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Frage bezüglich Übertritt in Bayern

Frage bezüglich Übertritt in Bayern

Reni+Lena

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In Bayern sind die Übertrittsempfehlungen ja bindend. Ich frage mich, ob die Empfehlung nach einem jahr verfällt oder ob sie bleibt. Wir überlegen unsere mittlere tochter, die sicher eine Gymn-Empfehlung bekommen wird trotzdem auf der realaschule anzumelden. Die gründe liegen bei ihr nicht am "Hirn", sondern an der tatsache dass sie mit Druck/noten/beurteilung nur sehr schlecht umgehen kann etc., sich zu sehr rein steigert etc. Schon eine 2 löst bei ihr Enttäuschung und Wut über ihre Fehler aus. Die lehrerin sieht das auch etwas kritisch....wird aber eine Empfehlung fürs Gymn aussprechen "müssen" weil die noten einfach zu gut sind. Ist es denn möglich, das kind zuerst die 5. Klasse auf der realschule machen zu lassen und sie dann, wenn sie eventuell reifer und stabiler ist und gelernt hat dass es nicht immer nur gute noten regnen kann, die 5 Klasse auf dem gymn nochmal machen zu lassen.??? Muss sie da dann eine Aufnahmeprüfung machen oder gilt noch die Gymn Empfehlung aus der 4 Klasse? Ich weiß, dass sie eine Aufnahmeprüfung machen muss, wenn sie von der 5 Klasse Realschule auf die 6 Klasse Gymn wechseln will. Ist das genauso wenn sie die 5 Klasse wiederholt? Lg reni


nur

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Hallo, ich habe auch keine Antwort. Bin aber gespannt auf diese. Ein Link dazu wäre auch gut. Ich habe nämlich nichts brauchbares gefunden. Ich dachte immer, daß man nach der 5. sowieso nochmal wechseln kann. Wenn zuvor die Noten fürs Gym nicht gereicht haben. Diese an der Realschule aber sehr gut sind, dann könnte man wechseln. Bzw. von der Haupt- auf die Realschule.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Hallo, sie kann mit entsprechendem Notenschnitt nach der 5. Real die 5. auf dem Gym wiederholen (weiß jetzt grad den Schnitt nicht). Oder halt dann den Probeunterricht machen. LG Inge


Reni+Lena

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http://www.note1plus.de/Cont.htm


nur

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Super, danke für den Link Reni! Da ist es noch mal ganz verständlich erklärt. Das müsste es auch vom bayrischen Kultusministerium aus geben.


nur

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Super, danke für den Link Reni! Da ist es noch mal ganz verständlich erklärt. Das müsste es auch vom bayrischen Kultusministerium aus geben.


wickiemama

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

hab jetzt keinen Link aber auf der Seite von der staatlichen Schulberatung Bayern ist es ganz nett erklärt. Das Übertrittszeugnis der vierten Klasse gilt nur für das laufende Schuljahr. In der fünften gilt dann der Schnitt von Mathe und Deutsch (evtl Englisch, das weiß ich nicht genau) aber ich glaub der Schnitt muß dann 2,0 sein... ansonsten gibt es die Möglichkeit des "Probeunterrichts" also der Aufnahmeprüfung... habs jetzt nicht mehr nachgelesen aber so ähnlich müsste es sein... über Google findest die Seite ganz leicht...