Mitglied inaktiv
Hallo, bisher habe ich immer nur mitgelesen, aber jetzt habe ich eine Frage. Ich habe eine Tochter (wird im Januar 2) und mein Mann und ich basteln gerade an Nr. 2. Seit 1. September geht meine Tochter für 4 Stunden in die Kita, weil ich von zu Hause aus arbeite. Wenn es mit Nr. 2 klappt und ich in Elternzeit gehe, muss ich meine Tochter dann wieder aus der Kita nehmen (weil ich dann ja nicht mehr arbeite)? Wir wohnen in Brandenburg. Wer kennt sich aus und kann mir helfen? Vielen Dank schon mal! Liebe Grüße, seutedeern
Ich glaube nicht. Bei uns war ich zwar nicht sehr lange zu Hause (3 Monate) aber meine Tochter ging weiter ganztags jeden Tag in den KIGA, weil ich ihren Rythmus nicht hätte ändern wollen. Keiner hat danach gefragt. Vielleicht fragst du einfach, ohne Bezug auf einen reellen Fall?
Also ich denke, dass Du das nicht musst! Warum auch? Es sind auch Eltern arbeitslos (also zu Haus) oder Hausfrau und Mutter und die Kinder gehen in die Kita. Das hat nichts mit einer erneuten Elternzeit zu tun. Klärt mich auf, wenn das anders ist. Meine Freundin hatte entbunden, da ist ihre Größere bald 3 geworden. So wäre es ja dann bei Euch auch. Und kein Mensch kam auf die Idee zu sagen, dass Kind 1 nun nicht mehr in die Kita gehen kann. LG Jenny
Normalerweise nicht. Dir steht nur für die Zeit, in der du zu Hause bist kein Ganztagesplatz zu. LG Nicole
Stimmt nicht unbedingt, wie oben beschrieben ging meine Tochter auch in meiner Elternzeit weiterhin ganztags in die Einrichtung. Hängt vielleicht von der KITA ab? Schöne Grüße
Hallo und lieben Dank für Eure Antworten!
Jetzt bin ich ein bischen beruhigt. Da meine Tochter ja sowieso nur einen Halbtagsplatz hat, wird sie den dann wohl auch behalten dürfen.
Aber sicherheitshalber frage ich bei Gelegenheit mal nach.
Liebe Grüße,
seutedeern
Mach dich bitte doch noch mal schlau! Ein gesetzlicher Anspruch besteht erst ab vollendetem 3. Lebensjahr. In Brandenburg ab dem 1. Geburtstag, aber nur wenn Eltern in Arbeit oder arbeitsuchend gemeldet sind. Bist du Hausfrau, musst du die Kinder bis 3 selbst betreuen. Wie es bei dir mit der Elternzeit ist weiß ich aber nicht.