Ann-Kristin
Und gleich noch eine Frage: wenn man unterhaltspflichtig gegenüber seinen Eltern wird, weil diese z.b. einen Heimplatz nicht bezahlen können, werden dann für die Höhe des unterhaltes die Sparguthaben mit herangezogen? Also klnnte man gezwungen sein, diese anzureißen oder würde ggf der Unterhalt höher? Danke!!!!!
Pauschal kann man das nicht beantworten. Prinzipiell gilt: -> Der BGH (30.08.2006 – XII ZR 98/04) hat entschieden, dass einem seinen pflegebedürftigen Eltern unterhaltspflichtigen Kind zusätzlich zu seiner Altersversorgung ein Altersvorsorgevermögen in Höhe von 5 % seines lebenszeitigen Bruttoeinkommens anrechnungs- und verwertungsfrei zusteht.
Sollte das nicht so geändert werden, dass unter EUR 100.000 Bruttojahreseinkommen keine Unterhaltspflicht mehr besteht?
Ja, ich denke auch, das ist so...aber das war ja nicht die Frage.
Das stimmt. Aber es könnte die Frage obsolet machen.
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