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Kiga Wechsel wg. Betreuungszeit

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Kiga Wechsel wg. Betreuungszeit

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe mal eine Frage, vielleicht kann mir jemand weiter helfen oder weiss darüber bescheid!? Meine 3 jährige Tochter geht seid einem Jahr in den Kindergarten der auf 25 std. Betreuungszeit läuft. Eine höhere Betreuungszeit ist leider nicht möglich, da die anderen Eltern keine höhere benötigen. Meine Frage ist, kann ich den Kiga wechseln, da ich eine höhere Betreuungszeit benöige, weil ich mehr Stunden arbeiten gehen kann!? Wenn ja, wie?! Da sich ja das neue Kibiz immer auf ein Jahr beläuft! Bräuchte dringend Rat! Viele liebe Grüsse & schon mal vielen Dank, Sofje


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Also ich kenne es nur so, daß ein Vertrag mit dem KiGa für ein Jahr geschlossen wird. Den kann man dann meistens mit einer 3monatigen Kündigungsfrist kündigen. Hast Du keinen schriftlichen Vertrag? Also wenn sich in eurer Nähe ein Platz anbietet, den Du auch mit 35 oder 45 Stunden oder je nach Bedarf nutzen könntest würde ICH schon wechseln. Frage doch zunächst in den umliegenden Einrichtungen unverbindlich an und wende Dich mit dieser frage auch an den jetzigen KiGa. Die müssten ja Verständnis haben.


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Hallo, ich würde mich beim zuständigen Jugendamt erkundigen. Ich denke, Ausnahmen wird es geben müssen, damit Beruf und Kind jederzeit gut vereinbar sind. Gruß Birgit


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Es gibt Ausnahmen bei erfühlung des Vertrages. Das ist so, wenn man z.B. umzieht, muß man die 3 Monate nicht einhalten. Und ich denke da der Kiga Deine vorraussetzungen nicht erfühlen kann, bist Du auch aus dem Schneider. Jetzt sind folgende Schritte notwendig. Du redest zu erst mit dem jetzigen Kiga, das Dir die Stunden nicht passen, und das Du wechseln willst. Dann suchst Du Dir ein Kita mit längerer Zeit. Wenn Du ein Platz bekommen hast, kannst Du den Kiga kündigen. Soweit wenn Du die Zeit nicht einhalten mußt. Bei 3 Monate Kündigung, würde ich vorab kündigen. Damit Du nicht zu lange warten mußt. Dann den Platz suchen. Es wird sich bestimmt was machen lassen. Und Du kannst Deine Kündigung noch zurück ziehen. In den 3 Monaten hast Du dazu recht. Gruß Margarethe