Hallo, habe eine Frage, da ich mich damit nicht wirklich gut auskenne. Der Vater meiner Tochter zieht mit seiner Freundin zusammen. Falls sich die Höhe des Unterhalts ändert, wird er automatisch von der Beistandschaft benachrichtigt? Oder muss er seine neue Adresse dort erst mal angeben? Ich denke nicht, dass er daran denken wird. Vielen Dank im Voraus Liebe Grüße Sarah
Antwort auf Beitrag von Himbeermama
Hallo, Aber dann, wer Unterhalt zahlen muss, kommt ein bisschen darauf an… Zahlt er derzeit Mindestunterhalt? VG D
Antwort auf Beitrag von desireekk
Hallo, ja er zahlt 312€ im Monat. LG
Antwort auf Beitrag von Himbeermama
Er muss seine Adressänderung selbstverständlich mitteilen. Allerdings können in meiner Stadt die Sachbearbeiter der Unterhaltsstelle Zugriff auf die Meldedaten nehmen - es macht ihnen nur unnötig Zusatzarbeit. Falls sich durch den Zusammenzug sein Einkommen ändert, sollte das auch mitgeteilt werden. Womöglich kann er zukünftig mehr zahlen.
Antwort auf Beitrag von Pamo
Vielen Dank für die Info. Das wird er höchstwahrscheinlich nicht selbstständig mitteilen. Daher die Frage ob es automatisch irgendwann überprüft wird. LG
Antwort auf Beitrag von Himbeermama
Wenn er angeschrieben wird und der Brief zurück kommt, wird beim Meldeportal die Adresse ermittelt. Stellt er keinen Nachsendeantrag? LG
Die letzten 10 Beiträge
- Frage zum Mutterschaftsgeld – hat jemand Ähnliches erlebt?
- Keine Rückmeldung nach Wohnungszusage
- Neuer Job mit weniger Stunden, Stress Familie
- Anfrage zu Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei zwei Arbeitsverhältnissen
- Elternzeit vom AG nicht akzeptiert
- Elterngeld Plus/ Bonus in Teilzeit
- Elterngeld bei kind Nr.2 mit minijob
- Mutterschutz Entgelt vom Arbeitgeber
- Elterngeld 2. Kind - können wirklich nur 14 Monate ausgeklammert werden?
- Elterngeld Nachzahlung bei bürgergeld und minijob?