Ellert
Ich habe ja noch 11 Jahre - dennoch würde mich das interessieren denn ich habe mal wieder einen aktuellen Rentenbescheid bekommen. Pension ist ja steuerpflichtig, da geht auch die Krankenkasse noch davon ab. Wie ist das mit der Rente die man parallel bekommt, Steuerklasse 6 ? (Mein Vater zahlt keine Steuer auf die Rente)
Wenn ich es bisher von meinen Rentnern in der Umgebung richtig verstanden habe, wird die Rente erst nachrangig versteuert. Erstmal gehen nur die Sozialabgaben weg, weil ja kein Rententräger weiß, welche anderen Renten noch gezahlt werden. Mit der Steuererklärung nach dem 1.Rentenjahr kommt dann das "große Erwachen", ab dann verlangt das Finanzamt vierteljährlich Vorauszahlungen, falls die Nachzahlung mehr als 1000€ war. Falls jemand vom Fach ist und es besser weiß, darf man mich gerne berichtigen (ich habe selber auch noch ein paar Jährchen). LG Kerstin
das fände ich ja ein beklopptes Verfahren dann doch besser auf Steuerkarte 6 und hinterher was wiederbekommen Ich hasse was nachzahlen zu müssen
Naja, es kommt auf die Höhe an - meine Eltern haben beide ihre normale DRV, meine Mutter noch eine Zusatzversorgung aus dem Sozialen Bereich, mein Vater bekommt eine Betriebsrente (die wird schon versteuert) - die Steuerlast liegt bei 40 Euro jährlich... Wieviel besteuert wird hängt von der Höhe und vom Eintrittsjahr ab... Im Jahre 2021 beträgt der Grundfreibetrag 9.744 Euro für Ledige und 19.488 Euro für Verheiratete. Also im Zweifel muss da schon jeder in seine Verträge gucken und in welchem Jahr man in Rente geht.
Steuer Karten gibt es nur für Arbeitnehmer. Du kannst dich natürlich direkt sofort an das Finanzamt wenden und freiwillig eine Steuer Vorauszahlung schon im ersten Jahr machen, das ist die Steuerklasse sechs. Es wird ja nur der so genannte Ertragsanteil besteuert, und wie hoch der ist, richtet sich ja nach dem Eintrittsalter, also wenn man beginnt, in Rente zu gehen. LG D
In Pension muss man definitiv Steuer zahlen, wie geht das denn ohne Steuerkarte ?
Es gibt in dem Sinne schon seit Jahren keine Steuerkarte mehr. Das geht alles elektronisch. Notfalls musst du dich dann direkt ans Finanzamt wenden.
Pension ist Ruhegehalt und rechtlich Arbeitslohn, das läuft über Lohnsteuerkarte (mittlerweile elektronische LSt-Karte). Rente sind sonstige Einkünfte, die werden erst bei der Steuererklärung versteuert, ggf. dann mit Vorauszahlungen.
Kommt auch darauf an welche Rente. Frührentner haben bis zum eintritt in die normale Altersrente andere Spielregeln. Dazu kommt das diese inzwischen auch dazu verdienen dürfen.
ich hoffe nicht noch länger Ich habe dann zwei Ansprüche von denen ja einer eh versteuert wird Bin nun nur neugierig was von den 922.- Rente an sich dann über bleibt wobei sich das ja noch ewig ändern kann (weil hier so oft von Altersarmut die Rede ist)
Mit 992 bist du doch noch gut dabei. Du arbeitest doch auch nur TZ. wenn ich nicht irre. ich bin da weit von weg wenn ich nur von der gesetzlichen ausgehe.
wenn es so wie jetzt bis 67 weitergeht Aktuell sind es nur 530.- wenn ich morgen quasi nimmer einbezahlt bekäme
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