bebinchen
Hi. Jetzt, zum Ende der dritten Klasse, wollen wir unsere Tochter vom Hort abmelden. Da reicht es doch, das dem Hort an der Schule schriftlich mitzuteilen oder? Eine Erzieherin im Hort (Berlin) sagte auch, dass wir das auch schriftlich angeben müssen, wenn Tochter die Betreuung der VHG (Betreuung bis 13.30 Uhr) benötigt. Kann ich das gleich mit in dem Kündigungsschreiben mit rein schreiben?
Sind der Hort und die VHG unterschiedliche Träger oder ist das in einer Hand? Wenn es der gleiche Träger ist, reicht meiner Meinung nach ein Schreiben, sonst würde ich im Schreiben beides erwähnen und je einen Brief an den Hort und einen an die VHG richten. Was ist denn der Unterschied? ist der Hort Nachmittags? LG Muts
Ich schreibe es jetzt zusammen mit dem Kündigungsschreiben. Wenn was falsch ist, werden sie es mir schon sagen. VHG ist kostenlos und geht bis 13.30 Uhr. Danach ist die Betreuung kostenpflichtig, bis 16 Uhr oder 18 Uhr. Dank dir trotzdem.
Hallo, Hort ist ergänzende Betreuung,welche bezahlt wird; VHG steht für verlässliche HalbtagsGrundschule, also Betreuung bis 13:30 Uhr. Bei uns (ebenfalls Berlin) muss alles schriftlich gemacht werden, sowohl die Kündigung vom Hort, als auch die Anmeldung zur VHG. Sollte deine Tochter an bestimmten Tagen direkt nach Hause gehen dürfen, benötigt sie dazu aber eine Nachricht im Hausaufgabenheft, welches sie dann den Erziehern in der VHG vorlegt. Lieben Gruß
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