happymom
Hallo, mich interessiert das procedere bei folgender Situation: Umzug in den Sommerferien in einen anderen Schulbezirk (obwohl die Bezirke ja nicht mehr bindend sind), NRW Kind besucht ab Sommer 2013 dann die 3. Klasse der (Wunsch-)Grundschule Die 3. Klasse (Schule ist einzügig) hat 30 Kinder. Direktor teilte mir mit, dass er (mehr oder weniger) pro forma das mit dem Schulträger klären müsse - es gebe eine Ausnahmeregelung, wenn ein Kind in den Bezirk zuzieht. Die Schulaufsíchtsrätin hat ihm aber verwehrt, ein weiteres Kind aufzunehmen. Meine Frage also: Was kann ich tun, um das evtl. doch durchzubekommen? Hintergründe: 1. wäre es für mich ein erheblicher logistischer Aufwand, das Kind in die bisherige Schule zu bringen (ist im Nachbarort, aber definitiv nicht mit Fahrrad oder zu Fuß erreichbar) 2. sind wir mit der jetzigen Schule generell unzufrieden, und fänden einen Wechsel ´vom Umzug unabhängig super Stelle ich einen Antrag? An wen??? Für Tipps ist dankbar happymom
Hallo, wir haben letztes Jahr einen Ausnahmeantrag gestellt. Die Unterlagen dazu haben wir von der Schule bekommen. Die hat die Genehmigung unterschrieben und dann zur zukünftigen Schule geschickt. Diese hat dann wieder unterschrieben und den Antrag zum Landkreis geschickt. Irgendwann hatten wir dann die Genehmigung schriftlich bekommen. Was ich noch nicht verstehe, ihr braucht jetzt eine Ausnahmegenehmigung, obwohl ihr im Sommer in den zuständigen Bereich zieht? Begründung bei uns war eben auch, der Umzug in den neuen Bereich. Bei uns ist allerdings der Umzug noch nicht vollzogen. Wir haben das nur schon vorher gemacht, weil wir einen unterjährigen Schulwechsel vermeiden wollen. Das war auch eine Begründung bei uns. Wünsch euch viel Glück! LG coryta
Habt Ihr die Unterlagen für den Ausnahmeantrag von der aktuellen oder von der zukünftigen Schule bekommen???? Die Ablehnung wurde wohl damit begründet, dass die Klasse mit 31 Kindern zu voll wäre...
Weil dann die Klassen geteilt werden müsste und da braucht man einen Extra Leehr und wenn s kein Schulbindung gibt daann muss man das Kind nicht aufnehemen . Du kannst nicht gescheit Lehren mit 30 kIndern in einer Grundschulklasse . Gibt es noch eine andere Schule evtl in der nähe ,wenn de Schule mehr als 2 Km entfernt ist muss ein Bus bezahlt werden
Hallo, wir hätten den Antrag sowohl von der jetztigen als auch von der vorherigen bekommen. Fakt ist aber, dass die Unterlagen zuerst zu der vorherigen (weil eben zuständige) Grundschule gehen musst. Wenn allerdings zu der gewünschten Schule jetzt schon Schwierigkeiten wegen der Klassengröße kommen, würde ich auch schon mal schauen, ob es evtl. eine andere Lösung gibt. LG coryta
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