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Kann-Kind - Die finanzielle Seite

Kann-Kind - Die finanzielle Seite

Chrissie2015

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Hallo liebe Gemeinde,  wir wohnen in NRW. Bei uns ist der Stichtag für die Einschulung der 30.9. Mein Sohn ist am 8.10. geboren, ist also ein Kann-Kind, d.h. er kann durch einen einfachen Antrag auch nächstes Jahr eingeschult werden, ohne Antrag wäre er erst im Jahr darauf dran. Ich sehe jetzt im Direktvergleich mit den Muss-Kindern in unserem Bekanntenkreis, warum er nicht nächstes Jahr gehen sollte. Er möchte auch etwas lernen und ist sehr dafür.  Aber jetzt kommt es: bei uns sind auf den ersten Blick die letzten zwei Kitajahre beitragsfrei. Aaber: unsere saubere Stadt hat das (wie sicherlich viele andere Städte) ans Geburtsdatum gekoppelt. Da mein Sohn knapp nach dem 30.9. geboren ist, zahle ich dieses Jahr noch voll, während sich die ganzen Muss-Eltern über deutlich mehr Geld in der Tasche freuen dürfen. Bei mir summiert sich das auf 3876 Euro haben oder nicht haben auf. Und das auch nur, weil sich meine Firma mit 100 Euro / Monat an den Kinderbetreuungskosten beteiligt.  Ich finde das sehr unfair. Sicherlich kann die Stadt nicht wissen, dass ich eine vorzeitige Einschulung plane (wow, quasi eine ganze Woche vorzeitig), aber dann müsste es eben am Ende eine Rückzahlung geben. Ist aber nicht vorgesehen. Da haben sich schon andere die Zähne daran ausgebissen. Wenn die Stadt Geld rückwirkend haben will, geht das immer. Aber zahlen? Pustekuchen. Als wenn es nicht schon unfair genug wäre, dass jede Stadt ihr eigenes Süppchen kocht, jetzt gibt es auch noch innerhalb der Städte diese Ungerechtigkeit.  Meine Frage wäre nun: macht eure Stadt das besser? D.h. gibt es bei euch eine Regelung, die eine Gleichbehandlung von Muss- und Kann-Kindern garantiert? Falls ja, wie sieht diese aus? Oder wird man bei euch auch von der Stadt abgezockt? Schon mal vielen Dank,  Chrissie  


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von Chrissie2015

hier kommt das thema gar nicht auf, da der kiga beitragsfrei ist. man zahlt lediglich essensgeld.  ich würde in dem fall sogar geld sparen, weil ich für einen hortplatz bzw. schulnachmittagsbetreuung wieder bezahlen muss.


Cpt_Elli

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Antwort auf Beitrag von Chrissie2015

Du wirst nicht abgezockt. Es gibt in deinem Bundesland eine staatliche Leistung (Beitragsfreiheit), die mit bestimmten Stichtagen versehen ist. Der Stichtag bildet den Normalfall ab, weil es ein unglaublicher Verwaltungsaufwand wäre, jeden Sonderfall zu betrachten. Nun möchtest du diese Leistung freiwillig nicht in Anspruch nehmen. Wieso sollte es da eine Erstattung geben? Ich habe bei beiden Kindern die Kindergeldmonate nicht ausgeschöpft, weil ich früher wieder arbeiten gegangen bin. Wäre auch schön gewesen, mir dieses später noch mal auszahlen zu lassen, als ich kinderbedingt Arbeitszeit reduziert oder in einer Eingewöhnungsphase unbezahlten Urlaub genommen habe. Die Regelung ist aber nun mal anders, weil es für die meisten anderen eben so passt.  Freu dich über ein kostenfreies Beitragsjahr, das es in vielen Bundesländern gar nicht gibt. Hier bekommt man z. B. "nur" 100 Euro Förderung/Monat für die gesamte KiGa-Zeit. Beginn ist übrigens auch an einen Stichtag gekoppelt - wer früher in den Kiga geht, bekommt die ersten Monate keine Förderung. Und, das schreibe ich immer wieder, überlege mal, was ein KiGa-Platz dich kosten würde, wenn dir wirklich die Vollkosten berechnet würden.     


Chrissie2015

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Antwort auf Beitrag von Cpt_Elli

@Rachelffm: wo ist "hier"? @Cpt_Elli: Selbstverständlich gibt es noch andere Ungerechtigkeiten. Ich z.B. musste in der Elternzeit weiter Krankenkassengebühren bezahlen, weil ich nicht "ordentlich" verheiratet bin. Wäre ich es gewesen: 1200 Euro mehr in der Tasche. Aber darum ging es mir hier nicht.  Von freiwillig verzichten kann ja nun auch nicht die Rede sein. Man sollte doch wohl die Einschulung nach dem Kind ausrichten. Ich kann ihn dochnicht gegen seinen Willen noch ein Jahr in die Kita stecken, damit ich 3800 Euro spare. Das wäre ganz schön daneben.  Außerdem besagt das KIBIZ meines Wissens "die letzten zwei Kitajahre vor der Einschulung". Nur die Städte machen da einen Stichtag draus, was sicherlich nicht so vorgesehen war! Sorry, aber mich ärgert es einfach, wenn die Doppelverdiener nebenan jetzt schon nichts mehr zahlen müssen, während ich als Alleinverdiener das tun muss. Einfach, weil mein Kind eine Woche zu spät geboren ist.  Und weiter fragt man sich dann: was ist mit den Kindern, die zurückgestellt werden. Kriegen die dann drei Jahre beitragsfrei? Jede Wette: für  d i e s e  "Sonderfälle" hat die Stadt garantiert eine Lösung. Da ist der Aufwand auf einmal nicht so hoch.  Grüßle, Chrissie


Chaka!

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Du wirst doch nicht abgezockt. Es ist nun mal die bei euch geltende gesetzliche Regelung, die greift. Und da sind Stichtage gang und gäbe.  Freu dich, dass dein Kind so fit ist, dass du es frühzeitig einschulen lassen kannst. Oder gönne ihm das nächste Jahr noch als Kita-Kind. Aber ärgere dich nicht über Regelungen, die du nicht ändern kannst. (Meiner beruflichen Erfahrung nach ist für die meisten im September / Oktober geborenen Kinder noch ein Jahr im Kindergarten die beste Entscheidung. Einige wenige tun sich mit der frühen Einschulung nicht schwer. Das ist eine sehr individuelle Entscheidung. Manchmal "rächt" sich die frühe Einschulung auch erst im späteren Schulleben. Aber das nur nebenbei. Dein Thema war ja eher das Geld.)


Mörchen17

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Antwort auf Beitrag von Chrissie2015

Du willst ernsthaft die Entscheidung, ob Dein Kind nächstes oder übernächstes Jahr eingeschult wird, daran knüpfen, ob Du ein oder zwei beitragsfreie Kigajahre in Anspruch nehmen kannst? 


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Chrissie2015

In der 1. Klasse zahlst du doch auch keinen Kita-Beitrag. Ich sehe keine Schlechterstellung, außer das du/ihr freiwillig auf das 2. beitragsfrei Kita-Jahr verzichten wollt.


Janet90

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Es ist auch absoluter Unsinn.  Sie dachte wahrscheinlich, dass sie ihr Kind vorzeitig einschulen kann und dann ne dicke Rückzahlung bekommt und ist jetzt sauer, dass es nicht so ist. Es geht nicht ums Kind. Die meisten hier in NRW, die ich kenne, wollen ihre Sommer Kinder gern zurückstellen lassen und das ist gar nicht mal so leicht. Meine große kommt nach den Sommerferien in die dritte Klasse und bisher haben 30%, die mit ihr gestartet sind, wiederholt. Alles Sommerkinder. Die AP sollte sich freuen, dass ihr Kind so geboren wurde und schon etwas reifer ist, wenn es eingeschult wird.


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von Chrissie2015

Vielleicht habe ich einen Denkfehler, aber wo ist jetzt der Nachteil? Entweder du lässt dein Kind in dem Jahr einschulen, in das es "eigentlich" gehört, dann musst du nächstes (?) Jahr keine Beiträge bezahlen. Oder du lässt dein Kind früher einschulen, dann musst du in der Schule auch keine Beiträge zahlen. Es gibt also keine "finanzielle Seite", da die Entscheidung sich nicht auf deine Finanzen auswirkt. Ich würde ein Oktober-Kind auch nicht unbedingt frühzeitig einschulen. Klar, die Stichtage sind je nach Bundesland verschieden. Aber ich hatte weder in meiner eigenen Schulzeit ein Kind jünger als August, noch kenne ich es im Umfeld von meinem Sohn, frisch 6. Lernen wollen ist das eine (neugierig sind ja alle Kinder und sie lernen quasi ab Geburt gerne), aber die emotionale und soziale Reife ist mindestens genau so wichtig, um sich in der Klasse integrieren zu können, und am  Unterricht teilzunehmen.


Rachelffm

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Antwort auf Beitrag von JoMiNa

ich versteh es so, wenn die letzten beiden jahre frei sind und das kind ein jahr früher geht, dann war nur ein jahr frei und eben nicht beide.  und das regt die TE auf. die stadt erstattet die beiträge nicht zurück, wenn das kind früher in die schule geht. die anderen eltern zahlen letztes und dieses jahr keine beiträge. sie dieses und nächstes, aber wenn er nächstes jahr in die schule geht, stünde ihr ja eigentlich auch für letztes jahr zu keine beiträge zu zahlen.


Janet90

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Antwort auf Beitrag von Rachelffm

Ich denke, das wurde schon verstanden.  Da die Schule aber auch kostenfrei ist, macht es aus finanzieller Sicht für sie keinen Unterschied. Es sollte sich wirklich nur ums Kind drehen und nicht nach dem Motto "mir steht noch ein kostenfreies Jahr zu, also bleibt mein schulreifes Kind im Kiga" oder "ich bekomme eine Rückzahlung? Klasse! Da schul ich doch mein Kind früher ein, egal ob's schon dafür bereit ist" Und über unfair brauchen wir nicht reden. In NRW zahlt man nichts für Geschwisterkinder. Das heißt, wenn das große Kind schon in demnächst beitragsfreien Jahren ist, zahlen die Eltern für zwei Kinder 0€. Und wenn das große dann raus ist, ist das kleine meist schon in den freien Jahren. Da wir aber einen Abstand von knapp 5 Jahren haben, dürfen wir für beide Kinder voll zahlen. Auch nicht fair.


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von Rachelffm

Ja schon, aber das ändert ja nichts an ihren persönlichen Finanzen. Sie muss das eine Jahr, um das es ihr geht, sowieso bezahlen, weil ihr Kind erst im Oktober 6 wird. Vergleichen mit anderen hilft da nix...  Hier zum Beispiel gibt es gar kein beitragsfreies Jahr, dafür hat unsere Gemeinde die Beträge deutlich niedriger angesetzt (ca. 100 Euro pro Monat).


Ally79

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Antwort auf Beitrag von Chrissie2015

Ja, bei uns wird das fairer gelöst. Wir zahlen alle bis zum Schluss volle Beiträge.


Chrissie2015

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Schade, offenbar hat Rachelffm als Einzige das Problem verstanden.  Nochmal für alle, die das rechnerisch nicht auf die Reihe kriegen:  Kind A ist am 28.9. geboren, wird im August 2025 eingeschult und schließt die Schule dementsprechend ab. Das Kind geht vor der Einschulung vier Jahre in die Kita, zwei Jahre davon müssen die Eltern nicht bezahlen.  Kind B ist am 2.10. geboren, wird ebenfalls im August 2025 eingeschult und schließt die Schule zusammen mit Kind A gleichzeitig ab. Auch dieses Kind ging vor der Einschulung vier Jahre in die Kita, die Eltern hatten aber nur ein beitragsfreies Jahr. Bei Schulabschluss hat Familie B also 1 Jahr Beiträge weniger in der Tasche.  Wer hier keine finanziellen Nachteile sieht, sollte vielleicht selbst noch einmal in die Schule ;-). Und ich hatte ja geschrieben, dass der Vergleich der Städte untereinander sicherlich noch unfairer ist. Und das mit den Geschwisterkindern finde ich ebenfalls nicht richtig. Ganz ehrlich: was soll das??? Eine Ungerechtigkeit macht eine andere aber nicht besser! Meiner Meinung nach gehört das alles bundesweit gleich geregelt. Und solange sich da niemand wehrt, wird sich auch nichts ändern.  Und dass ich die Entscheidung natürlich gerade  n i c h t  vom finanziellen Aspekt abhängig machen werde, hatte ich auch geschrieben. Bei mir wird übrigens umgekehrt ein Schuh draus. Ich würde ggf. ein schulreifes und -williges Kind ein Jahr länger in der Kita lassen, um mehr Geld in der Tasche zu haben. Nicht für jedes Kind ist das die richtige Entscheidung.  Egal, die Entscheidung ist ohnehin noch nicht gefallen. ich muss mich noch eingehend mit dem Thema beschäftigen. Ich wollte hier auch keine Diskussion vom Zaum brechen, ob vorzeitige Einschulung ja oder nein. Rcükstellung ist in unserer Stadt übrigens so gut wie unmöglich (wenn auch nicht ausgeschlossen). Da weiß man auch, warum. Und in meinem Bekanntenkreis hat keiner Bedenken, sein Sommerkind im nächsten Jahr einzuschulen.  Und die Schule wird für uns übrigens auch nicht kostenlos, da OGS. Allerdings natürlich deutlich günstiger.  Leider gab es keine einzige Antwort auf meine eigentliche Frage: in welcher Stadt werden Kann-Kinder mit Muss-Kindern finanziell gleichgestellt? Und wie wird das dann umgesetzt? Oder ist es wirklich überall an einen Stichtag gekoppelt? ob ein oder zwei Jahre beitragsfrei ist dabei irrelevant. 


Chrissie2015

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Antwort auf Beitrag von Chrissie2015

Und ja, wenn alle bis zum Ende zahlen müssten, würde mich das tatsächlich nicht aufregen, auch wenn das dann teurer für mich wäre. Wobei...bei 100 Euro im Monat hätte ich auch am Ende deutlich mehr Geld in der Tasche. 


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von Chrissie2015

Doch, ich habe deinen Gedankengang schon verstanden. Ich finde trotzdem deinen Ausdruck "abgezockt" unpassend. Es ist ja festgelegt, ab welchem Stichtag der Beitrag (!) auf 0 Euro reduziert wird. Und dein Kind wird ja betreut. (Kommt ihr denn überhaupt auf 4 Jahre KiGa, wenn ihr früher einschult?) ------------------------ Euren Beitrag finde ich wirklich hoch angesetzt. Das ist allerdings immer eine politsche Entscheidung der Gemeinde, wohin das Geld gesteckt wird. Bei euch ist entweder weniger Geld da, oder es werden von den Stadt andere Prioritäten gesetzt. Sicher ist aber, dass sich niemand bereichert, weil ihr dieses Jahr die vollen Beiträge bezahlt. ------------------------------- Hier gibt es auch viele Ungerechtigkeiten rund um die Kinderbetreuung. Zum Beispiel kann man überhaupt froh sein, 3 Jahre KiGa zu haben - es gibt viele Kinder, die mit 4 noch keinen Platz haben.


MamavonMia123

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Antwort auf Beitrag von Chrissie2015

Was ist denn, wenn ich mein Kind mit 5 Jahren wieder aus dem Kindergarten nehme und privat oder in einem privaten (nicht geförderten) Kindergarten betreue.. sollte ich dann deiner Meinung nach auch ein Anrecht auf eine Rückzahlung der letzten beiden Jahre haben?  Wenn man grundsätzlich ein Recht auf 2 befreite Jahre hätte, wäre das ja so...


Chrissie2015

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Antwort auf Beitrag von MamavonMia123

Bei uns sind die Beiträge an das Einkommen gekoppelt, an das Alter des Kindes (U2 / Ü2) und den Betreuungsumfang (25h, 35h oder 45h). Und da liege ich sogar "nur" im Mittelfeld. Das geht hoch bis über 700 Euro pro Monat, wenn man entsprechend verdient.  @MamavonMia: ob es das in unserer Stadt überhaupt gibt, weiß ich gar nicht. Ich bin bei einem privaten Träger, das Geld bekommt er trotzdem von der Stadt. Aber unabhängig davon: ja klar, das sollte für alle gelten. Der private Träger würde in deinem Fall dann das Geld von der Stadt rückerstattet kriegen, macht für den Träger also keinen Unterschied. Ich bin aber ohnehin für eine großangelegte Reform des allgemeinen Vorgehens. Meines Erachtens ist es ein Unding, dass man in einer Stadt gar nichts zahlen muss, in der nächsten das Doppelte, in der einen kriegt man ein Jahr beitragsfrei, in der nächsten gar nichts. Denn die Besteuerung ist auch für alle gleich / nach den gleichen Regeln. Wer arbeitet oder arbeiten gehen möchte, sollte auch bevorzugt einen Platz bekommen (denn das sind die Leute, die alles finanzieren), und, und, und. Mein Kind ist in der Betreuung seit er ein Jahr als ist (im ersten Jahr war er in einer Großtagespflege). Dann musste Mama wieder in Vollzeit Geld ranschaffen. Und damit käme er in Summe sogar auf 5 Jahre Betreuung, auch wenn er vorzeitig eingeschult wird. Der "Point of no return" ist aber offenbar erst im Februar nächsten Jahres. Bis dahin kann ich noch einen Rückzieher für die Einschulung machen. Das ist zugegebenermaßen wiederum der Vorteil eines Kann-Kindes. Wäre er am 30.9. geboren, könnte ich höchstens das Bundesland wechseln ;-).  


Chrissie2015

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Antwort auf Beitrag von Chrissie2015

Nachtrag: Erstattung dann in Höhe eines "normalen" Kindergartenplatzes, den Rest müssten die Eltern übernehmen. Das wäre dann fair.