Lilly B.
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Neuberechnung des Unterhaltstitel.
Ich habe mich vom Kindsvater getrennt (wir haben zwei Kinder) und er hat aus einer vorherigen Beziehung ebenfalls zwei Kinder, wo er Unterhalt zahlt und wo ein Unterhaltstitel besteht.
Nun habe ich vorab einfach die Frage, wenn ich nun ebenfalls Unterhalt für die Kinder beziehe, kann ich auch einen Titel beantragen? Wird der bestehende Titel neu berechnet oder bleibt dieser so bestehen wie er ist und es wird alleine nur meiner berechnet?
Bei der Nachfrage beim Amt wurde mir sehr wirres Zeug erzählt, wo ich der Dame leider nicht folgen konnte.
Und werden die ersten beiden Kinder bevorzugt? Das wurde mir auch zugetragen, was ich nicht nachvollziehen kann, weil es sollte doch kein Kind bevorzugt oder benachteiligt werden.
Ich hoffe das mir hier geholfen werden kann.
Vielen Dank
Selbstverständlich kannst Du für jedes Kind einen Titel beantragen. Die Titel für die ersten beiden Kinder können dir Wurscht sein, darum muss sich der KV kümmern. Alle Kinder sind gleichberechtigt, wobei ältere Kinder etwas mehr bekommen. VG D
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