Hallo. Ich habe im Juni 22 ein baby bekommen. Ich bin Ende April ganz normal 6wochen vor geburt in den mutterschutz gegangen. Ich habe im Jahr 25 Urlaubstage. Habe im Jahr 22 keinen davon genutzt. Also bis zum mutterschutz. Dann habe ich ein Jahr elternzeit gemacht und bin nun seit Anfang Juni wieder im Job. Viele Urlaubstage stehen nur den zu? Heißt das ich habe noch alle Urlaubstage von 2022 und alle von 2023. Das wären dann ja 50 Tage. Von Kürzung oder so hat mein Chef bisher nicht gesprochen. Liebe Grüße und vielen Dank
Antwort auf Beitrag von Honey0222
bei mir ist das sehr lange her aber in der Zeit in der ich kein Gehalt bezogen habe stand mir kein Urlaub zu
Antwort auf Beitrag von Honey0222
Bei mir ist das auch schon ein paar Jahre her, deshalb hier die Erklärung nach meinem Wissensstand: Für deine Elternzeit steht dir kein Urlaub zu, ess ei denn du warst arbeiten. Für die Mutterschutzzeit steht dir also wohl Urlaub zu. Um es einfach zu halten rechne ich jetzt m wie folgt: Im Juni Baby da, Mutterschutz endet im August. Bei 24 Urlaubstagen wären es 2 pro Monate, wären also für 2023: 8*2= 18 Urlaubstage. Für 2023, wenn also ab Juli wieder gearbeitet wurde: 6*2= 12 Urlaubstage. Insgesamt also 30 Urlaubstage.
Antwort auf Beitrag von sarahT
ist auch ganz praktisch da kleine Kinder auch sehr oft krank werden in den ersten Monaten in der Kinderkrippe oder Kindergarten und die 10 Tage Kindkrank selten reichen
Antwort auf Beitrag von sarahT
Und dann lese ich sowas und bin verwirrt.
Antwort auf Beitrag von Ellert
Mittlerweile sind es 30 Tage pro Elternteil. Wurde in der coronazeit erhöht.
Antwort auf Beitrag von Honey0222
Das Urteil kam nach meiner Zeit. Lies dir das Urteil bzw. die Begründung einmal durch und warte ab. Oder frag in der Personalabteilung nach. Da wird man es dir ja sagen können müssen.
Antwort auf Beitrag von Honey0222
muss ich mal schauen wie das bei uns geregelt ist wir haben ja ein behindertes Kind, da bekomm ich die Tage im Fall der Fälle ja auch immer
Antwort auf Beitrag von Honey0222
Meines Wissens ist es folgendermaßen: Grundsätzlich sammelst du während der EZ ganz normal Urlaub an. Jedoch hat der AG das Recht, dir für jeden vollen Monat anteilig den Urlaub zu kürzen. Dies kann er auch nachträglich tun, muss er aber nicht. Google das am besten noch mal nach.
Ich würde mir überlegen, ob ich hier schlafende Hunde wecken möchte
Im Mutterschutz steht dir soweit ich weiß der normale Urlaub zu und dieser kann auch nicht gekürzt werden.
VG,
sammy
Antwort auf Beitrag von sammy_klein
Da hat du recht mit dem schlafenden Hund. Allerdings muss ich ihn wecken. Denn ich brauche diesen Urlaub für die Eingewöhnungszeit bei der Tagesmutter. Denn sonst müsste ich unbezahlten Urlaub nehmen.
Antwort auf Beitrag von Honey0222
Das Urteil kann man sicher nachlesen das Du oben angebracht hattest in welchen Fällen da wie was entschieden wurde.
Antwort auf Beitrag von Honey0222
Aaaalso: Wann genau im Juni hast du wieder angefangen? Wie langen ging in 2022 dein MuSchu? Worst case: 25/12x8= 16,67 =17 Tage in 2022 25/12x7= 14,58= 15 Tage für 2023 =32 Tage Das ist doch ganz schön viel. Zudem der Papa ja auch noch Eingewöhnung übernehmen kann. Alles Gute! D
Antwort auf Beitrag von desireekk
Begonnen hab ich wieder am 05.06.23 mit der Arbeit. Hab im Jahr 22 ganz normal 6 wochen mutterschutz vor geburt und 8 wochen danach gehabt.. Ja der papa übernimmt schon 2 wochen der eingewöhnung. Doch dann hat auch er leider keinen urlaub mehr.
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