Elternforum Finanzen, Recht und Versicherung

Urlaub, Anspruch auf Ferienzeit?

Urlaub, Anspruch auf Ferienzeit?

Zicklein3

Beitrag melden

Hallo, weiß jemand Bescheid wie es rechtlich aussieht? Ich habe den Job erst im Januar begonnen (Verkäuferin in einem Baumarkt, zum Mindestlohn, kein Einzelhandestarif). Ich sollte jetzt meinen jahresurlaub einreichen und da ich schulpflichtige Kinder habe, habe ich den Urlaub in den Sommerferien und noch mal in den Herbstferien eingereicht. Per Mail bekam ich am Freitag Abend die Nachricht, dass kein einziger Urlaubstag genehmigt wurde, da die ganzen ferientermine bereits von den Kollegen eher beansprucht wurden. Das würde bedeuten, ich kann mit meinen Kindern dieses Jahr überhaupt nicht weg fahren, bzw überhaupt Urlaub zusammen verbringen. Ist das rechtens? Außerdem kam eben eine Mail das es 4 ! Verkaufsoffene Sonntag geben wird dieses Jahr und es in der Woche davor jeweils kein frei gibt. Darf das sein?


lilly1211

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Ja das darf sein. Du hast keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub in den Ferien und Sonntagsarbeit ist auch erlaubt.


Zicklein3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von lilly1211

Sonntagsarbeit auch ohne Zuschläge, ohne Freizeit Ausgleich in der Woche? Wie soll ich das machen, wenn meine Kinder Ferien haben und ich keinen Urlaub?


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

ich kenne es schon so dass es Zuschläge bzw Freizeitausgleich gibt, Urlaubsanspruch in den Ferien hat man nicht. Hast Du denn Alternativen an Arbeitsstellen ? Wie hattest Du das vor Arbeitsaufnahme gedacht, Ferien hat man ja viel mehr als Urlaub dagmar


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Inwieweit würden Zuschläge oder ein Freizeitausgleich das Betreuungsproblem lösen? Grundsätzlich: Was ist denn die Sonntagsarbeit? Irgendwie wird die ja "extra" geleistet. Da Überstunden bevorzugt als Freizeit ausgeglichen werden müssen, lt. Gesetz, solltest Du schon irgendeine Form von Freizeitausgleich erhalten. Und das auch zeitnah, Du darfst ja eh nicht sieben oder gar zwölf (Woche plus Wochenende plus Woche) Tage am Stück arbeiten, auch wieder lt. Gesetz. Ansonsten hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag und/oder die entsprechenden Betriebsvereinbarungen. Da sollte das eigentlich geregelt sein. Was den Urlaub angeht: Da könnte es natürlich sein, daß Dir der neue Vertrag querschlägt. Wenn die allgemeine Urlaubsplanung bereits im Dezember oder gar noch früher stattgefunden hat - und das scheint nicht ganz unüblich zu sein, auch wenn ich es so nicht kenne - sind wahrscheinlich die Ferien schon "vergeben". Dann hast Du einfach Pech gehabt, weil Du zu spät dran bist. Dafür kannst Du nix, aber der Chef auch nicht.


Felica

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Nein, mit Zuschläge und entweder Ausgleich oder Bezahlung. Ansonsten, so ergeht es vielen Familien.


Zicklein3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

Meine große Tochter würde in den Ferien die kleine betreuen, ich weiß dass ich nicht in jeden Ferien Urlaub bekomme, da ich nur 24 Tage bekomme. Aber, ich hatte schon geplant mit den beiden in den Urlaub zu fahren. Betriebsrat gibt es nicht. Im Arbeitsvertrag steht drinn, dass wir zu Sonntags, Feiertagsarbeit und Überstunden verpflichtet sind. Bloß kenne ich es so, dass man dann einen anderen Tag frei bekommt. Und das es für Sonntage mehr Geld gibt, nicht nur 9.50 euro


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Du hast doch sicher eine xy-Stundenwoche stehen und dann geht das ja über die Wochenstunden raus dagmar


Okypete

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

ganz ehrlich das sit leicht ausbeuterisch...ich würde da nicht arbeiten wollen...such dir lieber was anderes ich würde da lieber putzen oder in der Altenpflege arbeiten


sarahT

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Anspruch im Sinne von Recht auf Urlaub in den Ferien hast du nicht. In den meisten Unternehmen wird aber auf Muttis und Vatis Rücksicht genommen. Ich würde wohl den Chef fragen, ob es da nicht in den Ferien noch je Chance gibt und vielleicht auch mit den Kollegen würde ich Mal sprechen. Aber wenn es auch noch andere Muttis gibt, die auf die Ferien angewiesen sind, könntest du Pech haben.


Shanalou

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Das kommt darauf an, ob die anderen Angestellten auch schulpflichtige Kinder haben. Bei der Genehmigung von Urlaub müssen Urlaubsanträge unter sozialen Gesichtspunkten beurteilt werden. Wenn jetzt alle schulpflichtige Kinder haben, sieht es eher schlecht aus. Gibt es allerdings z.B. kinderlose Angestellte, so hättest du eigentlich Vorrang. Ich würde dir dringend raten, in Zukunft bei Vertragsunterzeichnung solche Dinge zumindest mündlich zu klären und z.B. schon deinen geplanten Urlaub anzubringen. Bei den Sonntagen gilt dasselbe. Vorher klären, wie das bezahlt oder ausgeglichen wird.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Ggf wäre das ein Argument noch aber Du bist ja erst in der probezeit ob man da schon auf Krach aus ist... dagmar


Zicklein3

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

getrennt lebend, ja. ich überlege schon, deshalb zu kündigen, zumindest kurz vor ende der Probezeit. Meine kleine ist eh schon sehr problematisch auf Grund der Familiären Probleme, und nun das noch.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Was sagen sie denn zum Thema Alleinerziehend und keine Betreuung ? Wochenende könnte man ja mit dem Vater absprechen aber 6 Wochen Sommerferien und immer das Kind alleine ? Ganz dumme Situation, aber das Geld brauchst Du ja sicher auch... dagmar


marijanam79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Hallo, ganz ehrlich, suche dir was anderes. Kein Einzelhandel. Da wirst du immer Schwierigkeiten mit Urlaub und Arbeitszeiten haben. Ich war 12 Jahre im Handel, bei einem Unternehmen. Es gab vor und nach Ostern urlaubssperre, das gleiche an Weihnachten, brückentage.... Da kannst du Jahre in der Firma sein. Aber wenn einige Kinder haben, ist es immer schwer sich zu einigen. Verständlicherweise! Alles gute! Grüssle Marijana


Mutti69

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Der Gesetzgeber sagt dazu, dass ein "Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen muss, es sei denn, dringende betriebliche Belange sprechen dagegen". Es ist also unerheblich, dass du als letztes gekommen bist, das macht die Planung natürlich nicht leichter und es kann auch sein, dass du selber Abstriche machen musst, aber zumindest müsste der Chef probieren, dir entgegen zu kommen. Geht es gar nicht, müsste er dir - das ist mein moralisches Empfinden - aber zumindest in Aussichtstellen "Dieses Jahr geht es leider nicht. Aber dafür werden ihre Wünsche im Folgejahr mit Priorität berücksichtigt!". Im AE habe ich gelesen, dass der Azubi in den Ferien Urlaub nehmen muss, dies aber gar nicht will. Somit wäre das für mich durchaus eine Grundlage zur Diskussion, dir sollte aber klar sein, dass das natürlich nicht gerade offene Türen einrennt und dich knacke beliebt macht. Aber du lässt eh anklingen, dass du dann eher kündigen würdest...von daher, ich würde dann den Rücken durchdrücken und sachlich einfordern, dass man z.B. den Urlaub vom Azubi dir gibt und der Azubi halt einen anderen. Vielleicht könnt ihr zusammen einen Termin beim Chef vereinbaren. Die 4 Verkaufsoffenen Sonntage...tja...Urlaubssperre davor, das ist wohl eine Schutzmaßnahme, die Arbeit an diesen Tagen scheint nicht sonderlich beliebt zu sein. Der Sonntag MUSS ausgeglichen werden. Siehe hierzu ArbZG § 11 (3), ich zitiere: "Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.". Ich wünsche dir viel Erfolg und vielleicht doch ein Sparten-/Arbeitsplatzwechsel?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

Das ist leider von Rechts wegen her so, dass Du nicht darauf bestehen kannst. Je nachdem wie die Arbeitsmarktlage so ist, würde ich die Diskussion nochmals führen und versuchen, doch noch meinen Urlaub zu bekommen so wie es mir reinpasst und wenn die Stimmung zu mies wird den Arbeitsplatz wechseln. Wenn Du befürchten musst, dass Du nichts adäquates findest und das Geld dringend brauchst, Augen zu und durch und gleich Urlaub für die Ferien im nächsten Jahr beantragen. Wobei bis zu den Sommerferien ist ja noch hin, vielleicht ergibt sich noch ein anderer Job wo Du in den Ferien frei nehmen kannst und auch keine offenen Sonntage stemmen musst. Viel Erfolg Dir. Und Mach Dir keinen Kopf auch wenn Deine Tochter anderweitig in den Ferien bespasst wird. Sie hatte Dich jetzt lange Zeit exklusiv, da macht ihr was anderes bestimmt auch mal Spass.


SunnyGirl!75

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe genau das gleiche Problem. Neuer Job seit Febuar, und bin wegen meiner Tochter auch auf Ferienzeiten gebunden. Dazu kommt sie dieses Jahr auch noch in die Schule, was "noch" mehr Ferienzeit bedeutet. Aber noch weiß ich nicht wie es mit den Urlaubstagen aussieht, und bis wann ich die beantragen soll auch nicht. Möchte aber auch nicht gleich sofort mit der Tür ins Haus fallen und nach Urlaub fragen, wo ich noch so neu bin... Ich hoffe natürlich wir können nochmal zusammen als Familie 1-2 Wochen im Sommer verreisen, in der Nebensaison geht es ja dann nicht mehr! Mein Mann musste seinen Urlaub schon letztes Jahr beantragen und hat sie schon weitestgehend an die Ferienzeit meiner Tochter angepasst, (ab den überschüssigen Tagen könnte sie dann zu den Großeltern)


kimilende

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Zicklein3

So frustrierend! In Großbritannien haben Sie sogar ab Januar Anspruch auf 28 Tage bezahlten Urlaub (anteilig). Ihr Arbeitgeber kann Ihren Urlaubsantrag aus geschäftlichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung aller Ihrer Urlaubsanträge ohne ein faires Verfahren kann jedoch eine Verletzung Ihrer Rechte darstellen. Bitte überprüfen Sie Ihren Vertrag und besprechen Sie dies mit der Personalabteilung. Wenn Ihr Vertrag Sonntagsarbeit vorsieht, müssen Sie entsprechend der Arbeitszeitregelung Urlaub nehmen. Wenn Sie ein privates, fokussiertes Gespräch mit der Personalabteilung führen möchten, ziehen Sie jammermfg.com/de in Betracht. Viel Glück!