Mitglied inaktiv
Sagt mal wie bindend ist die Grundschulempfehlung? Ich meine es so: Wenn ein Kind nun eine Empfehlung bekommt und sich im zweiten Halbjahr stark verbessert bzw. verschlechtert. Das Abschlusszeugnis der vierten Klasse also anders ausfällt als das Halbjahreszeugnis. Es dankt ganz herzlich Liki
Ich hab KEINE Ahnung aber ich kann dir sagen das du bei www.focus-schule.de (?) in einem Forum Rat von einem "Schulrecht-"Experten bekommen kannst. Vielleicht hilft Dir das? Der kann dir sicher Gesetzestexte sagen, sofern es welche gibt. Pauline
Schau mal, dass ist die Seite für NDS: http://www.schure.de/ Vielleicht gibt es etwas ähnliches für BAWÜ auch...? VG Leeann
Hallo ja, es ist verbindlich was JETZT in der Empfehlung steht,denn du meldest ja JETZT an und es zählt die Entwicklung bis JETZT. Wenn das Kind sich nun enorme verbessert ist das toll, es kann dann ja vielleicht später noch auf eine andere SChule wechseln, JETZT ist es "zu spät"- Ich hab neulich jemandem den link rausgesucht, der mal nun schnell die schule wechslen wollte weil die Empfehlung nciht gut genug war...*räusper* das geht nciht. Aber ihc finde den link nun auch nciht. LG Henni , Lehrerin aus Bawü
http://www.geb-pforzheim.de/gebhome/sonder/grundueber/KUMI%20-%20Aufnahmeverordnung%20Realschule-Gymnasium.pdf Ein genaues Datum steht da glaub nicht, aber aus dem Wortlaut ergibt es sich eigentlich, dass nach der Grundschulempfehlung der Zug abgefahren ist - es sei denn, es läuft noch die Frist für´s Beratungsverfahren / Aufnahmeprüfung Bin heut zu schlapp zum selber genau lesen - Magen-Darm-Grippe
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