Mitglied inaktiv
Ich habe gelesen das im Schuljahr 2008/2009 der muttersprachliche Ergänzungsunterricht (MEU) ausgelaufen ist. Die Infos habe ich aus einem Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Weiß von euch jemand was genaueres darüber. Ich dachte man hat ein Anrecht darauf (EU-Gesetz) Weiß jemand ob es diesen Unterricht nur in Bayern nicht mehr gibt, und ob man was dagegen tun kann? Ich kann meinem Kind zwar unsere zweite Muttersprache sprachlich beibringen, aber ein bisschen Unterstützung beim lesen und schreiben lernen ist schon gut. Mir ist klar dass die Hauptarbeit bei den Eltern liegt, aber ich fand die Möglichkeit Hilfe dabei zubekommen sehr gut. Für Infos wäre ich euch dankbar. VG Alemana_mex (ich Deutsche, Mann Mexikaner, 1Tochter)
Hej ! Das ist mir neu. ich werde das untersuchen. Nur vorweg: In DK wurde vor wenigen Jahren noch auf (freiwilliger Basis des Landes,aber natürlich irgendwie gesetzlich verankert nach dän. Landesgesetz) auch Muttersprachenunterricht für Nicht-EU-Länder angeboten. Mit der konservativen Regierung wurde das ersatzlos gestrichen,was ja geht, solange es nur die eigene Gesetzgebung betrifft. Man woltle auch gern den gesamten Muttersprachenunterricht streichen, das ging aber eben nicht, weil er für EU-Länder in EU-Gesetzgebung festgelegt ist. Und kein Land kann mal eben einfach so die EU-Regeln neu schreiben - da müssen alle ran. Es herrschte aber Verwirrung, auch bei den (auskunftgebenden) Behörden, die einfach nur mitteiolten: Muttersprachenunterricht ??? Abgeschafft!!!!! Nun wäre zu untersuchen, ob die EU-Gesetzgebung den Muttersprachenunterricht mit einer Frist angesetzt hat. Käme mir aber komisch vor, denn das Gesetzt dient ja dazu, die Freizügigkeit, die innerhlab der EU gewährleistet, ja sogar gefördert wird, zu unterstützen, daß also Kinder von EU-Mitbürgern jederzeit auch im anderen Land ohne Zeitverluste aufgrund von Sprache zur Schule gehen können. (Wie weit das dann der Realität entspricht, bleibt dahingestellt.) Hast Du mal einen Link zu diesem Rundschreiben? Ich mache mich da mal kundig, wenn ich kann, das interessiert mich nämlich sehr. Gruß Ursel, DK
Hej nochmal! Bislang finde ich nichts dazu, daß der Muttersprachenunterricht als solcher abgeschafft wird --- allerdings steht in diesem lesenswerten (wenn auch allgemeingehaltenen, einführenden) Artikel http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,552614,00.html folgender Absatz: "Andererseits: Ausgerechnet denen, die von Haus aus die besten Voraussetzungen für eine funktionierende Zweisprachigkeit hätten, nämlich den Migrantenkindern, sagt man, sie sollten in erster Linie Deutsch lernen. So hat Bayern 2004 beschlossen, muttersprachlichen Unterricht zugunsten der Deutschförderung abzuschaffen. Auslaufende Verträge mit ausländischen Lehrkräften werden nicht mehr verlängert. Stattdessen setzt Bayern nun auf von Konsulaten organisierten Unterricht, was aber mit viel Zeitaufwand und Mühe für die Eltern verbunden ist - echte Wertschätzung für die Muttersprache zugewanderter Kinder sieht anders aus." Ebenda zu finden: http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/0,1518,552614,00.html Ich vermute mal sehr stark, das bezieht sich - ebenmso wie in DK vor etlichen Jahren - auf den Muttersprachenunterricht für NICHT-EU-Bürger, also vornehmlich türkische Kinder. Bei uns waren (glaube ich) auch Somalier, vereinzelte arabische Staaten etc. betroffen. Ich bin mir ziemlichsicher, daß bei einer derartigen Aufhebung des EU-Gesetzes DK mit der augenblicklich immer noch konservativen Regierung auch hier den Sparstift ansetzen würde. Bis jetzt also Vermutungen, für den Link wäre ich Dir immer noch dankbar, damit wir mal genau lesen können, was da steht. Gruß Ursel, DK
Hej! ich habe mich schlau machen lassen, und dank lieber ku diger Helfer bin ich nun soweit. Muttersprachen-ERGÄNZUNGs-Unterricht ist NICHT Muttersprachenunterricht. Ersterer wurde für gastarbeiterkinder konzipiert,die irgendwann mit ihren Eltern zurück i nihre Heimat gingen. Da dies nicht mehr so geschieht wie früher angenommen, kann er wegfallen. Mit dem im EU-Recht verankerten Muttersprachenunterricht hat dieser Ergänzungsrecht nichts zu tun. Was mana uch daransieht, daß in dem Katalog der unterrichteten Sprachen viele Nicht-EU-Sprachen vorkamen! ich hoffe, das hilft Dir weiter! (Und ich kann mir aus leidige rErfahrung hierzulande vorstellen, daß Behördenmenschen darin leider ebenso wenig bewandert sind und eine Verwechselung stattfindet, die u.U. zur Ablehnung des Muttersprachenunterrichts führen kann - also bitte nachhaken.) Gruß Ursel, DK
Vielen Dank Ursel. Ich war auch total verwirrt. Habe halt gelesen das der Muttersprachergänzungsunterricht (MEU) abgeschafft wurde. Ich wußte nicht das es da einen Unterschied gibt. (DEn link schicke ich noch nach, habe ihn daheim auf dem Computer gesichert, bin aber gerade im Büro.) Vielen Dank für deine Recherche. alemana_mex
Auf der Webseite des lehrerverbandes bayern ( www.bllv.de) gibt es eine pdf Datei vom April diesen Jahres an das Kultusministerium, in dem auch über diese Abschaffung gesprochen wird. http://www.bllv.de/cms/index.php?id=1573&tx_ttnews[pointer]=1&tx_ttnews[tt_news]=2988&tx_ttnews[backPid]=2891&cHash=4874feb6d0 alemana_mex
Hej Alemana! Ich gebe zu, Du hattest mich auch verwirrt, ich hatte diese Unterscheidung auch nicht erkannt. Und danke für den Link - ich hatte und habe auch sehr wenig Zeit für den Computer momentan, schaue mir das aber ganz sicher genauer an! Gruß Ursel, DK
Hej nochmal!
Also, ein bißchen blöde habe ich mich ja auch ausgedrükt, eben zeitsparend verürzend, letztendlich mißverstänlich.
Also:
Von der EU gibt es es Richtlinien.
Die MÜSSEN befolgt werden.
WIE, das obliegt dem einzelnen EU-Land.
D.h. die Modalitäten - ob Individual- oder Gruppenunterricht, ab welcher Klasse, in welcher Schülerstärke etc. - das bestimmen die einzelnen Länder selber, aber Muttersprachen wird als Richtlinie gefordert.
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31977L0486:DE:HTML
Genauso erklärt es auch die dänische Wikipedia zum Thema Muttersprachenunterricht, in der deutschen findet sich leider kein Aartikel dazu - , dafür aber was unter dem Suchwort "EU-Richtlinien" generell.
Also, aufgrnud der europäischen Richtlinie kann ein EU-Bürger durchaus auf Muttersprachenunterricht bestehen, nur in welcher Form, das kann ist nicht festgelegt (es sei denn durch die Gesetzgebung seines Landes).
Hoffentlich ist jetzt einiges klarer - Ursel, DK
Danke Ursel für den Link. Es ist immer gut wenn man was in der Hand hat beim Amt. VG alemana_mex
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