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Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld

Von der KK kein Recht auf Mutterschaftsgeld

Lara127

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Hallo Mamis und Papis, ich bin zurzeit in der 32. SW Und habe vor gestern meine Bescheinigung über den MZ bei der TK abgegeben. Heute kam die email, das ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe da meine Leistungen ruhen bei der Krankenkasse. Jetzt ist meine Frage, ob ich vom Arbeitgeber aus auch keinen Anspruch habe? Und wie muss ich jetzt weiter vor gehen, die Bescheinigung für den AG habe ich noch bei mir da ich in BV bin. Muss ich diese trotzdem abgeben? Und bekomme ich von mein AG trotzdem lohn?


luvi

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Antwort auf Beitrag von Lara127

Hallo, Ich würde mit der Krankenkasse telefonieren. Ich vermute dein Arbeitgeber hat was bei der Meldung falsch gemacht. LG luvi


Ariadne77

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Antwort auf Beitrag von Lara127

Leistungsruhen hat man bei Beitragsschulden. Wenn du eine Ratenzahlung mit der Krankenkasse vereinbarst und die ersten beiden Raten pünklich gezahlt werden, wird das Ruhen rückwirkend zum Zeitpunkt der Ratenvereinbarung aufgehoben und das Mutterschaftsgeld wird nachgezahlt. Mit dem Arbeitgeberzuschuss hat das Leistungsruhen meiner Meinung nach nichts zu tun.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Lara127

Meine Tochter bei der TK bekam problemlos Mutterschutzgeld nach Einreichen der entsprechenden Bescheinigungen, sie war auch im Beschäftigungsverbot und Leistungen liefen normal weiter Arztbesuche etc muss die TK ja auch zahlen Zahlt denn Arbeitgeber wenigstens, da hatte meine Probleme denn dessen neue Software zahlte nur bis zum Mutterschutzbeginn - hatte vergessen das umzustellen ( gabs aber dann natürlich weiter auch rückwirkend)