Elternforum Finanzen, Recht und Versicherung

Umschulung Elternzeit Abmahnung

Umschulung Elternzeit Abmahnung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, Momentan bin ich in einer Umschulung die das Arbeitsamt mit fördert. Nun habe ich Elternzeit für 2 Monate beantragt, extra frühzeitig, damit sie planen können. Prompt habe ich nun heute eine Abmahnung bekommen über 3 Punkte. Leider war ich zu überrascht und hab diese unterschrieben obwohl es nicht stimmt. Was kann ich jetzt tun? Mein Gefühl sagt mir auch das sie mich auf Grund der Elternzeit versuchen los zu werden. Ist es möglich eine geförderte Umschulung zu kündigen? Müssen hier Gelder zurück gezahlt werden? Danke für eure Hilfe


HeyDu!

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, vielleicht kannst Du noch ein paar Angaben ergänzen. Eine Umschulung der Agentur für Arbeit mit Arbeitslosengeld I Bezug? Bildungsgutschein? Elternzeit mit oder ohne Elterngeldbezug? Die Angabe der 3 Punkte irritiert mich. Wer hat abgemahnt ? Agentur oder Umschuler? Heute war der erste Tag deiner gemeldeten Auszeit? Somit heute Fernbleiben? Oder hast Du bisher nur die EZ mitgeteilt? Mein Bauchgefühl sagt mir Umschulung und Elternzeit beißt sich. BG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Umschulung findet in meinem Betrieb statt, in dem ich auch vorher schon seit Jahren gerabeitet habe und wird von WeGeBau gefördert Ich habe die EZ für Juni beantragt, da ich fair sein wollte und rechtzeitig Bescheid geben wollte. Da wir normalerweise ein gutes Verhältnis haben. Mein Betrieb hat abgemahnt, einen Tag nach Erhalt des Antrages für die EZ. Denke Ihnen passt es nicht und Sie wollen mich los werden jetzt.


HeyDu!

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Es ist immer sinnvoll nur die 7 Wochenfrist zur Meldung der EZ einzuhalten. Eben wegen Kündigungsschutz... Wie ich unten bereits schrieb. Der AG kann nicht wegen EZ abmahnen. Was steht drinnen?


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von HeyDu!

da steht doch nicht drin wegen EZ abgemahnt oder ? dagmar


Berlin!

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Auch während einer Umschulung kannst Du Elternzeit nehmen. ´https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/kann-ich-in-der-beruflichen-ausbildung-elternzeit-nehmen-/124824 Was hast Du denn unterschrieben? Denn ausgesprochen ist sie die Abmahnung ja auch ohne, dass Du sie unterschreibst. Eine Abmahnung kann natürlich zur Vorbereitung einer Kündigung dienen. Ausbildungsverhältnisse sind ordentlich unkündbar, daher kann es sein, dass so nach einem Grund für eine außerordentliche Kündigung "gesucht" wird. Es kann aber auch Sen, dass man Dir nur einen Schuh vor den Bug geben wollte, mehr nicht. Was kannst Du tun? Du hast Anspruch darauf, eine Gegendarstellung zur Abmahnung in die Akte zu nehmen. Sprich mit dem AG, suche das klärende Gespräch. Das hilft oft am meisten.


HeyDu!

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Berlin!

Unterschied zwischen "nur" beruflicher Ausbildung und Umschulung mit Förderung... mit Arbeitsvertrag oder ohne... Ich fragte bewusst nach Bildungsgutschein. https://ratgeber-umschulung.de/schwangerschaft-waehrend-der-umschulung/#Verfallt_der_Bildungsgutschein_wenn_ich_vor_Beginn_oder_wahrend_der_Umschulung_schwanger_bin Die Aufnahme der zweimonatigen Elternzeit würde ich als Bearbeiter als eine bewusste Entscheidung gegen die Maßnahme werten... Hier schreibt vermutlich ein Vater, denn es geht um zwei Monate. Da wird die Bewilligung z.B. beim Bildungsgutschein aufgehoben. Ohne präzise Angaben ist m.M.n. keine Antwort möglich...


Berlin!

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Stimmt wohl..... Wobei: wenn ich irgendwo arbeite, egal ob als Umschüler, gefördert oder nicht, Praktikant, normaler Azubi....dann Habich automatisch einen Arbeitsvertrag. Aber Du hast recht. So ganz kann man die Frage ohne weitere Angaben nicht klären.


HeyDu!

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Berlin!

Stecke im ALG I leider nicht tief drinnen. Beim ALG II wäre es z.B. so, dass man nur einem Elternteil die Auszeit gönnt und der andere Elternteil nicht einfach in Elternzeit gehen darf, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit verschlimmert würde. Sprich bei einer geförderten Umschulung gibts Ärger, wenn der Mann zwei Monate Elternzeit mit Elterngeldbezug parallel zur Frau machen möchte. Die Notlage muss unverschuldet sein. Nun ist beim ALG I ja doch alles etwas anders... ----- In meinem BL gibts auch Weiterbildungsschecks die man beim Land beantragt/ bekommt, da braucht es z.B. keinen Arbeitsvertrag auf der Schulbank. Vor zwanzig Jahren schossen Schulen für Koch, Friseur und Co wie Pilze aus dem Boden. Die haben neben klassischen Lehrlingen (wie nennt man das? Schulische Ausbildung?) auch Umschüler. Da hat keiner einen Arbeitsvertrag. Es boomt nicht mehr so wie früher aber einige Klassen gibts noch. Interessantes Thema - vielleicht liest man noch etwas vom Fragesteller und jemanden aus der Agentur...? VG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Berlin!

Habe unterschrieben auf der Abmahnung das ich diese erhalten habe. Gestern aber schon eine Gegendarstellung erfasst, die ich später abgegeben werde.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Genau, bin Vater. Habe einen normalen Arbeitsvertrag und seit Frühjahr auch einen Umschulungsvertrag mit Gutschein .Muss ich dann Geld zurück zahlen? In dem Vertrag den ich mit dem Betrieb habe steht davon nix Umschulung findet wie eine normale Ausbildung statt mit Berufsschule etc. Habe die EZ extra in die Sommerferien gelegt. Verpasse also nichts. Es fällt 1 Woche Schule rein. Die darf ich aber laut Arbeitskammer und Elterngeldstelle trotzdem besuchen


HeyDu!

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Dann sieh mal in die Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit...Ohne das Förderprogramm zu kennen, kann man die Frage der ggf. Aufhebung nicht beantworten. BG Eine Abmahnung muss ganz bestimmte Anforderungen erfüllen. Konkrete Benennung des beanstandeten Verhaltens. Bsp. Am Montag, den xx.xx.xxxx kamen die 75 Minuten zu spät zum Dienst. Rüge genau dieser Pflichtverletzung Bsp. Sie haben damit gegen § x ihres Arbeitsvertrages verstoßen. Eindringliche Aufforderung künftig genau diese Pflichtverletzung zu unterlassen. Bsp. Wir erwarten, dass Sie künftig ihre Arbeitszeiten einhalten und pünktlich ihre Arbeit aufnehmen. Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen Bsp. Für den Wiederholungsfall behalten wir uns arbeitsrechtliche Schritte vor, die bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen können. Der AG KANN schlecht abmahnen wegen dem EZ Antrag, daher die Frage: Was gibt er an? BG


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

dagmar


HeyDu!

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

Will er scheinbar nicht sagen, ich fragte ja auch schon mehrfach... BG


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Wenn ich als Vater beruflich so schwierig dastehe dass Manches am seidenen Faden hängt würde ich keinen Erziehungsurlaub nehmen. Das ist natürlich schön wenn sowas heute geht aber hinge meine berufliche Zukunft davon ab würde ich darauf verzichten Wenn die Abmahnung begründet war dann kann man eh nichts dagegen machen denn ob der Zufall des Antrags dazukam oder nicht kann man nie argumentieren Grund vorhanden dann berechtigt wenn nicht dann nicht, das liegt aber nicht am Antrag sondern am Grund und die anzunehmen kann man zwar verweigern, hilft aber nichts dagmar


HeyDu!

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

Bin da ganz bei Deiner Meinung. Ich hätte wegen zwei Monaten auch nichts riskiert ...