mausebär2011
Hallo
Ihr habt mich ja schon aufgeklärt.
Ich habe aber ein mulmiges Gefühl und möchte vorsichtshalber nochmal nachfragen ob ich das richtig verstanden habe.
Ich bin in Elternzeit von Kind 2 bis August 2023. Elterngeld bekomme ich bereits seit August 2021 nicht mehr. Verdiene aktuell auch nichts dazu. Bin komplett und ohne Einkommen zu Hause. Leben vom Gehalt meines Mannes + extra für fie Elternzeit angelegtes erspartes.
Im November/Dezember 2022 kommt Nr 3. Mein Mutterschutz für Nr 3 würde Mitte Oktober beginnen.
Die Elternzeit vorher abbrechen bzw Teilzeit arbeiten ging nicht, da ich direkt ins Beschäftigungsverbot gekommen wäre.
Nun wurde mir hier ja erklärt das ich die Elternzeit kündigen soll, um dann mit Beginn des Mutterschutz wieder Mutterschaftsgeld zu bekommen.
Der Mutterschutz beginnt am 14.10.22, die Kündigung ist daher zum 13.10.22.
Soweit richtig?
Und dann bekomme ich ab Mitte Oktober ganz normal Mutterschaftsgeld von Arbeitgeber und Krankenkasse? Obwohl ich seit August 2020 in Elternzeit bin? (Und von Dezember 2019 bis Juli 2020 im Beschäftigungsverbot)
Und das Mutterschaftsgeld ist dann genauso hoch wie es bei Nr 2 war?
Ist das alles so richtig?
Ich weiß, ihr habt es lang und breit erklärt. Aber ich bin mir so unsicher ob ich das alles wirklich richtig verstanden habe. Sorry
JA so ist alles richtig. Beende die aktuelle Elternzeit zum neuen Mutterschutz und dann gibt es so das Mutterschaftsgeld wie bei Kind 2 Nach Geburt meldest wieder Elternzeit an. Die restliche von Kind 2 hast du auch noch. Elterngeld gibt es dann auf die Basis der 12 Monate vor Mutterschutz. D.h. für Monate mit Mutterschutz werden nicht berücksichtigt. Monate mit Elterngeld bis Monat 14 vom 2. Kind werden auch ausgeklammert.
Ja, zum neuen Mutterschutz solltest du die Elternzeit kündigen und bekommst genau soviel Mutterschutzgeld wie beim Kind davor. Bei mir ist das jetzt auch so und unsere Personalabteilung wollte schon im Juni die Kündigung der Elternzeit (neuer Mutterschutz ab 18.09.) mit der Bescheinigung vom Arzt, wann der ET ist. Hab mich gewundert, warum die da so drauf gepocht haben. Es ging um das Urlaubsgeld, dass mir wohl auch zusteht, hätte ich nie gedacht, aber wenn es mir zusteht, obwohl ich seit Anfang 2018 entweder im BV, Mutterschutz oder Elternzeit in meinem Vollzeitjob bin, dann nehme ich das Geld dankend an.
Dann traue ich mich mal die Bombe platzen zu lassen
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