KindlicheKaiserin
Hallo, Wir haben gerade familiär diskutiert. Muss der AG Weihnachtsgeld in der Elternzeit zahlen? Rahmenbedingungen: Öffentlicher Dienst, angestellt im 5ten Jahr, bisher immer (also 4x) Weihnachtsgeld bekommen. Beantragte Elternzeit 2 Jahre. Meine Mutter meint der AG muss das zahlen. Ich meine er müsste nicht. Kennt sich da einer aus? Lg KK
Wenn im Arbeitsvertrag diesbezüglich nichts anders geschrieben steht...dann erhälst du es
https://www.smart-mama.de/weihnachtsgeld-trotz-mutterschutz-und-elternzeit-so-gibts-jetzt-extra-geld-vom-christkind/
....gibt es einen Tarifvertrag? Steht da etwas zum WG drin? Wurde bisher aufgrund eines Vertrages gezahlt, oder gab es zu jeder Zahlung den Hinweis, dass damit kein Anspruch entsteht? Kann man so aufgrund er Angaben nicht genau sagen.
Meines Wissens nach nicht. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Man bekommt keine Vergütung und hat keinen Urlaubsanspruch. Warum soll das bei einer Gratifikation anders sein?
Bei uns im Haustarif angelehnt an den TVÖD ist vereinbart, dass man für das Jahr in dem das Kind geboren wird, volles Weihnachtsgeld bekommt. Kommt das Kind beispielsweise im Dezember bekommt man im Folgejahr nur für Die Zeit des Mutterschutzes anteilig Weihnachtsgeld. Aber w Ich glaube das ist jeweils immer anders geregelt.
als es noch welches gab bei meinen Großen gab es das anteilig für die Monate in denen man Gehalt bekommen hat ich war damals sehr überrascht und hatte nicht damit gerechnet dagmar
Hallo, Bei uns auch anteilsmässig. Geburt damals November. Also dur das Jahr ganz... Und danach bis Ende Mutterschutz... Aber dS sind Zahlungen des Tarifvertrages... Dort ist alles geregelt