Birke
Mein Sohn hat die 2. Klasse wiederholt (hat eine Rechtschreibschwäche von der damaligen Lehrerin nicht bemerkt). Nun weiss ich, das die 1. Lehrerin der neuen Lehrerin einiges geschrieben hat. Ich dachte blauäugig, das mein Sohn einfach neu anfängt...Die 1. Lehrerin hat mich ziemlich fertiggemacht (ich bin psych. krank, sie hat uns das JA geschickt, weil wir ihrer Meinung nach nichts mit unserem Sohn machen. Gottseidank hat die 2. Lehrerin inzw. gemerkt, das das nicht stimmt, aber die Unterlagen sind ja da. Ich möchte gern wissen, was Lehrerin Nr. 1 so geschrieben hat. Die Betreuung vom JA ist schon zuende, aber interessieren täte es mich schon
Du kannst beantragen Einsicht in die Schülerakte zu nehmen. Das muss man dir auch gewähren. Du kannst die Schülerakte nicht mitnehmen oder so, müsstest dir aber ne Kopie machen dürfen. *Suse*
"Nun weiss ich, das die 1. Lehrerin der neuen Lehrerin einiges geschrieben hat. Ich dachte blauäugig, das mein Sohn einfach neu anfängt" Wenn dein Sohn eine Rechtschreibschwäche hat, dann dürfte es doch auch in deinem Sinne sein, dass die neue Lehrerin darüber bescheid weiß und erkennt, welche Test, Maßnahmen etc bisher veranlasst wurden. Offizielle Anträge und Formulare dazu (i.d.R. von dir unterschrieben) müsstest du eh kennen. In der Schülerakte sind keine "Geheimdokumente" oder private Nachrichten an die Folgelehrer enthalten. Trotzdem kannst du beantragen, dir die Schülerakte anzusehen.
Du glaubst doch nicht, dass solche Informationen von der Lehrerin in die Akte geheftet wird. Das übergibt man persönlich.
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