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Anspruch auf KITA Platz???

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Anspruch auf KITA Platz???

Mitglied inaktiv

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Hallo Ihr könnt mir doch besstimmt helfen! Ich Hab ein Baby zuhause und möchte wenn die kleine 1 Jahr wird wieder arbeiten gehen. Ich wohne mit dem Papa zusammen wir sind aber nicht verheiratet. Er ist mal arbeiten und mal nicht. Habe ich einen Anspruch auf Kita wenn er arbeitslos ist? Gilt es nicht als allein Erziehend wenn wir nicht verheiratet sind? Dann müßte ich doch einen Platz kriegen oder? Danke für eure Antworten!


Mitglied inaktiv

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Also rein rechtlich steht deinem kind ab 3 jahren ein kindergartenplatz zu, egal ob du arbeitest, alleine lebst oder sonstwas.... es kann nur passieren, was ich schon mal gehört habe, das eltern die arbeiten gehen, vorrangig bei der verteilung der freien plätze behandlet werden, muss aber nicht sein( bei uns ist es nicht so, allerdings hilft es wenn man etwas druck macht wenn man wirklichdrauf angewiesen ist....) Der garantierte platz muss allerdings nicht in deinem wunsch-kiga sein, sondern eben dort wo platz ist, z.b. wärn das bei uns in der Stadt bis zu 5 kindergärten der weiteste gute 10 km entfernt.... außer du bist bereit zu warten bis in deinem kiga ein platz frei wird . lg katja


Mitglied inaktiv

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Du bist natürlich nicht alleinerziehend, wenn der Papa mit in der Wohnung wohnt.. Und wenn der Papa auf der Geburtsurkunde eingetragen ist.. Und für unter 3 Jahre steht Dir momentan noch kein Kindergartenplatz zu, aber Du kannst Dich ja auf alle Fälle frühzeitig anmelden und auf die Warteliste setzen lassen... Und dann kommt es drauf an, das ist von Stadt zu Stadt verschieden.. Ist die Vorraussetzung ein Arbeitsplatz für den Kindergartenplatz, oder ist das egal..