mme_charlotte
Ich habe eine Frage bezüglich des Vaterschaftsurlaubs, welcher 2024 gesetzlich verankert werden soll, vielleicht kennt sich schon jemand aus :-) Wenn der Vater diese 2 Wochen Urlaub nach Geburt in Anspruch nimmt, er aber auch Elternzeit nehmen möchte, beginnt diese dann erst in der dritten Lebenswoche des Kindes? Wie wird das dann im Elterngeldantrag vermerkt? Dort können ja nur volle Lebensmonate beantragt werden..
Das ist doch alles noch in der Schwebe und per Gesetz noch gar nicht durch.
Ja, da war ich wohl etwas zu vorschnell mit meiner Frage und es bleibt wohl nur abzuwarten, was letztendlich beschlossen wird oder nicht :-)
Hallo, Elternzeit sollte man immer nach Lebensmonaten nehmen. Also zB Kind geboren am 02.11. Dann Elternzeit vom 02.11. bis 01.12. Und/oder 02.12. bis 01.01. usw. Das ist wichtig, da Elterngeld für die Lebensmonate des Kindes und nicht für den Kalendermonat gezahlt wird. Zu dem Thema Vaterschaftsurlaub kann ich nichts sagen, das habe ich wohl nicht mitbekommen. LG
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