Mitglied inaktiv
Ja, steht ja schon in Betreff. Wenn ein Kind mit LRS einige Aufgaben in einer Arbeit eines Nebenfaches nicht geschafft hat, zu schreiben, weil es eben langsamer schreibt, als andere Kinder, um möglichst wenig Fehler zu machen (Tipp der Lehrerin: lass dir mehr Zeit beim Schreiben, dann passieren weniger Fehler), darf sie dann 0 Punkte für die Nichtgeschafften Antworten zu geben? In den beantworteten Aufgaben hat es 21 von 23 Punkten erreicht, 31 waren es mit den nicht geschafften Antworten. Das Kind weiß mündlich fast alles, wäre der ganze Test müdnlich gewesen, hätte es 27 Punkte erreicht. Greift in so einen Fall auch der Legasthenie ausgleich, oder ist es persönliches Pech? Marie
Hallo, soweit ich weiß, bekommen die Kinder mehr Zeit um die Aufgaben zu machen. Aber genau kann ich es dir nicht sagen. Grüße Dhana
Hallo ICh glaube man kann solche Kinder aber auch stattdessen mündlich abfragen. Hat das Kind einen LRS Test gemacht??? ICh weiß jetzt nicht wie das genau läuft, aber frag doch mal den Direx oder so in der Schule die müßten das wissen ob da evtl irgend was beantragt werden muß eben das das Kind durch die LRS Schwäche keine Nachteile in er Schule hat, Differenzierung oä. LG Drillingsmama
In Bayern haben Legastheniker Anspruch auf einen Zeitzuschlag. Grüße (Schulpsychologin)
Auch uns wurde gesagt es gibt höchstwahrscheinlich einen Zeitzuschlag. Aber nur wenn ein Attest dem Schulpsychologen vorliegt, und es liegt wohl in seinem Ermessen wie er dann handelt bzw. wieviel Zeit zusätzlich gegeben wird, wie stark die Störung ausgebreitet ist. Das ist zumindest meine Info von unserer Jugendpsychiaterin.
Wenn Legasthenie attestiert ist, und zwar vom Psychologen, dann muss es einen Nachteilsausgleich geben. Wie der umgesetzt wird ist von Fach zu Fach verschieden und kommt auf die Art der Legathenie an. Daher ist es wichtig eine wirkliche Diagnose zu haben. Es besteht die Möglichkeit von Zeitzuschlag, ein Wörterbuch darf u.U.. benutzt werden, die Fragen müssen vom Lehrer vorgelesen werden, usw... Es kommt also darauf an, was beschlossen wurde. Grundsätzlich muss es aber einen Ausgleich geben. Allerdings hat das natürlich auch Grenzen. Unendlich viel Zeit gibt es natürlich nicht. Irgendwann muss auch das Kind dann fertig sein. Wichtig ist aber auf alle Fälle, dass wirklich ein ärztliches Attest vorliegt. Sonst ist es wirklich nur Sache des Lehrers
Die Diagnose muss nicht vom Psychologen, sondern von einem Kinder- und Jugendpsychiater gestellt werden. Dieses Attest wird mir vorgelegt (also der Schulpsycholgin). Ich schreibe eine schulpsychologische Bescheinigung für den Schülerakt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Nachteilsausgleich, der ziemlich genau definiert ist.
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