das alles NICHT hat, dann muß er sich was einfallen lassen, wenn man als junger erwachsener z.B. nach Dtld. möchte --- und dies als Deutsche r(z.B. zum Studium/Arbeit etc.) Möglichkeiten: [z.B. man nimmt die Geburtsurkunde des deutschen Elternteils und die eigene und geht zum Konsulat zwecks Feststellung seiner Staatsbuergerschaft, ABER wie gesagt ist das NUR notwendig, wenn man bisher NIE und Nirgendwo den Deutschen Behoerden in irgendeiner Weise gemeldet worden war] aus Deutscher Sicht bist Du - so nach 1974 geboren IMMER Deutscher, wenn ein/ beide Elternteile Deutsche sind, egal WO Du nun zu diesen Deinen Eltern geboren wirst ---> "Recht des Blutes" Nur der Nachweis ist ja manchmal ebenso wichtig wie schwierig, udn von daher empfiehlt sich der dt. Paß schon mal! Dann hat man das geregelt. Gruß Ursel, DK P.S.: weitere infos auf Arianes Zwei-Pässe-Liste: http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/ [
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