ohno
Eine Frage an die Steuerfachexperten
:
Ich habe Steuerklasse 2. Sollte ich mit meinem Partner (nicht Kindsvater) in diesem Jahr zusammenziehen, muss ich dann in die 1 wechseln im laufenden Jahr? Wenn ja, werde ich dann rückwirkend ab Anfang 2023 mit der Stk 1 veranlagt und muss nachzahlen?
Danke und VG ohno
Ja, du mußt in 1 wechseln, wenn jemand über 18 bei dir lebt. Ab dem Monat zahlt der AG dann auch die angepaßten Steuern. Nachzahlen mußt du deshalb in der Regel nicht.
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