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Stunden erhöhen vor erneuter Schwangerschaft

Stunden erhöhen vor erneuter Schwangerschaft

kaesrin_98

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Hallo ihr lieben,    mein Sohn wird im Januar 2 Jahre alt und so langsam ist der Wunsch nach einem 2. Kind immer größer. Ich arbeite aktuell in Elternzeit 25 Stunden. Bei einer erneuten Schwangerschaft würde ich ein sofortiges BV durch meinen Arbeitgeber bekommen.  Ich überlege, ob ich jetzt meine Stunden  erhöhen (30 Stunden) soll und dann in 1-2 Monaten schwanger werden sollte (falls es so schnell klappt, wie beim ersten Kind). Mit 25 Stunden würde mir das Elterngeld leider niemals reichen.  was sagt ihr dazu? Findet ihr das vertretbar?     


Pinguina1

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Antwort auf Beitrag von kaesrin_98

Na klar, warum nicht? du musst halt nur wissen, dass es auch mal länger dauern kann. Dann solltest du die 30 Stunden auch durchhalten können…


Ani123

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Antwort auf Beitrag von kaesrin_98

So können sie es machen. Voraussetzung ist, auch im BV, dass ihr Kind entsprechend betreut ist.  Am besten machen sie 30 Stunden TZ in EZ. Da sie vermutlich 2 Jahre EZ mit der ersten Meldung gemeldet haben können sie ohne Zustimmung des Arbeitgebers um das 3. Jahr verlängern. Sollte ihr Mutterschutz vor dem 3. Geburtstag beginnen beenden sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes und bekommen Mutterschaftsgeld nach dem alten Vertrag. Achten sie darauf, dass der neue Vertrag, sowie der jetzige es auch ist, auf TZ in EZ befristet ist, damit der alte Vertrag von vor der Geburt des 1. Kindes weiter ruht. 


kaesrin_98

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Antwort auf Beitrag von Ani123

Danke für die Antwort :)  genau ich würde dann auf 30 Stunden in EZ erhöhen.  Ich habe 3 Jahre EZ tatsächlich beantragt, aber bin schon nach einem Jahr wieder arbeiten gegangen in TZ.    verdtehe ich das richtig, dass das Mutterschafsgeld dann wieder genau so hoch wie bei meinem Sohn wäre?    mein EG würde sich dann aber nach meinem jetzigen Gehalt berechnen richtig?  


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von kaesrin_98

Du musst, bei neuer Schwangerschaft, die Elternzeit einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes kündigen dann lebt dein alter Vertrag wieder auf und du bekommst die gleichen Leistungen im Mutterschutz wie bei Kind eins.   Dein neues Elterngeld errechnet sich aus deinem Gehalt von den 12 Monaten vor Beginn des neuen Mutterschutzes


Ellert

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Antwort auf Beitrag von kaesrin_98

Ich werfe etwas anderes in die Runde auch wenn es unpopulär ist. Dein Elterngeld mit 25 Stunden würde niemals reichen, was wäre denn wenn Dein Kind krank zur Welt käme und Du für Jahre nicht arbeiten könntest, hättet Ihr dazu Rücklagen ? Ich würde mit den Stunden hochgehen und das Geld als Puffer zur Seite packen denn man kann niemals wissen. So knapp zu kalkulieren finde ich extrem schwierig, alles wird gerade so viel teurer....