NiKra
Ich arbeite im Gesundheitswesen im OP und werde, sobald ich meine Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteile, ins betriebliche Beschäftigungsverbot geschickt werden. Wie berechnet sich mein Gehalt im Beschäftigungsverbot? Bekomme ich lediglich mein Grundeinkommen der letzten drei Monate, oder wird das komplette Nettogehalt, sprich Grundeinkommen plus Schichtzulagen, gezählt? Vielen lieben Dank!
Man nimmt dein Grundgehalt und die Zulagen (als Durchschnitt) der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Diese werden aber einfach aufs Brutto draufgerechnet und sind somit nicht mehr steuerfrei. Dadurch hast du an sich etwas weniger Geld als ohne BV, dafür zählen sie dann aber fürs Elterngeld mit.
Die letzten 10 Beiträge
- Gekündigt nach Elternzeit - schon wieder. Tipps?
- Bestätigung vom Arzt nötig für Kündigungsschutz
- Hilfe , Vermieter will Wohnung besichtigen, jemand Erfahrung?
- Mietrecht
- Resturlaub verlangen?
- Steuererklärung Auswirkung Elterngeld
- Koffer beschädigt Totalschaden, jemand Erfahrung mit Regulierung ?
- Mauer gehört mir, Handlauf daran dem Nachbarn - Haftung?!
- Verwendung von Urlaub und Überstunden
- Testament