Kleeblatt4
Hallo! Ich weiß zwar nicht, ob die Frage hierher passt, hoffe aber, dass hier vielleicht einige Lehrerinnen unterwegs sind, die antworten können. Folgende Situation: Mann gesetzlich krankenversichert. Frau Beamtin privat versichert und in Elternzeit ohne Einkommen. Gibt es für die Frau nur die eine Variante weiterhin privat die Beiträge zu leisten, obwohl sie kein Einkommen hat? Warum kann sie nicht über den Mann familienversichert werden? Oder habe ich da was falsch verstanden?! Liebe Grüße! Kleeblatt
Soweit ich weiß: Beamte bleibt Beamte. Nur die Kinder können zum Mann. Aber in der Elternzeit bleibt sie ja auch Beihilfeempfängerin, muss also nicht 100 Prozent versichern. Der Beihilfesatz ändert sich auch m ir der Kinderanzahl. A.
familienversichert werden. LG Schru
Du musst dich in der Elternzeit selbst versichern, Familienversicherung geht nicht. Die Kinder haben auch Beihilfeanspruch und können oft nicht in die Familienversicherung vom Mann, das hängt aber auch irgendwie vom Einkommen ab von dir und deinem Mann. Also musst du in der Elternzeit nicht nur für dich die Krankenkassenbeiträge zahlen, sondern auch fürs Kind.
Hallo,
also, ich bin zwar keine Lehrerin, bin aber Besoldung-Sachbearbeiterin in einer Behörde
Also ganz klar, wirst Du nicht familienversichert. Die Kids können zu Deinem Mann. Dein Beihilfeanspruch bleibt bestehen, bzw. wenn das zweite Kind geboren wird, dann steigert er sich. Du kannst einen Zuschuß zur Krankenversicherung beantragen. Bei uns (Bund) beträgt er zumindest 31,- Euro. Ich weiß nicht, wie hoch die Zahlung beim Land ist.
Ich hoffe ich habe Dir damit ein wenig weiter geholfen.
Glg
Dankeschön für eure Antworten! Jetzt ist mir einiges klarer geworden.
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