Mitglied inaktiv
huhu :-) wie kann ich mich absichern, falls mir was passiert, wohin mein sohn (fast 3) kommt? ich lebe mit meinem sohnemann jonas bei meinem freund. jonas geht jedes zweite wochenende zu seinem leiblichen papa. weiss jemand, was ich tun kann, damit jonas bei meinem freund thomas bleiben kann, oder hat er überhaupt keine rechte. er kauft/verpflegt uns, liess uns zwei bei sich einziehen usw. was passiert mit jonas wenn ich mal ins krankenhaus komme oder mir gar schlimmeres passiert (tot usw....) www.isajonas.de liebe grüße, isa :-)
habt Jhr denn Patentante und Patenonkel! die sind ja für sowas da! LG silvia
Hallo, Du kannst ein Vorsorgetestament erstellen. Am besten beim Notar oder Jugendamt hinterlegen. Schau mal im Rechtforum von Fr. Bader nach. Paten haben nur die "Pflicht" das Kind auf dem religiösen Weg zu begleiten. VG, Birgit
Hallo, also ich habe es schriftlich aufgesetzt das meine Tochter für den Fall das mir was passiert bei meinem Ehemann(nicht der Vater des Kindes) bleiben soll. Habe natürlich noch allerhand Gründe angegeben warum ich das möchte. Man hat mir das damals so gesagt, ich soll es so machen das würde dann in jedem Fall vom Gericht berücksichtigt. Weil zuerst der leibliche Vater gefragt wird ob er das Kind möchte.Ich hoffe ich konnte helfen. LG Blümchen
Also, Du alleine wirst wohl kaum sowas entscheiden können, denn in Deinem Todesfall kommt Jonas wohl erst einmal zu seinem leiblichen Vater, zumal die beiden ja eine Beziehung haben. Dein Freund wird in der Tat keinerlei Anspruch auf Deinen Sohn haben. Solange der leibliche Vater sich in dem Fall bereit erklärt, das Kind zu nehmen, solange kannst du testamentarisch meines Erachtens regeln, soviel Du willst, es ist alles für die Katz. Warum willst Du denn nicht, dass das Kind zu dem leiblichen Vater käme, er kümmert sich doch offensichtlich um sein Kind ?
Hallo! Diese Frage habe ich mir schon oft gestellt. Ich bin Alleinerziehend und Alina hat die engste Beziehung zu meinem Vater und seiner Frau. Ich habe überlegt, Testamentarisch fest zu legen, dass im Falle meines Todes Oma&Opa erziehungsberechtigt werden... Sooo einfach ist es dann wohl doch nicht, egal was die Mutter festlegt! Der Vater ist aktiv und wird in dem Fall auch zuerst herangezogen! LG Tina
Hallo,kann nur sowas dazu sagen,der Vater meiner tochter lebt nicht mehr und da stellte ich mir gleich die frage,wohin mit ihr wenn mir was passiert.Bin zum jugendamt hin,die gaben mir so einen Vordruck: Letztwillige Verfügung. Dort steht: Ich... geb... wohnhaft...usw. habe das Sorgerecht für mein Kind.... Entsprechend §§...Absatz...bürgerliche gesetzbuch...möchte ich im falle meines Ablebens....dann Anschrift,Name usw. wer das Kind haben soll zum Vormund für mein o.g.Kind benennen. dann datum und unterschrift nun weiss ich ja nicht,ob ihr dein ex und du gemeinsames sorgerecht habt,am besten mal nachfragen beim jugendamt,bei mir ist der fall ja auch wieder anders,hoffe konnte trotzdem helfen liebe grüsse sandra
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